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Lohnabzüge Schweiz 2026: 10–15 % vom Brutto — Aufmacherbild zum Ratgeber

Ratgeber · Rechner Schweiz

Lohnabzüge Schweiz 2026: 10–15 % vom Brutto

AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, NBU, KTG und BVG: Von 80'000 CHF Brutto bleiben 71'003 CHF vor Steuern — dazu Kinderzulagen und Quellensteuer.

Redaktion Ausrechnen · Veröffentlicht am 15. Januar 2026 ·Aktualisiert am 24. August 2026

Stand Januar 2026

Quellen: AHV/IV, ESTV, BFS, BSV

Von der Redaktion Ausrechnen

Vom Bruttolohn werden in der Schweiz 2026 rund 10 bis 15 Prozent für Sozialversicherungen abgezogen: AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 %, NBU und KTG zusammen rund 1–2 % sowie BVG je nach Alter 7–18 % des koordinierten Lohns. Im Referenzbeispiel (80’000 CHF Brutto, ledig, 40 Jahre, Zürich) sind es 8’997 CHF oder 11,25 % — die Einkommenssteuer kommt separat dazu und ist im Nettolohn nicht enthalten, ausser bei Quellensteuerpflichtigen.

Vom Brutto zum Netto: Die Grundstruktur

Der Schweizer Lohnzettel listet typischerweise fünf bis sieben Abzüge zwischen Brutto- und Nettolohn auf. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich geregelt, während die Quellensteuer und die kantonalen Familienabzüge je nach Wohnkanton variieren. Wer die Struktur einmal verstanden hat, kann seinen Nettolohn in jedem Kanton selbst berechnen — und das ist der Zweck dieser Seite.

Die Abzüge gliedern sich in drei Gruppen: Sozialversicherungen (AHV/IV/EO, ALV, BVG), Steuern (Quellensteuer bei ausländischen Arbeitnehmern ohne C-Bewilligung oder ordentliche Veranlagung bei C-Ausweis) und freiwillige Abzüge (Säule 3a, Krankenkassenzuschuss des Arbeitgebers, Verpflegung). Die Sozialversicherungen sind obligatorisch und können vom Arbeitgeber nicht individuell verhandelt werden — wohl aber die BVG-Umwandlung (Überentschädigung) und die Säule 3a.

Für die meisten Arbeitnehmer in der Schweiz betragen die Sozialversicherungsabzüge zwischen 10 und 15 Prozent des Bruttolohns — bei einem Brutto von 80’000 CHF also rund 8’000 bis 12’000 CHF pro Jahr. Wie viel es genau ist, hängt vor allem vom Alter ab: Die BVG-Altersgutschrift steigt von 7 Prozent (mit 25) auf 18 Prozent (ab 55) des koordinierten Lohns. Die Einkommenssteuer kommt separat obendrauf und ist im Nettolohn nicht enthalten — eine Unterscheidung, an der die meisten Brutto-Netto-Vergleiche im Netz scheitern.

AHV/IV/EO: Die erste Säule (5,3% Arbeitnehmeranteil)

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) werden gemeinsam erhoben. Seit dem 1. Januar 2024 gilt der neue einheitliche Beitragssatz von 10,6% (AHV/IV/EO), der je hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen wird. Der Arbeitnehmeranteil beträgt somit 5,3% des Bruttogehalts — ohne obere Grenze (AHV/IV/EO wird auf dem gesamten Lohn erhoben).

Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF pro Jahr zahlt der Arbeitnehmer 4’240 CHF AHV/IV/EO. Bei 120’000 CHF sind es 6’360 CHF. Dieser Beitrag ist nicht verhandelbar und wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Ausgleichskasse überwiesen.

Eine Besonderheit gilt für Personen ohne AHV-Pflicht (z.B. Selbstständige mit tiefem Einkommen unter dem Mindestbeitrag): Diese können freiwillige Beiträge leisten, um die Beitragslücken zu schliessen und die Rente nicht zu kürzen. Für Arbeitnehmer ist dies nicht relevant, da der Arbeitgeber die Beitragspflicht automatisch erfüllt.

