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Lohnrechner Schweiz

Brutto/Netto-Rechner 2025

Berechnen Sie Ihren exakten Nettolohn mit allen Sozialabzügen — AHV, ALV, PK, Quellensteuer und mehr. Kantonal abgestimmt, mit Grenzgänger-Option.

AHV-Gesetz SR 831.10 AVIG SR 837.0 Stand 2025
CHF
CHF 1'000 CHF 50'000
Lohnwissen

Wie funktioniert der Schweizer Lohnrechner?

Unser Lohnrechner ermittelt aus Ihrem Bruttolohn den effektiven Nettolohn, der auf Ihrem Konto ankommt. Dazu werden alle obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben 2025 abgezogen. Die Berechnung basiert auf dem AHV-pflichtigen Bruttolohn und berücksichtigt AHV/IV/EO (5,30 % Arbeitnehmeranteil), Arbeitslosenversicherung (1,10 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148'200), Pensionskassenbeiträge (variabel je nach Vorsorgeeinrichtung und Alter), Nichtberufsunfallversicherung NBU (ca. 1 %) und Krankentaggeldversicherung KTG (ca. 0,5 %). Optional wird die Quellensteuer für quellensteuerpflichtige Personen oder Grenzgänger berechnet.

AHV/IV/EO – Die erste Säule

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist das Fundament der Schweizer Sozialversicherung. Der Beitragssatz beträgt 2025 unverändert 8,7 % des massgebenden Lohns, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber je 4,35 % tragen. Die Invalidenversicherung (IV) schlägt mit 1,4 % (je 0,7 %) zu Buche, die Erwerbsersatzordnung (EO) mit 0,5 % (je 0,25 %). Zusammen ergibt das einen Arbeitnehmeranteil von 5,30 % – der grösste Einzelabzug vom Bruttolohn. Auf ein Jahreseinkommen von CHF 100'000 entfallen somit CHF 5'300 auf die erste Säule. Anders als bei der PK gibt es hier keinen Freibetrag: Der Beitrag wird ab dem ersten Franken Lohn fällig.

ALV – Arbeitslosenversicherung

Die ALV-Beiträge betragen 2,2 % des massgebenden Lohns (je 1,1 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber) bis zur maximalen Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148'200 pro Jahr (2025). Für den darüber hinausgehenden Lohnanteil wird ein Solidaritätsbeitrag von 1 % fällig. Bei einem Monatslohn von CHF 8'500 (CHF 102'000/Jahr) zahlen Sie also 1,1 % auf den gesamten Betrag – das sind CHF 93.50 pro Monat. Erst ab einem Jahreseinkommen über CHF 148'200 greift der Solidaritätsbeitrag.

Pensionskasse – Die zweite Säule

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Der Beitragssatz variiert je nach Pensionskasse und Alter des Versicherten. Im obligatorischen Bereich gelten folgende Altersstaffelungen: 7 % (Alter 25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54) und 18 % (55–65) – jeweils bezogen auf den koordinierten Lohn (AHV-Lohn minus CHF 26'460 Koordinationsabzug). Der Arbeitgeber trägt mindestens 50 % der Beiträge. Viele Kassen haben vom Gesetz abweichende, grosszügigere Reglemente mit höheren Beiträgen und tieferem Koordinationsabzug. Unser Rechner verwendet standardmässig 7,5 % Arbeitnehmeranteil, was einem typischen ausserobligatorischen Vorsorgeplan entspricht.

NBU und KTG – Unfall und Krankentaggeld

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle in der Freizeit ab. Die Prämie beträgt je nach Gefahrenstufe des Betriebs zwischen 0,5 % und 2,5 % des Bruttolohns. In unserem Rechner rechnen wir mit einem Durchschnittswert von 1,0 %. Die Krankentaggeldversicherung (KTG) sichert die Lohnfortzahlung bei Krankheit und kostet typischerweise 0,5 % des Bruttolohns. Beide Versicherungen sind obligatorisch für Arbeitnehmende mit einem Pensum von mindestens 8 Stunden pro Woche.

5,30 %

AHV/IV/EO
Arbeitnehmer

1,10 %

ALV
bis CHF 148'200

7–18 %

PK
nach Alter

~1,5 %

NBU + KTG
kombiniert

Quellensteuer in der Schweiz

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen – im Gegensatz zur ordentlichen Veranlagung, bei der Sie die Steuererklärung ausfüllen und die Steuer selbst überweisen. Quellensteuerpflichtig sind insbesondere ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, Kurzaufenthalter, Grenzgänger und bestimmte andere Personengruppen. Die Tarife variieren stark nach Kanton, Zivilstand, Kinderzahl und Einkommenshöhe. Während im Kanton Zürich für einen Ledigen mit CHF 100'000 Jahreseinkommen rund 10 % Quellensteuer fällig werden, sind es im Kanton Zug nur etwa 6 %. Der Rechner verwendet kantonale Durchschnittstarife für eine erste Orientierung. Für eine verbindliche Berechnung konsultieren Sie bitte die kantonale Steuerverwaltung.

