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Lohnabzüge Schweiz 2026: AHV/IV/EO, ALV, BVG & Nettolohn erklärt | ausrechnen.ch
Alle Lohnabzüge in der Schweiz 2026 verständlich erklärt: AHV/IV/EO 5,3%, ALV 1,1%, BVG, Quellensteuer, Kinderzulagen — mit CHF-Beispielen, kantonalen Sätzen und Nettolohnrechner.
Veröffentlicht am 15. Januar 2026 · Redaktion Ausrechnen
Lohnabzüge in der Schweiz 2026: Der umfassende Ratgeber
AHV/IV/EO, ALV, BVG, Quellensteuer, Kinderzulagen — alle Abzüge auf Ihrem Lohnzettel verständlich erklärt, mit konkreten CHF-Beispielen, kantonalen Sätzen und direkt verlinktem Nettolohnrechner.
Stand Januar 2026
Quellen: AHV/IV, ESTV, BFS, BSV
Von der Redaktion Ausrechnen
Vom Brutto zum Netto: Die Grundstruktur
Der Schweizer Lohnzettel listet typischerweise fünf bis sieben Abzüge zwischen Brutto- und Nettolohn auf. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich geregelt, während die Quellensteuer und die kantonalen Familienabzüge je nach Wohnkanton variieren. Wer die Struktur einmal verstanden hat, kann seinen Nettolohn in jedem Kanton selbst berechnen — und das ist der Zweck dieser Seite.
Die Abzüge gliedern sich in drei Gruppen: Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, BVG), Steuern (Quellensteuer bei ausländischen Arbeitnehmern ohne C-Bewilligung oder ordentliche Veranlagung bei C-Ausweis) und freiwillige Abzüge (Säule 3a, Krankenkassenzuschuss des Arbeitgebers, Verpflegung). Die Sozialversicherungen sind obligatorisch und können vom Arbeitgeber nicht individuell verhandelt werden — wohl aber die BVG-Umwandlung (Überentschädigung) und die Säule 3a.
Für die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz betragen die gesamten Lohnabzüge zwischen 14 und 22 Prozent des Bruttogehalts, je nach Kanton, Zivilstand und Kinderzahl. Bei einem Brutto von 80’000 CHF sind das rund 11’200 bis 17’600 CHF pro Jahr — eine Grössenordnung, die beim Budgetieren oft unterschätzt wird.
AHV/IV/EO: Die erste Säule (5,3% Arbeitnehmeranteil)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) werden gemeinsam erhoben. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue einheitliche Beitragssatz von 10,6% (AHV/IV/EO), der je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Der Arbeitnehmeranteil beträgt somit 5,3% des Bruttogehalts — ohne obere Grenze (AHV/IV/EO wird auf dem gesamten Lohn erhoben).
Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF pro Jahr zahlt der Arbeitnehmer 4’240 CHF AHV/IV/EO. Bei 120’000 CHF sind es 6’360 CHF. Dieser Beitrag ist nicht verhandelbar und wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Ausgleichskasse überwiesen.
Eine Besonderheit gilt für Personen ohne AHV-Pflicht (z.B. Selbstständige mit tiefem Einkommen unter dem Mindestbeitrag): Diese können freiwillige Beiträge leisten, um die Beitragslücken zu schliessen und die Rente nicht zu kürzen. Für Arbeitnehmer ist dies nicht relevant, da der Arbeitgeber die Beitragspflicht automatisch erfüllt.
Wichtig 2026: Der AHV-Rentenalter-Kompromiss (AHV 21) tritt stufenweise in Kraft. Für Frauen ab Jahrgang 1962 steigt das Referenzalter schrittweise auf 65 Jahre. Die Beitragssätze bleiben jedoch 2026 unverändert bei 5,3% (Arbeitnehmer) bzw. 10,6% (gesamt). Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).
ALV: Arbeitslosenversicherung (1,1% bis CHF 148’200)
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird ebenfalls paritätisch getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1% des Lohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 148’200 CHF pro Jahr (Stand 2026). Oberhalb dieser Grenze sinkt der Beitragssatz auf 0,5% — die sogenannte Solidaritätskomponente, die auf dem gesamten Lohn ohne Obergrenze erhoben wird.