Wichtig 2026: Der AHV-Rentenalter-Kompromiss (AHV 21) tritt stufenweise in Kraft. Für Frauen ab Jahrgang 1962 steigt das Referenzalter schrittweise auf 65 Jahre. Die Beitragssätze bleiben jedoch 2026 unverändert bei 5,3% (Arbeitnehmer) bzw. 10,6% (gesamt). Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

ALV: Arbeitslosenversicherung (1,1% bis CHF 148’200)

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird ebenfalls paritätisch getragen. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1% des Lohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 148’200 CHF pro Jahr (Stand 2026). Oberhalb dieser Grenze sinkt der Beitragssatz auf 0,5% — die sogenannte Solidaritätskomponente, die auf dem gesamten Lohn ohne Obergrenze erhoben wird.

Bei einem Brutto von 80’000 CHF zahlt der Arbeitnehmer 880 CHF ALV pro Jahr. Bei 150’000 CHF sind es 1’630 CHF (1,1% auf 148’200 + 0,5% auf 1’800). Bei 200’000 CHF sind es 1’881 CHF (1,1% auf 148’200 = 1’630 + 0,5% auf 51’800 = 259 + 1’630 = 1’881).

Die ALV finanziert die Taggelder bei Arbeitslosigkeit (70% bzw. 80% des versicherten Verdienstes), die Kurzarbeitsentschädigung und die Insolvenzentschädigung. Wer nie arbeitslos wird, finanziert damit das System solidarisch mit. Quelle: SECO / Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG).

BVG: Pensionskasse — die zweite Säule

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist obligatorisch für Arbeitnehmer, deren AHV-pflichtiger Jahreslohn die Eintrittsschwelle von 22’680 CHF (Stand 2026) überschreitet. Die jährliche Altersgutschrift steigt mit dem Alter: 25–34 Jahre: 7,0%, 35–44 Jahre: 10,0%, 45–54 Jahre: 15,0%, 55–65 Jahre: 18,0% — jeweils vom koordinierten Lohn, nicht vom Brutto (Art. 16 BVG). Vor dem 25. Altersjahr wird nur für die Risiken Tod und Invalidität gespart, es fallen also noch keine Altersgutschriften an.

Der koordinierte Lohn ist der BVG-pflichtige Teil des Gehalts. Die Formel ist einfacher, als sie oft dargestellt wird: AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von 26’460 CHF. Nach oben ist der AHV-Lohn dabei bei 90’720 CHF gekappt, woraus sich ein maximaler koordinierter Lohn von 64’260 CHF ergibt; nach unten gilt ein minimaler koordinierter Lohn von 3’780 CHF. Bei einem Brutto von 80’000 CHF beträgt der koordinierte Lohn also 80’000 − 26’460 = 53’540 CHF.

Die Altersgutschrift einer 40-jährigen Person beträgt damit 10% von 53’540 = 5’354 CHF pro Jahr. Diesen Betrag teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer: Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte übernehmen (Art. 66 BVG), sodass vom Lohn typischerweise 2’677 CHF pro Jahr abgezogen werden. Viele Arbeitgeber übernehmen freiwillig mehr als die Hälfte — der genaue Schlüssel steht im Vorsorgereglement.

Viele Pensionskassen wenden höhere Umwandlungssätze und bessere Leistungen an als das BVG-Minimum (obligatorische Vorsorge). Der überobligatorische Teil ist freiwillig und kann zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individuell geregelt werden. Ein Blick in das Vorsorgereglement Ihrer Pensionskasse lohnt sich — dort steht, welcher Teil überobligatorisch ist und wie die Leistungen im Detail aussehen.

Tipp: Der BVG-Beitrag reduziert das steuerbare Einkommen. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart eine 40-jährige Person mit 2’677 CHF BVG-Beitrag rund 800 CHF Steuern pro Jahr. Das ist ein direkter finanzieller Vorteil, der oft übersehen wird. Wie sich Ihr koordinierter Lohn und Ihre Altersgutschrift konkret zusammensetzen, rechnet Ihnen der BVG-Rechner aus. Quelle: BSV / BVG, Grenzbeträge gültig ab 1. Januar 2026.

