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MWST-Rechner Schweiz 2026: Netto, Brutto und Mehrwertsteuer berechnen
Schweizer Mehrwertsteuer in beide Richtungen: vom Nettobetrag den Bruttobetrag, vom Bruttobetrag die enthaltene MWST. Mit den Sätzen 8.1, 2.6 und 3.8 Prozent, Vorsteuerabzug und Pflichtschwelle.
Veröffentlicht am 20. Mai 2026 · Redaktion Ausrechnen
Die Schweizer Mehrwertsteuer hat seit dem 1. Januar 2024 drei Sätze: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduzierter Satz und 3.8 % Sondersatz für Beherbergung. Für die tägliche Praxis — Offerte schreiben, Kassenbon prüfen, Vorsteuer abziehen — genügen zwei Formeln: »× 1.081« um vom Netto- zum Bruttobetrag zu kommen, und »× 8.1 / 108.1« um aus einem Bruttobetrag die enthaltene MWST zu extrahieren. Wir zeigen beide Rechenrichtungen für alle drei Sätze und ordnen den Vorsteuerabzug ein.
Quick-Antwort: MWST in 30 Sekunden
| Satz | Anwendung | Netto → Brutto | Brutto → Netto | MWST aus Brutto |
|---|---|---|---|---|
| 8.1 % | Normalfall (Waren, Dienstleistungen) | × 1.081 | ÷ 1.081 | × 8.1 / 108.1 ≈ 7.49 % |
| 2.6 % | Lebensmittel, Bücher, Medikamente | × 1.026 | ÷ 1.026 | × 2.6 / 102.6 ≈ 2.53 % |
| 3.8 % | Beherbergung (Übernachtung) | × 1.038 | ÷ 1.038 | × 3.8 / 103.8 ≈ 3.66 % |
Konkretes Beispiel mit CHF 1’000.00:
- Netto CHF 1’000 zum Normalsatz 8.1 % ergibt brutto CHF 1’081.00 (MWST: CHF 81.00).
- Brutto CHF 1’000 inkl. 8.1 % MWST ergibt netto CHF 925.07 (MWST: CHF 74.93).
- Brutto CHF 1’000 inkl. 3.8 % MWST (Hotelübernachtung) ergibt netto CHF 963.39 (MWST: CHF 36.61).
Die häufigste Stolperfalle: aus einer Bruttorechnung 8.1 % statt 7.49 % als MWST herauszurechnen — das überschätzt den MWST-Anteil um rund 8 %.
So funktioniert die Rechner-Logik
Drei Eingaben genügen: Betrag in CHF, MWST-Satz (8.1, 2.6 oder 3.8 %) und Rechenrichtung (Netto → Brutto oder Brutto → Netto). Aus diesen drei Eingaben berechnet der Rechner deterministisch drei Resultate: den Nettobetrag, den MWST-Betrag und den Bruttobetrag.
Netto → Brutto (»MWST draufrechnen«). Das ist der Modus für eine Offerte oder Faktura: Sie kennen Ihren Verkaufspreis exklusive MWST und wollen wissen, was der Kunde zahlt.
Brutto = Netto × (1 + Satz/100)
MWST = Netto × (Satz/100)
Brutto → Netto (»MWST rausrechnen«). Das ist der Modus für eine Eingangsrechnung oder einen Kassenbon: Sie kennen den Bruttobetrag und wollen die MWST-Komponente extrahieren — etwa für die Vorsteuer-Buchung.
Netto = Brutto ÷ (1 + Satz/100)
MWST = Brutto − Netto
= Brutto × Satz / (100 + Satz)
Die Rückwärtsformel »× Satz / (100 + Satz)« ist nicht identisch mit »× Satz / 100«. Bei 8.1 % ergibt das den entscheidenden Unterschied: 7.493 % MWST-Anteil am Brutto statt 8.1 % vom Brutto. Wer in Offerten beide Richtungen vermischt, kalkuliert systematisch falsch.