Bei einem Brutto von 80’000 CHF zahlt der Arbeitnehmer 880 CHF ALV pro Jahr. Bei 150’000 CHF sind es 1’630 CHF (1,1% auf 148’200 + 0,5% auf 1’800). Bei 200’000 CHF sind es 1’881 CHF (1,1% auf 148’200 = 1’630 + 0,5% auf 51’800 = 259 + 1’630 = 1’881).
Die ALV finanziert die Taggelder bei Arbeitslosigkeit (70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes), die Kurzarbeitsentschädigung und die Insolvenzentschädigung. Wer nie arbeitslos wird, finanziert damit das System solidarisch mit. Quelle: SECO / Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG).
BVG: Pensionskasse — die zweite Säule
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist obligatorisch für Arbeitnehmer, deren Lohn die Eintrittsschwelle von 22’050 CHF pro Jahr (Stand 2026) überschreitet. Der Beitragssatz steigt mit dem Alter: Unter 25 Jahre: 7,0%, 25–34 Jahre: 7,0%, 35–44 Jahre: 10,0%, 45–54 Jahre: 15,0%, 55–65 Jahre: 18,0% (jeweils vom koordinierten Lohn, nicht vom Brutto).
Der koordinierte Lohn ist der BVG-pflichtige Teil des Gehalts: Brutto minus AHV-Mindestrente (derzeit 14’280 CHF) minus Eintrittsschwelle. Bei einem Brutto von 80’000 CHF ergibt sich ein koordinierter Lohn von 80’000 – 14’280 – 22’050 = 43’670 CHF. Der Arbeitnehmeranteil (Säule 2a) bei einer 40-jährigen Person beträgt dann 10% von 43’670 = 4’367 CHF pro Jahr. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag.
Viele Pensionskassen wenden höhere Umwandlungssätze und bessere Leistungen an als das BVG-Minimum (obligatorische Vorsorge). Der überobligatorische Teil ist freiwillig und kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell geregelt werden. Ein Blick in das Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse lohnt sich — dort steht, welcher Teil überobligatorisch ist und wie die Leistungen im Detail aussehen.
Tipp: Der BVG-Beitrag reduziert das steuerbare Einkommen. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart eine 40-jährige Person mit 4’367 CHF BVG-Beitrag rund 1’310 CHF Steuern pro Jahr. Das ist ein direkter finanzieller Vorteil, der oft übersehen wird. Quelle: BSV / BVG.
Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung
Wer in der Schweiz arbeitet, aber keine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) hat, wird an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber behält die Quellensteuer direkt vom Lohn ein und überweist sie an das Steueramt. Die Quellensteuersätze sind nach Kanton, Zivilstand, Konfession und Kinderzahl gestaffelt und werden monatlich oder jährlich veröffentlicht.
Bei einem Brutto von 80’000 CHF in Zürich (ledig, reformiert, keine Kinder) beträgt die Quellensteuer 2026 ca. 7’200–7’800 CHF pro Jahr (ca. 9–10%). In Genf sind es ca. 8’400–9’200 CHF (ca. 10,5–11,5%), in Zug ca. 5’600–6’000 CHF (ca. 7–7,5%). Die genauen Tarife finden Sie auf der Website Ihres kantonalen Steueramtes.
Wer eine C-Bewilligung hat, wird ordentlich veranlagt: Der Arbeitgeber behält keine Quellensteuer ein, stattdessen muss die Steuererklärung eingereicht werden. Die ordentliche Veranlagung erlaubt umfangreichere Abzüge (Berufsauslagen, Säule 3a, Krankheitskosten, Schuldzinsen) und führt bei guter Planung oft zu einer tieferen Steuerbelastung als die Quellensteuer.
Nachträgliche Veranlagung: Auch Quellensteuerpflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen — z.B. bei einem Brutto über 120’000 CHF, bei erheblichen Abzügen oder bei Immobilienbesitz. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Quelle: ESTV / Quellensteuer.
Kinderzulagen und Familienabzüge
Die Kinderzulage (Familienzulage) wird vom Arbeitgeber ausbezahlt und beträgt je nach Kanton 230 bis 290 CHF pro Monat und Kind. In 14 Kantonen gibt es zusätzlich eine Ausbildungszulage von 280 bis 320 CHF pro Monat für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre. Die Zulagen sind steuerfrei und erhöhen den Nettolohn direkt.