NBU und KTG: die zwei Abzüge, die niemand erklärt

Auf fast jedem Schweizer Lohnzettel stehen zwei Kürzel, die selten jemand erklärt: NBU und KTG. Zusammen machen sie oft mehr aus als der ALV-Beitrag.

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle in der Freizeit — also den Grossteil aller Unfälle. Sie ist obligatorisch, sobald Sie mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten. Entscheidend und oft missverstanden: Die Prämie für die Berufsunfallversicherung (BU) zahlt der Arbeitgeber, die Prämie für die Nichtberufsunfallversicherung trägt nach Art. 91 UVG grundsätzlich der Arbeitnehmer — sie erscheint deshalb als echter Abzug auf dem Lohnzettel. Nur wenn der Arbeitsvertrag es ausdrücklich besser regelt, übernimmt der Arbeitgeber sie freiwillig. Der Satz hängt vom Risikograd der Branche ab und liegt typischerweise zwischen 0,7 % und 1,6 % des Bruttolohns; in Büroberufen eher am unteren Rand, in Bau und Industrie deutlich höher. Wer weniger als 8 Stunden pro Woche arbeitet, ist nicht gegen Nichtberufsunfälle versichert und muss dieses Risiko über die Krankenkasse abdecken.

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) ist dagegen freiwillig — kein Gesetz schreibt sie vor. Viele Arbeitgeber schliessen sie trotzdem ab, weil sie den Lohn im Krankheitsfall über die gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht hinaus absichert (typischerweise 80 % während 720 Tagen). Die Prämie wird meist hälftig geteilt; der Arbeitnehmeranteil liegt üblicherweise bei 0,3 % bis 1,0 % des Bruttolohns. Ob und zu welchem Satz KTG bei Ihnen abgezogen wird, steht im Arbeitsvertrag oder im Gesamtarbeitsvertrag Ihrer Branche — hier lohnt sich ein Blick, denn die Bandbreite ist gross. Quelle: Unfallversicherungsgesetz (UVG), SR 832.20.

Quellensteuer vs. ordentliche Veranlagung

Wer in der Schweiz arbeitet, aber keine C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung) hat, wird an der Quelle besteuert: Der Arbeitgeber behält die Quellensteuer direkt vom Lohn ein und überweist sie an das Steueramt. Die Quellensteuersätze sind nach Kanton, Zivilstand, Konfession und Kinderzahl gestaffelt und werden monatlich oder jährlich veröffentlicht.

Die Quellensteuer wird nach Tarifcodes berechnet: Der Buchstabe steht für die Situation (A = alleinstehend, B = Alleinverdiener-Ehepaar, C = Doppelverdiener-Ehepaar), die Ziffer für die Anzahl Kinder, das angehängte Y oder N für kirchensteuerpflichtig oder nicht. Ein Lediger ohne Kinder und ohne Kirchensteuer läuft also unter A0N. Die Sätze sind progressiv und werden auf dem Monatslohn bestimmt — wer stark schwankende Löhne hat, kann deshalb unterjährig mehr zahlen als bei einer Jahresbetrachtung. Die verbindlichen Tarife veröffentlicht Ihr kantonales Steueramt jährlich als Tariftabelle; überschlagen können Sie die Belastung mit unserem Steuerrechner.

Wer eine C-Bewilligung hat, wird ordentlich veranlagt: Der Arbeitgeber behält keine Quellensteuer ein, stattdessen muss die Steuererklärung eingereicht werden. Die ordentliche Veranlagung erlaubt umfangreichere Abzüge (Berufsauslagen, Säule 3a, Krankheitskosten, Schuldzinsen) und führt bei guter Planung oft zu einer tieferen Steuerbelastung als die Quellensteuer.

Nachträgliche Veranlagung: Auch Quellensteuerpflichtige können unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen — z.B. bei einem Brutto über 120’000 CHF, bei erheblichen Abzügen oder bei Immobilienbesitz. Frist: bis 31. März des Folgejahres. Quelle: ESTV / Quellensteuer.