Aufschlüsselung pro Satz mit Beispielen
Normalsatz 8.1 % — gilt für die überwiegende Mehrheit aller Lieferungen und Dienstleistungen: IT-Beratung, Coiffeur, Handwerker, Detailhandel ohne Lebensmittel, Restaurants (zum Verzehr vor Ort), Software-Abos, Eintrittsgelder, Reparaturen.
| Eingabe | Resultat |
|---|---|
| Netto CHF 500.00, 8.1 % | Brutto CHF 540.50 (MWST CHF 40.50) |
| Brutto CHF 540.50, 8.1 % | Netto CHF 500.00 (MWST CHF 40.50) |
| Brutto CHF 1’000.00, 8.1 % | Netto CHF 925.07 (MWST CHF 74.93) |
| Brutto CHF 99.95, 8.1 % | Netto CHF 92.46 (MWST CHF 7.49) |
Reduzierter Satz 2.6 % — gilt für Güter des täglichen Bedarfs: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (im Detailhandel oder Take-Away), Medikamente mit Swissmedic-Zulassung, Zeitungen, Zeitschriften und Bücher (inklusive E-Books seit 2018), Saatgut, Schnittblumen.
| Eingabe | Resultat |
|---|---|
| Netto CHF 50.00, 2.6 % | Brutto CHF 51.30 (MWST CHF 1.30) |
| Brutto CHF 51.30, 2.6 % | Netto CHF 50.00 (MWST CHF 1.30) |
| Brutto CHF 100.00, 2.6 % | Netto CHF 97.47 (MWST CHF 2.53) |
Sondersatz Beherbergung 3.8 % — gilt für die Übernachtung mit Frühstück in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen mit Hoteldienstleistung, Bed & Breakfast. Eine Restaurantleistung im selben Hotel (Mittag- oder Abendessen) wechselt in den Normalsatz von 8.1 %.
| Eingabe | Resultat |
|---|---|
| Netto CHF 200.00, 3.8 % | Brutto CHF 207.60 (MWST CHF 7.60) |
| Brutto CHF 207.60, 3.8 % | Netto CHF 200.00 (MWST CHF 7.60) |
| Brutto CHF 250.00, 3.8 % | Netto CHF 240.85 (MWST CHF 9.15) |
Die Abgrenzung zwischen Restauration (8.1 %) und Beherbergung (3.8 %) oder zwischen Take-Away (2.6 %) und Konsumation am Tisch (8.1 %) folgt der Art der Leistung — die Details und Saldosteuersatz-Vereinfachung für KMU sind im MWST-Sätze-Beitrag dokumentiert.
Vorsteuerabzug: das Gegenstück zur Rückwärtsrechnung
Wer MWST-pflichtig ist und effektiv abrechnet, schuldet der ESTV nicht die gesamte auf Ausgangsumsätzen verrechnete MWST, sondern den Saldo nach Abzug der Vorsteuer — der auf Eingangsrechnungen ausgewiesenen MWST. Das ist der ökonomische Sinn der Mehrwertsteuer: belastet wird die Wertschöpfung, nicht der gesamte Umsatz auf jeder Stufe der Lieferkette.
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug (MWSTG Art. 28):
- Die Eingangsrechnung weist die MWST separat aus und nennt die UID-Nummer mit Zusatz »MWST« des Lieferanten.
- Die Leistung wird für die unternehmerische Tätigkeit bezogen — private oder ausgenommene Verwendung ist ausgeschlossen.
- Die Rechnung enthält Adressat, Datum, Leistungsumfang und Betrag.
Beispielrechnung: Ein IT-Dienstleister kauft im Quartal Geräte für brutto CHF 5’405.00 ein (8.1 % MWST). Vorsteuer: 5’405 × 8.1 / 108.1 = CHF 405.00. Wenn die eigene MWST-Schuld aus Ausgangsumsätzen CHF 1’620.00 beträgt, überweist er der ESTV netto CHF 1’215.00.
Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist bei Eingangsleistungen, die ausgenommenen Umsätzen dienen (Bildung, Heilbehandlung ohne Option, Vermietung von Wohnungen, Finanzdienstleistungen ohne Option) oder die nicht unternehmerisch verwendet werden. Wer einen Geschäftswagen privat nutzt, korrigiert die Vorsteuer anteilig — diese »Vorsteuerkorrektur« ist in der ESTV-Info Nr. 09 geregelt.
MWST-Pflicht: ab wann muss ich mich anmelden?
Mehrwertsteuerpflichtig wird, wer als Unternehmen, Selbständige oder Verein in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringt und CHF 100’000 weltweiten Jahresumsatz überschreitet (MWSTG Art. 10). Gemeinnützige und ehrenamtlich geführte Sportvereine haben eine erhöhte Schwelle von CHF 250’000.