Beispiele 2026: Zürich 230 CHF/Monat, Bern 250 CHF, Genf 280 CHF, Tessin 270 CHF, Wallis 240 CHF. Die genauen Beträge finden Sie auf der Website des kantonalen Familienausgleichskassen (FAK). Einige Kantone zahlen zusätzlich eine Geburtszulage oder eine Adoptionszulage.
Verheiratetenzulage: In einigen Kantonen (z.B. Wallis, Tessin) gibt es eine Verheiratetenzulage für Arbeitnehmer mit tiefem Einkommen. Diese beträgt typischerweise 100–200 CHF pro Monat und wird ebenfalls vom Arbeitgeber ausbezahlt. Quelle: BSV / Familienzulagen.
Berufsauslagen und Abzüge
Berufsauslagen mindern das steuerbare Einkommen und damit die Steuerbelastung. Der Bundesrat hat 2026 folgende Pauschalansätze bestätigt: Fahrtkosten 0,70 CHF pro km für Autofahrten (maximal CHF 3’000/Jahr), Verpflegung 15 CHF pro Tag (bei Abwesenheit von mind. 6 Stunden) bzw. 30 CHF (ab 12 Stunden), Übrige Berufsauslagen 3% des Nettolohns, maximal 4’000 CHF/Jahr.
Bei einem Brutto von 80’000 CHF und 220 Arbeitstagen mit 20 km Pendelstrecke ergeben sich typische Berufsauslagen von ca. 3’080 CHF (Fahrtkosten) + 3’300 CHF (Verpflegung) + 2’400 CHF (übrige) = 8’780 CHF. Diese reduzieren das steuerbare Einkommen von 80’000 auf ca. 71’220 CHF — was bei einer Grenzsteuerbelastung von 25% eine Steuerersparnis von ca. 2’195 CHF bringt.
Tipp: Wer die effektiven Kosten geltend macht (statt Pauschalen), kann bei hohen Auslagen (z.B. teures Arbeitsmaterial, Weiterbildungskosten bis 10’000 CHF) mehr abziehen. Die Pauschalen sind aber einfacher und für die meisten Arbeitnehmer ausreichend. Quelle: ESTV / Berufsauslagen.
Kantonale Unterschiede 2026
Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG) sind bundesweit einheitlich. Die Unterschiede zwischen Kantonen betreffen: Quellensteuersätze (für Nicht-C-Bewilligungsinhaber), ordentliche Steuersätze (für C-Bewilligungsinhaber), Kinderzulagen und kantonale Abzüge (z.B. Gesundheitskosten, Schuldzinsen).
Die Steuerbelastung für ein Ledigen-Einkommen von 80’000 CHF variiert 2026 stark: In Zug ca. 5’200 CHF, in Schwyz ca. 5’800 CHF, in Zürich ca. 8’400 CHF, in Genf ca. 10’200 CHF, in Basel-Stadt ca. 9’400 CHF. Das ist eine Spanne von über 5’000 CHF pro Jahr — ein Umzug kann sich steuerlich deutlich lohnen, wenn auch die Lebenshaltungskosten berücksichtigt werden.
Für Verheiratete mit zwei Kindern sinkt die Belastung zusätzlich durch das Splittingverfahren und Kinderabzüge. In Zürich zahlt eine Familie mit 120’000 CHF Brutto ca. 8’600 CHF Steuern, in Genf ca. 11’400 CHF, in Zug ca. 5’400 CHF. Quelle: ESTV / Steuerstatistik.
Konkretes CHF-Beispiel: 80’000 CHF Brutto in Zürich
Wir rechnen ein vollständiges Beispiel durch: 40-jährige Person, ledig, reformiert, keine Kinder, Wohnsitz Zürich, C-Bewilligung, Brutto 80’000 CHF/Jahr.