Kinderzulagen und Familienabzüge

Kinder- und Ausbildungszulagen sind kein Lohnabzug, sondern eine Zahlung zusätzlich zum Lohn. Sie werden über die Familienausgleichskasse (FAK) abgewickelt und in der Regel vom Arbeitgeber zusammen mit dem Lohn ausbezahlt. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG) schreibt seit dem 1. Januar 2025 Mindestansätze von 215 CHF pro Monat und Kind (Kinderzulage) und 268 CHF (Ausbildungszulage) vor. Die Kantone dürfen höhere Ansätze festlegen — und die meisten tun das auch.

Die Spannweite ist erheblich: Die Kinderzulage reicht 2026 von 215 CHF (Mindestansatz, u.a. Zürich für Kinder bis 12, Tessin, Solothurn, Basel-Landschaft) bis 330 CHF in Zug. Ein Kind kostet in Zug also nicht weniger — aber es bringt monatlich rund 115 CHF mehr Zulage als im Kanton mit dem Mindestansatz.

KantonKinderzulage (CHF/Monat)Ausbildungszulage (CHF/Monat)
Mindestansatz Bund (FamZG)215268
Zürich215 / 268 (ab 12 J.)268
Bern250310
Zug330330 / 385 (ab 18 J.)
Basel-Stadt275325
St. Gallen245298
Aargau225278
Graubünden240290
Tessin215268
Waadt322 (ab 3. Kind 365)425 (ab 3. Kind 468)
Genf311 (ab 3. Kind 411)415 (ab 3. Kind 515)
Wallis327 (ab 3. Kind 435)477 (ab 3. Kind 585)

Wann gilt welche Zulage? Die Kinderzulage läuft ab Geburt bis zum vollendeten 16. Altersjahr. Die Ausbildungszulage löst sie ab, sobald das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt — bei einem frühen Lehrbeginn also unter Umständen schon vor dem 16. Geburtstag — und läuft längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr. Einige Kantone zahlen zusätzlich eine Geburts- oder Adoptionszulage (z.B. Freiburg und Jura je 1’500 CHF, Wallis bis 2’142 CHF).

Auch Selbstständigerwerbende haben Anspruch auf Familienzulagen; in einzelnen Kantonen sind zudem Nichterwerbstätige anspruchsberechtigt. Die Zulagen sind AHV-frei, aber steuerbares Einkommen — sie erhöhen den Nettolohn, müssen aber in der Steuererklärung deklariert werden. Massgebend sind einzig die kantonalen Bestimmungen; die verbindliche Gesamtübersicht führt das BSV (Arten und Ansätze der Familienzulagen 2026).

Berufsauslagen und Abzüge

Berufsauslagen mindern das steuerbare Einkommen und damit die Steuerbelastung. Der Bundesrat hat 2026 folgende Pauschalansätze bestätigt: Fahrtkosten 0,70 CHF pro km für Autofahrten (maximal CHF 3’000/Jahr), Verpflegung 15 CHF pro Tag (bei Abwesenheit von mind. 6 Stunden) bzw. 30 CHF (ab 12 Stunden), Übrige Berufsauslagen 3% des Nettolohns, maximal 4’000 CHF/Jahr.

Bei einem Brutto von 80’000 CHF und 220 Arbeitstagen mit 20 km Pendelstrecke ergeben sich typische Berufsauslagen von ca. 3’080 CHF (Fahrtkosten) + 3’300 CHF (Verpflegung) + 2’400 CHF (übrige) = 8’780 CHF. Diese reduzieren das steuerbare Einkommen von 80’000 auf ca. 71’220 CHF — was bei einer Grenzsteuerbelastung von 25% eine Steuerersparnis von ca. 2’195 CHF bringt.

Tipp: Wer die effektiven Kosten geltend macht (statt Pauschalen), kann bei hohen Auslagen (z.B. teures Arbeitsmaterial, Weiterbildungskosten bis 10’000 CHF) mehr abziehen. Die Pauschalen sind aber einfacher und für die meisten Arbeitnehmer ausreichend. Quelle: ESTV / Berufsauslagen.

Kantonale Unterschiede 2026

Die Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG) sind bundesweit einheitlich. Die Unterschiede zwischen Kantonen betreffen: Quellensteuersätze (für Nicht-C-Bewilligungsinhaber), ordentliche Steuersätze (für C-Bewilligungsinhaber), Kinderzulagen und kantonale Abzüge (z.B. Gesundheitskosten, Schuldzinsen).

