Wie funktioniert der MWST-Rechner?
Unser MWST-Rechner ist das präziseste Tool für die Schweizer Mehrwertsteuerberechnung. Sie geben einfach einen Betrag in CHF ein, wählen den zutreffenden MWST-Satz und die gewünschte Berechnungsrichtung — der Rechner ermittelt sofort und live den korrekten Brutto- oder Nettobetrag, den exakten MWST-Betrag sowie den Effektivsteuersatz. Alle vier in der Schweiz geltenden MWST-Sätze sind hinterlegt: der Normalsatz von 8.1%, der reduzierte Satz von 2.6%, der Sondersatz Beherbergung von 3.8% sowie der Satz von 0% für ausgenommene Leistungen.
Die Besonderheit: Unser Rechner zeigt nicht nur das Ergebnis für den ausgewählten Satz, sondern vergleicht in einer übersichtlichen Tabelle alle vier Sätze nebeneinander. So sehen Sie auf einen Blick, wie sich unterschiedliche MWST-Sätze auf denselben Basisbetrag auswirken — eine wertvolle Entscheidungshilfe für Unternehmen, die verschiedene Leistungskategorien abrechnen.
Der Rechner synchronisiert Ihre Eingaben automatisch mit der URL. Sie können die Berechnung jederzeit als Link teilen oder bookmarken — ideal für Buchhalter, Treuhänder und KMU, die wiederkehrende Berechnungen dokumentieren müssen.
Die vier MWST-Sätze der Schweiz im Detail
Normalsatz 8.1%
Der Normalsatz von 8.1% ist der Standardsatz und gilt für alle steuerbaren Leistungen, die nicht einem anderen Satz zugeordnet sind. Er betrifft den Grossteil aller Waren und Dienstleistungen: Elektronik, Kleidung, Möbel, Dienstleistungen von Handwerkern, Beratungsleistungen, Software, Gastronomie (ausser Beherbergung) und vieles mehr. Per 1. Januar 2024 wurde der Normalsatz von 7.7% auf 8.1% erhöht, um die Zusatzfinanzierung der AHV sicherzustellen (Bundesbeschluss vom 17. März 2023). Diese Erhöhung ist bis 2032 befristet.
Reduzierter Satz 2.6%
Der reduzierte Satz von 2.6% gilt für Güter des täglichen Bedarfs. Konkret fallen darunter: Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke (ausser in der Gastronomie), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (auch elektronische Ausgaben), Medikamente und medizinische Hilfsmittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse, Radio- und Fernsehgebühren sowie bestimmte kulturelle Dienstleistungen. Die vollständige Liste findet sich in Art. 25 Abs. 2 MWSTG. Der reduzierte Satz wurde ebenfalls per 2024 von 2.5% auf 2.6% erhöht.
Sondersatz Beherbergung 3.8%
Der Sondersatz Beherbergung von 3.8% ist ein schweizer Spezifikum und gilt ausschliesslich für die entgeltliche Beherbergung von Gästen. Darunter fallen Hotels, Motels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätze, Jugendherbergen und ähnliche Einrichtungen. Auch das Frühstück ist eingeschlossen, sofern es im Beherbergungspreis inbegriffen ist. Zusatzleistungen wie Minibar, Wellness-Angebote, Telefongebühren oder Parkplätze unterliegen hingegen dem Normalsatz von 8.1%. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft komplex und erfordert eine saubere Rechnungsstellung.
Ausgenommene Leistungen 0%
Bestimmte Leistungen sind vollständig von der MWST ausgenommen. Anders als steuerbefreite Leistungen (die dem Normalsatz unterliegen, aber befreit sind), werden ausgenommene Leistungen nicht besteuert — der Leistungserbringer kann jedoch auch keine Vorsteuer geltend machen. Ausgenommen sind insbesondere: Gesundheitsleistungen (Ärzte, Zahnärzte, Spitäler, Pflege), Bildungsleistungen (Schulen, Universitäten, Weiterbildung), Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Sozialhilfe und soziale Sicherheit, sowie bestimmte kulturelle Angebote gemeinnütziger Organisationen. Die genaue Abgrenzung regeln Art. 21 und Art. 23 MWSTG.
Praktische Anwendungsfälle
Für Unternehmen und Selbstständige
Als MWST-pflichtiges Unternehmen müssen Sie auf jeder Rechnung den korrekten MWST-Betrag ausweisen. Unser Rechner hilft Ihnen, aus einem Nettopreis schnell den Bruttopreis inklusive MWST zu ermitteln oder umgekehrt aus einem Bruttopreis die enthaltene MWST herauszurechnen. Besonders praktisch: Die Vergleichstabelle zeigt Ihnen, welche Auswirkungen eine falsche Satzzuordnung hätte — ein wertvolles Kontrollinstrument für die Buchhaltung.
Für Konsumenten
Als Konsument zahlen Sie die MWST praktisch bei jedem Einkauf. Mit unserem Rechner können Sie nachvollziehen, wie viel MWST in einem Produktpreis steckt. Bei einem Bruttopreis von CHF 100 und dem Normalsatz 8.1% sind das CHF 7.49 MWST — der Nettoverkaufspreis beträgt CHF 92.51. Bei Lebensmitteln (2.6%) sind es nur CHF 2.53 MWST pro CHF 100.