| Abzug | Prozentsatz / Betrag | CHF pro Jahr |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | — | 80’000 |
| AHV/IV/EO (Arbeitnehmer) | 5,3% | –4’240 |
| ALV (Arbeitnehmer) | 1,1% | –880 |
| BVG (Arbeitnehmer, 40 J.) | 10% v. koord. Lohn | –4’367 |
| Ordentliche Steuern (ZH, ledig) | ca. 10,5% (nach Abzügen) | –7’420 |
| Berufsauslagen (pauschal) | Reduktion steuerbar | –8’780 (steuerbar) |
| Nettolohn (ca.) | ca. 79% | ca. 63’093 |
Das bedeutet: Von 80’000 CHF Brutto bleiben ca. 63’093 CHF Netto übrig — das sind rund 5’258 CHF pro Monat. Die Gesamtabzüge betragen ca. 16’907 CHF oder 21,1% des Bruttogehalts. Dieser Betrag kann je nach genauen Pensionskassenleistungen, effektiven Berufsauslagen und weiteren Abzügen um ±1’000 CHF variieren.
Rechner nutzen: Für Ihre persönliche Situation nutzen Sie unseren Nettolohnrechner — dort können Sie Kanton, Zivilstand, Alter und Pensionskasseneinstellungen individuell anpassen.
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Säule 3a: Steuern optimieren nach dem Lohnzettel
Wer 2026 in die Säule 3a einzahlt, kann bis zu 7’280 CHF (für Angestellte mit Pensionskasse) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart das bis zu 2’184 CHF Steuern pro Jahr. Vergleichen Sie die führenden 3a-Anbieter in der Schweiz:
Säule 3a: Steuern optimieren nach dem Lohnzettel
Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist das effizienteste steuerliche Instrument für Schweizer Arbeitnehmer. 2026 beträgt der maximale Einzahlungsbetrag für Personen mit Pensionskassenanschluss 7’280 CHF. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist (z.B. Selbstständige ohne BVG-Pflicht), darf bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal 36’400 CHF.
Die Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einem Brutto von 80’000 CHF in Zürich (Grenzsteuersatz ca. 30%) spart eine volle Einzahlung von 7’280 CHF rund 2’184 CHF Steuern. In Genf (Grenzsteuersatz ca. 35%) sind es ca. 2’548 CHF, in Zug (ca. 22%) ca. 1’602 CHF. Die Rendite der Säule 3a besteht also aus zwei Komponenten: der Steuerersparnis sofort und der Anlagerendite langfristig.
Anbieterwahl: Traditionelle Banken (ZKB, UBS, Credit Suisse) bieten oft niedrige Zinsen (0,1–0,5%) bei hohen Verwaltungskosten. Digitale Anbieter wie VIAC, finpension und frankly investieren in ETFs mit tiefen Gebühren (0,3–0,5% p.a.) und höherer erwarteter Rendite. Über 30 Jahre kann der Unterschied zwischen einer Banklösung (1% p.a.) und einer ETF-Lösung (4% p.a.) bei 7’280 CHF jährlicher Einzahlung über 100’000 CHF ausmachen.
Bezug: Die Säule 3a kann ab fünf Jahren vor dem Rentenalter (also ab 60 für Männer, ab 59 für Frauen) als Kapital bezogen werden. Weitere Bezugsgründe: Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Kauf einer Eigentumswohnung, Auswanderung. Der Bezug wird als Kapital besteuert (Sondersteuersatz, je nach Kanton ca. 2–10%).
Häufige Fragen (FAQ)
Wie viel Prozent werden vom Lohn in der Schweiz abgezogen?
Die gesamten Lohnabzüge betragen typischerweise 14 bis 22 Prozent des Bruttogehalts, je nach Kanton, Zivilstand und Kinderzahl. Die Sozialversicherungsbeiträge allein (AHV/IV/EO 5,3%, ALV 1,1%, BVG 7–18% vom koordinierten Lohn) machen davon ca. 12 bis 18 Prozent aus. Hinzu kommen die Steuern (Quellensteuer oder ordentliche Veranlagung), die je nach Kanton zwischen 5 und 15 Prozent betragen können.
Was kostet AHV/IV/EO für den Arbeitnehmer 2026?
Der Arbeitnehmeranteil an AHV/IV/EO beträgt 2026 unverändert 5,3% des Bruttogehalts. Bei einem Brutto von 80’000 CHF sind das 4’240 CHF pro Jahr. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5,3%, sodass der Gesamtbeitrag 10,6% beträgt. Es gibt keine obere Bemessungsgrenze — AHV/IV/EO wird auf dem gesamten Lohn erhoben, auch bei sehr hohen Gehältern.