Bei der Einkommenssteuer ist die Spanne beträchtlich: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton kann sich die Steuerrechnung bei identischem Bruttolohn ungefähr verdoppeln. Die Rangfolge ist über die Jahre stabil — Zug und Schwyz liegen für Ledige regelmässig am unteren Ende, Zürich im Mittelfeld, Bern, Basel-Stadt und Genf am oberen. Für einen mittleren Lohn geht es dabei um mehrere tausend Franken pro Jahr; ein Kantonswechsel kann finanziell mehr bringen als eine Lohnerhöhung, sofern Miete und Pendelkosten nicht alles wieder auffressen.

Wir verzichten hier bewusst auf eine Tabelle mit CHF-Beträgen pro Kanton. Der Grund: Der Kanton allein bestimmt die Steuerrechnung nicht. Innerhalb desselben Kantons entscheidet der Gemeindesteuerfuss über Unterschiede von 30 Prozent und mehr, dazu kommen Konfession, Zivilstand und die effektiv geltend gemachten Abzüge. Jede pauschale Kantonszahl wäre für Ihre konkrete Gemeinde bestenfalls ungefähr richtig.

Rechnen Sie Ihre Belastung deshalb konkret durch — mit unserem Steuerrechner (Kanton, Gemeinde, Zivilstand, Konfession) oder direkt mit dem offiziellen Steuerrechner der ESTV. Wie Kanton, Gemeindesteuerfuss und Abzüge zusammenspielen und wann sich ein Umzug tatsächlich rechnet, erklärt der Steuer-Ratgeber Schweiz 2026.

Konkretes CHF-Beispiel: 80’000 CHF Brutto in Zürich

Wir rechnen ein vollständiges Beispiel durch: 40-jährige Person, ledig, keine Kinder, Wohnsitz Zürich, Brutto 80’000 CHF/Jahr. Dieses Beispiel verwenden wir auf ausrechnen.ch durchgehend als Referenz, damit die Zahlen über alle Ratgeber hinweg zusammenpassen.

Ein Hinweis vorab, weil hier die meisten Vergleiche im Netz schiefgehen: Der Nettolohn ist das, was nach den Sozialversicherungsabzügen auf Ihr Konto kommt — die Einkommenssteuer ist darin nicht enthalten. Wer eine C-Bewilligung oder den Schweizer Pass hat, zahlt die Steuern separat über die Steuerrechnung, nicht über den Lohnzettel. Nur bei Quellensteuerpflichtigen zieht der Arbeitgeber die Steuer direkt ab. Wir weisen beides deshalb getrennt aus.

AbzugProzentsatz / BetragCHF pro Jahr
Bruttolohn80’000
AHV/IV/EO (Arbeitnehmeranteil)5,3% von 80’000−4’240
ALV (Arbeitnehmeranteil)1,1% von 80’000−880
NBU (Nichtberufsunfall)1,0% von 80’000−800
KTG (Krankentaggeld, Arbeitnehmeranteil)0,5% von 80’000−400
BVG (Arbeitnehmeranteil, 40 J.)5% von 53’540−2’677
Nettolohn (vor Steuern)88,75%71’003

So kommt die Zahl zustande. Die Sozialversicherungsabzüge summieren sich auf 4’240 + 880 + 800 + 400 + 2’677 = 8’997 CHF, also 11,25% des Bruttolohns. Von 80’000 CHF Brutto bleiben damit 71’003 CHF Nettolohn pro Jahr oder rund 5’917 CHF pro Monat (bei 12 Auszahlungen).

Der einzige nicht triviale Schritt ist der BVG-Beitrag: Der koordinierte Lohn beträgt 80’000 − 26’460 = 53’540 CHF. Die Altersgutschrift für eine 40-jährige Person liegt bei 10% davon = 5’354 CHF, wovon der Arbeitgeber mindestens die Hälfte trägt — bleiben 2’677 CHF Abzug vom Lohn.

