Wie funktioniert der Schweizer Lohnrechner?
Unser Lohnrechner ermittelt aus Ihrem Bruttolohn den effektiven Nettolohn, der auf Ihrem Konto ankommt. Dazu werden alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben 2026 abgezogen. Die Berechnung basiert auf dem AHV-pflichtigen Bruttolohn und berücksichtigt AHV/IV/EO (5,30 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (1,10 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148'200), Pensionskassenbeiträge (variabel je nach Vorsorgeeinrichtung und Alter), Nichtberufsunfallversicherung NBU (ca. 1 %) und Krankentaggeldversicherung KTG (ca. 0,5 %). Optional wird die Quellensteuer für quellensteuerpflichtige Personen oder Grenzgänger berechnet.
AHV/IV/EO – Die erste Säule
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der Schweizer Sozialversicherung. Der Beitragssatz beträgt 2026 unverändert 8,7 % des massgebenden Lohns, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 4,35 % tragen. Die Invalidenversicherung (IV) schlägt mit 1,4 % (je 0,7 %) zu Buche, die Erwerbsersatzordnung (EO) mit 0,5 % (je 0,25 %). Zusammen ergibt das einen Arbeitnehmeranteil von 5,30 % – der grösste Einzelabzug vom Bruttolohn. Auf ein Jahreseinkommen von CHF 100'000 entfallen somit CHF 5'300 auf die erste Säule. Anders als bei der PK gibt es hier keinen Freibetrag: Der Beitrag wird ab dem ersten Franken Lohn fällig.
ALV – Arbeitslosenversicherung
Die ALV-Beiträge betragen 2,2 % des massgebenden Lohns (je 1,1 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber) bis zum Höchstbetrag von CHF 148'200 pro Jahr (2026). Bei einem Monatslohn von CHF 8'500 (CHF 102'000/Jahr) zahlen Sie 1,1 % auf den gesamten Betrag – das sind CHF 93.50 pro Monat. Lohnanteile über CHF 148'200 sind ALV-beitragsfrei: Das frühere Solidaritätsprozent von 1 % wurde per 1. Januar 2023 aufgehoben, nachdem das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds Ende 2022 die gesetzliche Schwelle erreicht hatte. Wer mehr als CHF 148'200 verdient, zahlt also höchstens CHF 1'630.20 ALV pro Jahr.
Pensionskasse – Die zweite Säule
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Die obligatorischen Altersgutschriften sind nach Alter gestaffelt: 7 % (Alter 25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65) – jeweils bezogen auf den koordinierten Lohn (AHV-Lohn minus Koordinationsabzug CHF 26'460, höchstens bis zum oberen Grenzbetrag CHF 90'720, also maximal CHF 64'260). Diese Prozentsätze sind der Gesamtbeitrag von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen. Der Arbeitgeber trägt davon mindestens die Hälfte (BVG Art. 66). Der Rechner setzt deshalb als Voreinstellung die halbe Altersgutschrift als Arbeitnehmeranteil ein – 3,5 %, 5 %, 7,5 % oder 9 %, abhängig vom eingegebenen Alter. Viele Kassen haben grosszügigere Reglemente mit höheren Beiträgen und tieferem Koordinationsabzug; tragen Sie in diesem Fall den Wert aus Ihrem Vorsorgeausweis ein. Vor dem 25. Altersjahr werden noch keine Altersgutschriften gebildet, sondern nur Risikobeiträge.
NBU und KTG – Unfall und Krankentaggeld
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle in der Freizeit ab. Sie ist für Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche obligatorisch (UVG), und die Prämie darf dem Lohn abgezogen werden. Sie beträgt je nach Risikoklasse des Betriebs typischerweise zwischen 0,5 % und 2,5 % des Bruttolohns; der Rechner verwendet 1,0 % als Annahme. Die Krankentaggeldversicherung (KTG) sichert die Lohnfortzahlung bei Krankheit und kostet den Arbeitnehmer typischerweise rund 0,5 % des Bruttolohns. Anders als die NBU ist die KTG nicht bundesrechtlich obligatorisch: Sie ist nur dann Pflicht, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag oder der Arbeitsvertrag sie vorsieht. Ob und wie viel abgezogen wird, steht auf Ihrer Lohnabrechnung – deshalb ist der KTG-Abzug im Rechner abwählbar.