Für die Hotellerie
Hoteliers und Gastgeber müssen den Sondersatz Beherbergung korrekt von anderen Leistungen abgrenzen. Ein Zimmerpreis von CHF 200 netto wird mit 3.8% MWST zu CHF 207.60 brutto. Bietet der Gastgeber zusätzlich ein Abendessen an (Normalsatz 8.1%), muss dies separat ausgewiesen werden. Unser Rechner unterstützt Sie bei beiden Berechnungen.
Saldosteuersatz – die vereinfachte Abrechnung
Der Saldosteuersatz ist eine von der ESTV angebotene Vereinfachung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 (Stand 2026). Statt jede einzelne Transaktion mit dem exakten MWST-Satz abzurechnen und die Vorsteuer detailliert geltend zu machen, wenden Saldosteuersatz- pflichtige Unternehmen einen pauschalen, branchenabhängigen Satz auf ihren Gesamtumsatz an.
Die Saldosteuersätze variieren je nach Branche zwischen 0.1% und 6.8%. Beispiele: Beratungs- und Planungsberufe (z.B. Architektur) rechnen mit 6.2%, Gastronomie/Restaurants mit 5.3%, Detailhandel je nach Sortiment mit 0.6–2.1%. Die vollständige Tabelle mit über 60 Branchen publiziert die ESTV jährlich in der «Saldosteuersatz-Broschüre». Der Vorteil: deutlich reduzierter administrativer Aufwand. Der Nachteil: Der pauschale Satz kann höher oder tiefer sein als die effektive Steuerbelastung.
Wichtig: Unser MWST-Rechner verwendet die exakten gesetzlichen Sätze, nicht die pauschalen Saldosteuersätze. Für die Saldosteuersatz-Berechnung konsultieren Sie bitte direkt die ESTV-Publikationen oder Ihren Treuhänder.
MWST in Zahlen
8.1%
Normalsatz seit 2024
~25 Mrd.
MWST-Einnahmen 2025
~400k
MWST-pflichtige Unternehmen
4
MWST-Sätze total
Quellen: ESTV Jahresbericht 2025, MWSTG SR 641.20
Häufige Fragen zur Schweizer MWST
Welche MWST-Sätze gelten 2026 in der Schweiz?
Die Schweiz kennt vier MWST-Sätze: den Normalsatz von 8.1%, den reduzierten Satz von 2.6% (u.a. Lebensmittel, Bücher, Medikamente), den Sondersatz Beherbergung von 3.8% (Hotels, Pensionen) und den Satz 0% für ausgenommene Leistungen (Gesundheit, Bildung, Versicherungen). Rechtsgrundlage: Art. 25 MWSTG (SR 641.20).
Was fällt unter den reduzierten MWST-Satz von 2.6%?
Dem reduzierten Satz unterliegen gemäss Art. 25 Abs. 2 MWSTG: Nahrungsmittel und Getränke (ausser alkoholische Getränke in Gastbetrieben), Bücher, Zeitungen und Zeitschriften, Medikamente, Radio- und Fernsehgebühren, landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie bestimmte kulturelle Dienstleistungen.
Was bedeutet der Sondersatz Beherbergung von 3.8%?
Der Sondersatz Beherbergung (Art. 25 Abs. 4 MWSTG) gilt für die entgeltliche Beherbergung von Gästen in Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und ähnlichen Einrichtungen. Er umfasst auch das Frühstück, wenn es im Beherbergungspreis inbegriffen ist. Nicht darunter fallen Zusatzleistungen wie Minibar oder Wellness, die dem Normalsatz unterliegen.
Welche Leistungen sind von der MWST ausgenommen (0%)?
Von der MWST ausgenommen sind gemäss Art. 21 MWSTG insbesondere: Gesundheitsleistungen (Ärzte, Spitäler), Bildung (Schulen, Universitäten), Versicherungs- und Finanzdienstleistungen, Sozialhilfe, sowie bestimmte kulturelle und sportliche Angebote gemeinnütziger Organisationen. Achtung: Ausgenommene Leistungen berechtigen nicht zum Vorsteuerabzug.
Was ist der Saldosteuersatz?
Der Saldosteuersatz ist eine vereinfachte MWST-Abrechnungsmethode für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5'005'000 (Art. 37 MWSTG). Statt jede einzelne Transaktion abzurechnen, wird ein pauschaler Saldosteuersatz auf den Gesamtumsatz angewendet. Die Sätze variieren je nach Branche zwischen 0.1% und 6.8%. Die ESTV stellt eine detaillierte Saldosteuersatz-Tabelle zur Verfügung.
Wie berechnet man die MWST korrekt – Netto zu Brutto und umgekehrt?
Netto → Brutto: Brutto = Netto × (1 + MWST-Satz/100). Brutto → Netto: Netto = Brutto / (1 + MWST-Satz/100). Der MWST-Betrag ist die Differenz zwischen Brutto und Netto. Der Effektivsteuersatz zeigt, wie viel Prozent des Bruttobetrags die MWST ausmacht: Effektiv = MWST-Satz / (100 + MWST-Satz) × 100.
Ab wann muss ein Unternehmen MWST abrechnen?
Die obligatorische MWST-Pflicht beginnt ab einem Jahresumsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen (Art. 10 MWSTG). Darunter ist die Abrechnung freiwillig, kann aber sinnvoll sein, um die Vorsteuer auf Investitionen geltend zu machen. Gemeinnützige Organisationen haben eine erhöhte Grenze von CHF 250'000.