Zwei Stellschrauben, die das Ergebnis verschieben: NBU und KTG sind keine fixen Grössen. Der NBU-Satz hängt von der Branche ab (0,7–1,6%), und die KTG ist freiwillig — fehlt sie, steigt der Nettolohn um die 400 CHF. Auch der BVG-Abzug variiert, weil viele Pensionskassen über das gesetzliche Minimum hinausgehen oder der Arbeitgeber mehr als die Hälfte übernimmt. Realistisch bewegt sich der Nettolohn in diesem Beispiel zwischen rund 70’000 und 72’500 CHF.

Und die Steuern? Die kommen separat. Eine ledige Person mit diesem Einkommen zahlt in Zürich (Stadt, keine Kirchensteuer) nach den üblichen Abzügen grob 6’000–8’000 CHF Einkommenssteuer pro Jahr für Bund, Kanton und Gemeinde zusammen — in Zug wäre es rund die Hälfte, in Genf spürbar mehr. Weil das Ergebnis stark von Gemeinde, Zivilstand, Konfession und den effektiv geltend gemachten Abzügen abhängt, rechnen Sie diesen Teil am besten konkret durch: mit dem Steuerrechner oder anhand des Steuer-Ratgebers Schweiz 2026.

Rechner nutzen: Für Ihre persönliche Situation nutzen Sie unseren Lohnrechner (Brutto-Netto) — dort passen Sie Kanton, Zivilstand, Alter, 13. Monatslohn und die Pensionskasseneinstellungen individuell an.

Unabhängige Empfehlung — ausrechnen.ch erhält keine Provisionen von Anbietern.

Säule 3a: Steuern optimieren nach dem Lohnzettel

Wer 2026 in die Säule 3a einzahlt, kann bis zu 7’258 CHF (für Angestellte mit Pensionskasse) vom steuerbaren Einkommen abziehen. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart das rund 2’177 CHF Steuern pro Jahr. Vergleichen Sie die führenden 3a-Anbieter in der Schweiz:

Säule 3a: Steuern optimieren nach dem Lohnzettel

Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist das effizienteste steuerliche Instrument für Schweizer Arbeitnehmer. 2026 beträgt der maximale Einzahlungsbetrag für Personen mit Pensionskassenanschluss 7’258 CHF. Wer keiner Pensionskasse angeschlossen ist (z.B. Selbstständige ohne BVG-Pflicht), darf bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens einzahlen, maximal 36’288 CHF.

Die Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei einem Brutto von 80’000 CHF in Zürich (Grenzsteuersatz ca. 30%) spart eine volle Einzahlung von 7’258 CHF rund 2’177 CHF Steuern. In Genf (Grenzsteuersatz ca. 35%) sind es ca. 2’540 CHF, in Zug (ca. 22%) ca. 1’597 CHF. Die Rendite der Säule 3a besteht also aus zwei Komponenten: der Steuerersparnis sofort und der Anlagerendite langfristig. Wie viel es in Ihrem Fall ist, zeigt der Säule-3a-Rechner; die Details zu Bezug, Staffelung und Anbieterwahl stehen im Säule-3a-Ratgeber 2026.

Anbieterwahl: Traditionelle Banklösungen bieten oft niedrige Zinsen (0,1–0,5%) bei vergleichsweise hohen Verwaltungskosten. Digitale Anbieter wie VIAC, finpension und frankly investieren in ETFs mit tiefen Gebühren (0,3–0,5% p.a.) und höherer erwarteter Rendite. Über 30 Jahre kann der Unterschied zwischen einer Banklösung (1% p.a.) und einer ETF-Lösung (4% p.a.) bei 7’258 CHF jährlicher Einzahlung über 100’000 CHF ausmachen.

Bezug: Die Säule 3a kann ab fünf Jahren vor dem Rentenalter (also ab 60 für Männer, ab 59 für Frauen) als Kapital bezogen werden. Weitere Bezugsgründe: Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, Kauf einer Eigentumswohnung, Auswanderung. Der Bezug wird als Kapital besteuert (Sondersteuersatz, je nach Kanton ca. 2–10%).

Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Prozent werden vom Lohn in der Schweiz abgezogen?