5,30 %
AHV/IV/EO
Arbeitnehmer
1,10 %
ALV
bis CHF 148'200
3,5–9 %
PK Arbeitnehmer
nach Alter
~1,5 %
NBU + KTG
KTG nur falls abgezogen
Quellensteuer in der Schweiz
Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen – im Gegensatz zur ordentlichen Veranlagung, bei der Sie die Steuererklärung ausfüllen und die Steuer selbst überweisen. Quellensteuerpflichtig sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, Kurzaufenthalter, Grenzgänger und bestimmte andere Personengruppen. Die Tarife variieren stark nach Kanton, Zivilstand, Kinderzahl und Einkommenshöhe. Während im Kanton Zürich für einen Ledigen mit CHF 100'000 Jahreseinkommen rund 10 % Quellensteuer fällig werden, sind es im Kanton Zug nur etwa 6 %. Der Rechner verwendet kantonale Durchschnittstarife für eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung konsultieren Sie bitte die kantonale Steuerverwaltung.
Grenzgänger – Besonderheiten
Grenzgänger wohnen im Ausland und arbeiten in der Schweiz. Eine pauschale Quellensteuer von 4,5 % des Bruttolohns gilt nicht generell, sondern beruht auf dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Für Deutschland ist sie in Art. 15a DBA-D verankert: Die Schweiz behält 4,5 % ein, Deutschland besteuert das Einkommen zusätzlich und rechnet die Schweizer Quellensteuer an. Für Frankreich gilt die Grenzgängervereinbarung von 1983 mit einer ähnlichen Pauschale, allerdings nur für die beteiligten Kantone (u.a. BE, BS, BL, JU, NE, SO, VD, VS); die übrigen Kantone besteuern nach ordentlichem Quellensteuertarif. Italien wird seit dem Abkommen von 2023 mit 80 % der ordentlichen Quellensteuer belastet, wobei für Bestandsgrenzgänger Übergangsregeln gelten. Österreich kennt keine solche Pauschale. Die Option im Rechner bildet somit den deutschen Fall ab und ist für die übrigen Länder nur ein grober Anhaltspunkt.
13. Monatslohn und Gratifikationen
Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rund 75 % aller Schweizer Arbeitnehmenden erhalten einen 13. Monatslohn, der meist im Dezember ausbezahlt wird. Sozialversicherungsrechtlich wird der 13. Monatslohn wie regulärer Lohn behandelt – es fallen die gleichen AHV-, ALV- und PK-Beiträge an. Aktivieren Sie die Option im Rechner, um den effektiven Monatsdurchschnitt über das ganze Jahr zu sehen. Bei einem Monatsbrutto von CHF 8'500 mit 13. Monatslohn beträgt das Jahresbrutto CHF 110'500, der monatliche Durchschnitt CHF 9'208.
Kinderzulagen – Ein oft vergessener Pluspunkt
Familien mit Kindern haben Anspruch auf Kinderzulagen. Die gesetzlichen Mindestansätze betragen seit dem 1. Januar 2025 gemäss Familienzulagengesetz (FamZG Art. 5) CHF 215 pro Kind und Monat (Kinderzulage) und CHF 268 (Ausbildungszulage). Kein Kanton darf tiefere Ansätze zahlen, viele liegen darüber: Die Spanne der Kinderzulagen reicht 2026 von CHF 215 (u.a. ZH, GL, SO, BL, TI) bis CHF 330 (ZG); Waadt (322), Wallis (327) und Genf (311) liegen ebenfalls deutlich über dem Minimum. Der Rechner hinterlegt für jeden Kanton den Grundansatz für das erste Kind gemäss der BSV-Tabelle 2026. Nicht abgebildet sind die kantonalen Sonderregeln: Einige Kantone zahlen ab dem dritten Kind höhere Ansätze (FR, VD, VS, NE, GE), andere staffeln nach Alter des Kindes (ZH und LU erhöhen ab 12 Jahren). Die Ausbildungszulage gilt zudem nicht schlicht «ab 16», sondern ab Beginn der nachobligatorischen Ausbildung, frühestens ab dem vollendeten 15. Altersjahr. Kinderzulagen sind AHV-frei und erhöhen das verfügbare Haushaltseinkommen direkt.
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Häufige Fragen zum Schweizer Lohn
Wie hoch sind die AHV/IV/EO-Beiträge 2026?
Der AHV-Beitrag beträgt 8,7 % des massgebenden Lohns (je 4,35 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber). IV beträgt 1,4 % (je 0,7 %), EO 0,5 % (je 0,25 %). Zusammen ergibt das 10,6 % Gesamtbeitrag, wovon der Arbeitnehmer 5,3 % trägt. Es gibt keine obere Beitragsgrenze: AHV/IV/EO ist auf dem gesamten massgebenden Lohn geschuldet. Quelle: AHV-Gesetz SR 831.10, Art. 5.
Wie wird die Arbeitslosenversicherung (ALV) berechnet?