Grenzgänger – Besonderheiten

Grenzgänger wohnen im Ausland (Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich) und arbeiten in der Schweiz. Sie unterliegen einer vereinfachten Quellensteuer von pauschal 4,5 % des Bruttolohns, sofern sie nicht der ordentlichen Veranlagung unterliegen. Die genaue steuerliche Behandlung hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat ab. Deutschland erhebt beispielsweise zusätzlich eine Einkommensteuer auf das Schweizer Einkommen unter Anrechnung der Schweizer Quellensteuer. Unser Rechner zeigt die ungefähre Grenzgänger-Quellensteuer als Orientierungswert an.

13. Monatslohn und Gratifikationen

Der 13. Monatslohn ist in der Schweiz weit verbreitet, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Rund 75 % aller Schweizer Arbeitnehmenden erhalten einen 13. Monatslohn, der meist im Dezember ausbezahlt wird. Sozialversicherungsrechtlich wird der 13. Monatslohn wie regulärer Lohn behandelt – es fallen die gleichen AHV-, ALV- und PK-Beiträge an. Aktivieren Sie die Option im Rechner, um den effektiven Monatsdurchschnitt über das ganze Jahr zu sehen. Bei einem Monatsbrutto von CHF 8'500 mit 13. Monatslohn beträgt das Jahresbrutto CHF 110'500, der monatliche Durchschnitt CHF 9'208.

Kinderzulagen – Ein oft vergessener Pluspunkt

Familien mit Kindern haben Anspruch auf Kinderzulagen. Die Mindestansätze betragen gemäss Familienzulagengesetz (FamZG) CHF 200 pro Kind und Monat (Kinderzulage) bzw. CHF 250 (Ausbildungszulage für 16–25-Jährige). Viele Kantone zahlen höhere Ansätze – der Kanton Wallis beispielsweise CHF 275 Kinderzulage, der Kanton Genf sogar CHF 300. Die Kinderzulagen sind AHV-frei und erhöhen das verfügbare Haushaltseinkommen direkt. Unser Rechner zeigt die geschätzten Kinderzulagen als separaten Indikator an, damit Sie das Gesamteinkommen realistisch einschätzen können.

Häufige Fragen zum Schweizer Lohn

Wie hoch sind die AHV/IV/EO-Beiträge 2025?

Der AHV-Beitrag beträgt 8,7 % des massgebenden Lohns (je 4,35 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber). IV beträgt 1,4 % (je 0,7 %), EO 0,5 % (je 0,25 %). Zusammen ergibt das 10,6 % Gesamtbeitrag, wovon der Arbeitnehmer 5,3 % trägt. Quelle: AHV-Gesetz SR 831.10, Art. 5.

Wie wird die Arbeitslosenversicherung (ALV) berechnet?

Der ALV-Beitrag beträgt 2,2 % des massgebenden Lohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148'200 (2025). Je 1,1 % trägt der Arbeitnehmer. Für Einkommen über CHF 148'200 fällt ein Solidaritätsbeitrag von 1 % auf den übersteigenden Betrag an. Quelle: AVIG SR 837.0, Art. 3.

Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?

Der Bruttolohn ist Ihr vereinbarter Lohn vor Abzügen. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, NBU, KTG), Pensionskassenbeiträge und allfälliger Quellensteuer auf Ihr Konto überwiesen wird.

Muss ich Quellensteuer bezahlen?

Quellensteuerpflichtig sind in der Regel ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung C, Grenzgänger sowie bestimmte andere Personengruppen. Die Höhe richtet sich nach Bruttolohn, Zivilstand, Kinderzahl und Kanton. Mit Niederlassungsbewilligung C wird die Einkommenssteuer ordentlich veranlagt.

Wie funktioniert der 13. Monatslohn?

Viele Schweizer Arbeitgeber zahlen einen 13. Monatslohn (Gratifikation). Dieser wird in der Regel im Dezember ausbezahlt und unterliegt den gleichen Sozialabzügen wie der reguläre Lohn. Im Rechner können Sie den 13. Monatslohn aktivieren – wir rechnen dann mit 13 Monatslöhnen und teilen durch 12 für den monatlichen Durchschnitt.

Was sind die Pensionskassen-Beiträge 2025?

Die Pensionskassen-Beiträge (2. Säule) variieren je nach Vorsorgeeinrichtung und Alter. Der obligatorische Teil beträgt je nach Alter zwischen 7 % und 18 % des koordinierten Lohns (AHV-pflichtiger Lohn minus Koordinationsabzug von CHF 26'460). Der Arbeitgeber trägt mindestens 50 %. Quelle: BVG SR 831.40.

Was ist der Grenzgänger-Status?

Grenzgänger wohnen im Ausland (D, F, I, A) und arbeiten in der Schweiz. Sie unterliegen besonderen Steuerregeln: In der Regel wird eine Quellensteuer von 4,5 % des Bruttolohns erhoben. Die genaue Besteuerung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Wohnsitzstaat ab.

Stand: Januar 2025. Beitragssätze gemäss AHV-Gesetz (SR 831.10), AVIG (SR 837.0), BVG (SR 831.40), UVG (SR 832.20). Quellensteuertarife basieren auf kantonalen Steuergesetzen 2025. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, Pensionskasse oder das kantonale Steueramt.