Die Anmeldung erfolgt online im ESTV-Portal innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht. Die ESTV vergibt eine UID mit Zusatz »MWST«, die ab dann auf jeder Faktura erscheinen muss. Vor der Pflichtschwelle ist eine freiwillige Unterstellung möglich, wenn man Vorsteuerabzüge geltend machen oder gegenüber Geschäftskunden professionell auftreten will — die Bindung beträgt mindestens ein Jahr.
Für Selbständige hat der MWST-Status direkten Einfluss auf die Liquidität: vereinnahmte MWST gehört nicht ins Privatvermögen, sondern wandert quartalsweise an die ESTV. Wer den 13. Monatslohn oder die AHV-Beiträge plant, sollte die MWST sauber getrennt führen; die Mechanik der AHV-Sätze für Selbständige steht im Lohnrechner-Beitrag, die Vorsorgeoptionen im Säule-3a-Rechner.
Häufige Fragen
Wie rechne ich aus einem Bruttobetrag den enthaltenen MWST-Anteil bei 8.1 %?
Aus einem Bruttobetrag inklusive 8.1 % Mehrwertsteuer extrahieren Sie die MWST mit der Formel »Brutto × 8.1 / 108.1«. Konkret: CHF 1’000.00 brutto enthalten CHF 74.93 MWST, der Nettobetrag ist CHF 925.07. Wichtig: der MWST-Anteil am Brutto beträgt rund 7.49 % — nicht 8.1 %. Wer aus einer Bruttorechnung 8.1 % als MWST herausrechnet, überschätzt den Steuerbetrag systematisch um rund 8 %.
Welcher MWST-Satz gilt für eine Hotelübernachtung mit Frühstück?
Übernachtung mit Frühstück ist eine Beherbergungsleistung und unterliegt dem Sondersatz von 3.8 %. Das gilt für Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen mit Hoteldienstleistung und Bed & Breakfast. Ein im Hotel separat eingenommenes Mittag- oder Abendessen ist dagegen Gastronomie und wird mit 8.1 % besteuert. Minibar-Getränke im Zimmer fallen unter 8.1 %, im Frühstückspaket enthaltene Getränke unter 3.8 %.
Darf ich als Freelancer ohne MWST-Pflicht Vorsteuer abziehen?
Nein. Der Vorsteuerabzug setzt zwingend die MWST-Pflicht oder freiwillige Unterstellung voraus. Wer mit weniger als CHF 100’000 Jahresumsatz ohne MWST abrechnet, darf weder MWST in Rechnung stellen noch Vorsteuer aus Eingangsrechnungen abziehen. Sinnvoll ist die freiwillige Option, sobald vorsteuerbelastete Anschaffungen (Geräte, Software, Räume) einen wesentlichen Teil der Geschäftskosten ausmachen — die Bindung an die Option beträgt mindestens ein Geschäftsjahr.
Welche Sätze gelten 2026 in der Schweiz und ändern sich diese?
2026 gelten unverändert die seit 1. Januar 2024 in Kraft stehenden Sätze: 8.1 % Normalsatz, 2.6 % reduzierter Satz für Lebensmittel, Bücher und Medikamente sowie 3.8 % Sondersatz Beherbergung. Die Erhöhung von 7.7 % auf 8.1 % wurde 2022 vom Volk zur Mitfinanzierung der AHV beschlossen. Eine erneute Anpassung steht 2026 nicht zur Abstimmung; die MWST-Pflicht-Schwelle bleibt bei CHF 100’000 (CHF 250’000 für gemeinnützige Vereine).
Quellen
- ESTV — Aktuelle Schweizer Mehrwertsteuersätze. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze.html
- ESTV — Erhöhung der Steuersätze bei der MWST per 1. Januar 2024. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-steuersaetze/erhoehung-steuersaetze-2024.html
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20), insbesondere Art. 10 (Steuerpflicht), Art. 25 (Steuersätze) und Art. 28 (Vorsteuerabzug). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/615/de
- ESTV — MWST-Info 09 »Vorsteuerabzug und Vorsteuerkorrekturen«. https://www.estv.admin.ch/estv/de/home/mehrwertsteuer/mwst-publikationen.html
- Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV, SR 641.201). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2009/616/de
Stand: Mai 2026. Redaktionelle Information, keine Steuer- oder Treuhandberatung.