Der ALV-Beitrag beträgt 2,2 % des massgebenden Lohns bis zum Höchstbetrag von CHF 148'200 (2026). Je 1,1 % trägt der Arbeitnehmer. Lohnanteile über CHF 148'200 sind ALV-beitragsfrei: Das frühere Solidaritätsprozent von 1 % wurde per 1. Januar 2023 aufgehoben, weil das Eigenkapital des ALV-Ausgleichsfonds die gesetzliche Schwelle erreicht hatte. Quelle: AVIG SR 837.0, Art. 3.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist Ihr vereinbarter Lohn vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, allenfalls KTG), der Pensionskassenbeiträge und einer allfälligen Quellensteuer auf Ihr Konto überwiesen wird.
Muss ich Quellensteuer bezahlen?
Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, Kurzaufenthalter, Grenzgänger sowie bestimmte andere Personengruppen. Die Höhe richtet sich nach Bruttolohn, Zivilstand, Kinderzahl, Kanton und Tarifcode. Mit Niederlassungsbewilligung C oder Schweizer Bürgerrecht wird die Einkommenssteuer ordentlich veranlagt.
Ist die Kirchensteuer in der Quellensteuer enthalten?
Ja. Die Kirchensteuer wird bei der Quellensteuer nicht separat abgezogen, sondern ist bereits im Tarif enthalten. Die kantonalen Tarifcodes unterscheiden dafür zwischen «Y» (mit Kirchensteuer, für Mitglieder einer Landeskirche) und «N» (ohne Kirchensteuer). Die Tarife mit N liegen entsprechend etwas tiefer. Dieser Rechner verwendet einen kantonalen Durchschnittstarif und unterscheidet die beiden Codes nicht.
Wie funktioniert der 13. Monatslohn?
Viele Schweizer Arbeitgeber zahlen einen 13. Monatslohn (Gratifikation). Dieser wird in der Regel im Dezember ausbezahlt und unterliegt den gleichen Sozialabzügen wie der reguläre Lohn. Im Rechner können Sie den 13. Monatslohn aktivieren – wir rechnen dann mit 13 Monatslöhnen und teilen durch 12 für den monatlichen Durchschnitt.
Was sind die Pensionskassen-Beiträge 2026?
Die Pensionskassen-Beiträge (2. Säule) variieren je nach Vorsorgeeinrichtung und Alter. Die obligatorischen Altersgutschriften betragen je nach Alter 7 %, 10 %, 15 % oder 18 % des koordinierten Lohns (AHV-Lohn minus Koordinationsabzug CHF 26'460, höchstens bis zum oberen Grenzbetrag CHF 90'720). Der Arbeitgeber trägt davon mindestens die Hälfte. Der Rechner setzt deshalb standardmässig die Hälfte der Altersgutschrift als Arbeitnehmeranteil ein — also 3,5 %, 5 %, 7,5 % oder 9 % je nach Alter. Quelle: BVG SR 831.40, Art. 16 und Art. 66.
Wie genau ist die Steuerberechnung in diesem Rechner?
Die Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU, KTG) rechnet der Rechner mit den gesetzlichen Sätzen 2026 und ist insoweit exakt. Die Quellensteuer dagegen ist eine grobe Schätzung: Wir verwenden einen kantonalen Durchschnittstarif für Ledige mit rund CHF 100'000 Jahreseinkommen und passen ihn pauschal an Zivilstand und Kinderzahl an. Die amtlichen Tarife A bis H hängen zusätzlich von Einkommenshöhe, Tarifcode und Gemeinde ab. Für eine verbindliche Zahl konsultieren Sie die kantonale Steuerverwaltung. Wenn Sie ordentlich veranlagt werden, weist der Rechner gar keine Steuer aus — dafür ist der Einkommenssteuer-Rechner zuständig.
Was ist der Grenzgänger-Status?
Grenzgänger wohnen im Ausland und arbeiten in der Schweiz. Die Besteuerung richtet sich nach dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen und ist je Land unterschiedlich: Für Deutschland gilt eine Quellensteuer von 4,5 % des Bruttolohns (DBA-D Art. 15a), für Frankreich gilt die Grenzgängervereinbarung mit ähnlicher Pauschale, aber nur für bestimmte Kantone. Italien wird seit dem Abkommen von 2023 mit 80 % der ordentlichen Quellensteuer belastet, Österreich kennt keine solche Pauschale. Die 4,5-%-Option im Rechner bildet somit den deutschen Fall ab.
Stand: Juli 2026. Beitragssätze gemäss AHV-Gesetz (SR 831.10), AVIG (SR 837.0), BVG (SR 831.40), UVG (SR 832.20). Kinderzulagen gemäss FamZG (SR 836.2) und BSV-Tabelle «Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026» (Stand 12.12.2025). Die Quellensteuer ist ein kantonaler Durchschnittswert und ersetzt die amtlichen Tarife nicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse oder das kantonale Steueramt.