Die Sozialversicherungsabzüge (AHV/IV/EO 5,3%, ALV 1,1%, NBU und KTG zusammen rund 1–2%, BVG je nach Alter 7–18% vom koordinierten Lohn) machen bei einem mittleren Einkommen typischerweise 10 bis 15 Prozent des Bruttolohns aus. In unserem Referenzbeispiel (80’000 CHF, ledig, 40 Jahre, Zürich) sind es 8’997 CHF oder 11,25%. Der Anteil steigt mit dem Alter, weil die BVG-Altersgutschrift von 7% auf 18% klettert. Die Einkommenssteuer kommt separat dazu und ist im Nettolohn nicht enthalten — ausser bei Quellensteuerpflichtigen, wo der Arbeitgeber sie direkt abzieht.

Was kostet AHV/IV/EO für den Arbeitnehmer 2026?

Der Arbeitnehmeranteil an AHV/IV/EO beträgt 2026 unverändert 5,3% des Bruttogehalts. Bei einem Brutto von 80’000 CHF sind das 4’240 CHF pro Jahr. Der Arbeitgeber zahlt weitere 5,3%, sodass der Gesamtbeitrag 10,6% beträgt. Es gibt keine obere Bemessungsgrenze — AHV/IV/EO wird auf dem gesamten Lohn erhoben, auch bei sehr hohen Gehältern.

Wie hoch ist der ALV-Beitrag 2026?

Der ALV-Beitrag (Arbeitnehmeranteil) beträgt 1,1% des Lohns bis zur Bemessungsgrenze von 148’200 CHF pro Jahr. Oberhalb dieser Grenze sinkt der Satz auf 0,5% (Solidaritätskomponente), die auf dem gesamten Lohn ohne Obergrenze erhoben wird. Bei 80’000 CHF Brutto zahlt der Arbeitnehmer 880 CHF ALV pro Jahr, bei 150’000 CHF sind es 1’630 CHF.

Was ist der BVG-koordinierte Lohn?

Der koordinierte Lohn ist der Teil des Bruttogehalts, auf dem BVG-Beiträge erhoben werden. Er berechnet sich als AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von 26’460 CHF (2026). Der AHV-Lohn wird dabei bei 90’720 CHF gekappt, woraus ein maximaler koordinierter Lohn von 64’260 CHF folgt; der minimale koordinierte Lohn beträgt 3’780 CHF. Bei 80’000 CHF Brutto ergibt sich ein koordinierter Lohn von 80’000 − 26’460 = 53’540 CHF. Der BVG-Beitrag wird nur auf diesem Betrag berechnet, nicht auf dem gesamten Brutto.

Wann wird man in der Schweiz quellensteuerpflichtig?

Quellensteuerpflichtig sind Arbeitnehmer ohne C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung), also mit B-, L- oder G-Ausweis. Der Arbeitgeber behält die Quellensteuer direkt vom Lohn ein. Mit C-Bewilligung erfolgt die ordentliche Veranlagung über die Steuererklärung. Quellensteuerpflichtige können unter bestimmten Umständen (Brutto über 120’000 CHF, erhebliche Abzüge) eine nachträgliche Veranlagung beantragen — Frist: 31. März des Folgejahres.

Wie viel Kinderzulage bekomme ich in meinem Kanton?

Das FamZG schreibt seit 2025 Mindestansätze von 215 CHF (Kinderzulage) und 268 CHF (Ausbildungszulage) pro Monat und Kind vor; die Kantone dürfen mehr zahlen. Die Spanne bei der Kinderzulage reicht 2026 von 215 CHF (u.a. Zürich für Kinder bis 12 Jahre, Tessin, Solothurn) bis 330 CHF in Zug. Beispiele: Bern 250 CHF, Aargau 225 CHF, St. Gallen 245 CHF, Basel-Stadt 275 CHF, Genf 311 CHF, Wallis 327 CHF. Die Ausbildungszulage löst die Kinderzulage ab, sobald das Kind eine nachobligatorische Ausbildung beginnt, und läuft längstens bis zum 25. Altersjahr.

Kann ich Berufsauslagen pauschal absetzen?

Ja. Die Pauschalansätze 2026 betragen: Fahrtkosten 0,70 CHF pro km (max. 3’000 CHF/Jahr), Verpflegung 15 CHF pro Tag (ab 6 Stunden Abwesenheit) bzw. 30 CHF (ab 12 Stunden), übrige Berufsauslagen 3% des Nettolohns (max. 4’000 CHF/Jahr). Bei 80’000 CHF Brutto und 220 Arbeitstagen mit 20 km Pendelstrecke ergeben sich typische Pauschalberufsauslagen von ca. 8’780 CHF.