Wie hoch ist der ALV-Beitrag 2026?
Der ALV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil) beträgt 1,1% des Lohns bis zur Bemessungsgrenze von 148’200 CHF pro Jahr. Oberhalb dieser Grenze sinkt der Satz auf 0,5% (Solidaritätskomponente), die auf dem gesamten Lohn ohne Obergrenze erhoben wird. Bei 80’000 CHF Brutto zahlt der Arbeitnehmer 880 CHF ALV pro Jahr, bei 150’000 CHF sind es 1’630 CHF.
Was ist der BVG-koordinierte Lohn?
Der koordinierte Lohn ist der Teil des Bruttogehalts, auf dem BVG-Beiträge erhoben werden. Er berechnet sich als Brutto minus AHV-Mindestrente (14’280 CHF) minus Eintrittsschwelle (22’050 CHF). Bei 80’000 CHF Brutto ergibt sich ein koordinierter Lohn von 43’670 CHF. Der BVG-Beitrag wird nur auf diesem Betrag berechnet, nicht auf dem gesamten Brutto.
Wann wird man in der Schweiz quellensteuerpflichtig?
Quellensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung), also mit B-, L- oder G-Ausweis. Der Arbeitgeber behält die Quellensteuer direkt vom Lohn ein. Mit C-Bewilligung erfolgt die ordentliche Veranlagung über die Steuererklärung. Quellensteuerpflichtige können unter bestimmten Umständen (Brutto über 120’000 CHF, erhebliche Abzüge) eine nachträgliche Veranlagung beantragen — Frist: 31. März des Folgejahres.
Wie viel Kinderzulage bekomme ich in meinem Kanton?
Die Kinderzulage variiert je nach Kanton zwischen 230 und 290 CHF pro Monat und Kind. Beispiele 2026: Zürich 230 CHF, Bern 250 CHF, Genf 280 CHF, Tessin 270 CHF, Wallis 240 CHF. In 14 Kantonen gibt es zusätzlich eine Ausbildungszulage (280–320 CHF) für Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre. Die Zulagen sind steuerfrei und werden vom Arbeitgeber ausbezahlt.
Kann ich Berufsauslagen pauschal absetzen?
Ja. Die Pauschalansätze 2026 betragen: Fahrtkosten 0,70 CHF pro km (max. 3’000 CHF/Jahr), Verpflegung 15 CHF pro Tag (ab 6 Stunden Abwesenheit) bzw. 30 CHF (ab 12 Stunden), übrige Berufsauslagen 3% des Nettolohns (max. 4’000 CHF/Jahr). Bei 80’000 CHF Brutto und 220 Arbeitstagen mit 20 km Pendelstrecke ergeben sich typische Pauschalberufsauslagen von ca. 8’780 CHF.
Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?
Der maximale Einzahlungsbetrag für Personen mit Pensionskassenanschluss beträgt 2026: 7’280 CHF. Ohne Pensionskassenanschluss (z.B. Selbstständige ohne BVG-Pflicht) sind bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens möglich, maximal 36’400 CHF. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart eine volle Einzahlung von 7’280 CHF rund 2’184 CHF Steuern pro Jahr.
Welcher Kanton hat die tiefsten Lohnabzüge?
Die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich, aber die Steuerbelastung variiert stark. Bei 80’000 CHF Brutto (ledig) zahlt man 2026 in Zug ca. 5’200 CHF Steuern, in Schwyz ca. 5’800 CHF, in Zürich ca. 8’400 CHF, in Genf ca. 10’200 CHF. Ein Umzug von Genf nach Zug kann bei gleichem Brutto über 5’000 CHF pro Jahr sparen — allerdings sind die Lebenshaltungskosten in Zug ebenfalls hoch.
Was bedeutet der Freibetrag bei der Quellensteuer?
Der Freibetrag bei der Quellensteuer (Bundesebene) beträgt 2026: 12’200 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass der Teil des Einkommens unter diesem Betrag bundesrechtlich nicht quellensteuerpflichtig ist. Die Kantone wenden jedoch eigene Tarife an, die diesen Freibetrag in den meisten Fällen übersteigen. Der Freibetrag ist vor allem für Teilzeitbeschäftigte oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt relevant.