Wie viel kann ich 2026 in die Säule 3a einzahlen?

Der maximale Einzahlungsbetrag für Personen mit Pensionskassenanschluss beträgt 2026: 7’258 CHF. Ohne Pensionskassenanschluss (z.B. Selbstständige ohne BVG-Pflicht) sind bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens möglich, maximal 36’288 CHF. Bei einer Grenzsteuerbelastung von 30% spart eine volle Einzahlung von 7’258 CHF rund 2’177 CHF Steuern pro Jahr.

Welcher Kanton hat die tiefsten Lohnabzüge?

Bei den Lohnabzügen im engeren Sinn gibt es keinen günstigsten Kanton: AHV/IV/EO, ALV und die BVG-Mindestvorgaben sind bundesweit identisch. Der Kanton wirkt erst bei der Einkommenssteuer — und dort ist die Spanne gross: Zwischen dem günstigsten und dem teuersten Kanton kann sich die Steuerrechnung bei gleichem Bruttolohn ungefähr verdoppeln. Zug und Schwyz liegen für Ledige regelmässig am unteren Ende, Bern, Basel-Stadt und Genf am oberen. Entscheidend ist aber nicht nur der Kanton, sondern auch der Gemeindesteuerfuss — und ob die tieferen Steuern nicht durch höhere Mieten wieder aufgezehrt werden. Rechnen Sie Ihren Fall im Steuerrechner durch.

Was bedeutet der Freibetrag bei der Quellensteuer?

Der Freibetrag bei der Quellensteuer (Bundesebene) beträgt 2026: 12’200 CHF pro Jahr. Das bedeutet, dass der Teil des Einkommens unter diesem Betrag bundesrechtlich nicht quellensteuerpflichtig ist. Die Kantone wenden jedoch eigene Tarife an, die diesen Freibetrag in den meisten Fällen übersteigen. Der Freibetrag ist vor allem für Teilzeitbeschäftigte oder Personen mit kurzem Arbeitsaufenthalt relevant.

Kann ich meinen Nettolohn mit einem 13. Monatslohn berechnen?

Ja. Der 13. Monatslohn ist rechtlich kein Bonus, sondern ein Teil des Jahreslohns — er wird nur anders ausbezahlt. Für die Sozialversicherungen zählt deshalb der gesamte Jahreslohn inklusive 13. Monatslohn: Es gelten dieselben Sätze, und auch der koordinierte Lohn für die BVG wird auf dieser Basis bestimmt. Wer 6’154 CHF × 13 verdient, hat denselben Jahreslohn von 80’000 CHF wie jemand mit 6’667 CHF × 12 — und exakt dieselben Abzüge. Ein Unterschied entsteht nur beim Cashflow: Im Monat der Auszahlung ist der Nettobetrag höher. Im Lohnrechner können Sie zwischen 12 und 13 Monatslöhnen umschalten.

Wie wirken sich Kinder auf den Nettolohn aus?

Auf die Sozialversicherungsabzüge haben Kinder keinen Einfluss — AHV, ALV, NBU und BVG bleiben exakt gleich. Kinder wirken an zwei anderen Stellen: Erstens über die Kinderzulage, die zum Lohn hinzukommt (215 bis 330 CHF pro Monat und Kind, je nach Kanton). Zweitens über die Steuern, weil Kinderabzüge und der Elterntarif die Steuerlast senken; bei Quellensteuerpflichtigen ist das direkt im Tarif eingebaut (Tarifcode mit Kinderzahl). Unter dem Strich steigt das verfügbare Einkommen mit Kindern also — was natürlich nichts darüber sagt, ob es die Kosten deckt.

Primärquellen
BSV, ESTV, BFS, AHVG — verifiziert Januar 2026
Redaktion Ausrechnen
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Aktualisiert Januar 2026
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Weiterführend: Nettolohn Schweiz 2026 — Abzüge, Quellensteuer und Grenzgänger im Detail