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Neu ab 2026

Säule 3a rückwirkend einzahlen: Nachzahlung berechnen

Seit 2026 lassen sich Beitragslücken in der Säule 3a rückwirkend schliessen, für Lücken ab dem Beitragsjahr 2025. Zusätzlich zum ordentlichen Beitrag können Sie so einen Einkauf von bis zu 7'258 CHF leisten und im Einzahlungsjahr von der Steuer abziehen. Der Rechner zeigt Ihre geschätzte Steuerersparnis.

Maximum 2026: 7'258 CHF pro Jahr, zusätzlich zum ordentlichen Beitrag.

Steuerersparnis durch die Nachzahlung

Geschätzte Ersparnis im Einzahlungsjahr

CHF 1'546

Ein Einkauf von 7'258 CHF senkt Ihr steuerbares Einkommen entsprechend.

Grenzsteuersatz

21.3%

Netto-Aufwand

CHF 5'712

Max. absetzbar mit ord. Beitrag

CHF 14'516

Empfehlung

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Transparenz-Hinweis: ausrechnen.ch erhält eine Provision, wenn Sie über diese Links ein Konto eröffnen. Das beeinflusst weder die Reihenfolge noch die Bewertung der Anbieter. Stand: Januar 2025.

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Häufige Fragen zur 3a-Nachzahlung

Ab wann kann ich rückwirkend in die Säule 3a einzahlen?

Ab 2026. Nachgezahlt werden können nur Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind. Die erste mögliche Nachzahlung betrifft also das Beitragsjahr 2025 und erfolgt frühestens 2026. Jede Lücke kann bis zu zehn Jahre nach ihrem Entstehen geschlossen werden (eine Lücke von 2025 also bis 2035).

Wie hoch darf die Nachzahlung sein?

Höchstens der kleine Maximalbetrag, 2026 sind das 7'258 CHF. Diesen Einkauf können Sie zusätzlich zum ordentlichen Jahresbeitrag leisten. In einem Jahr sind so bis zu 14'516 CHF steuerlich absetzbar (7'258 ordentlich plus 7'258 Nachzahlung). Werden mehrere Lücken geschlossen, darf die Summe der Einkäufe pro Jahr den kleinen Maximalbetrag nicht übersteigen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Sie brauchen ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen sowohl im Jahr der Nachzahlung als auch im Jahr, für das Sie die Lücke schliessen. Ausserdem muss der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt sein, bevor eine Nachzahlung möglich ist.

Kann ich eine Lücke in mehreren Schritten schliessen?

Nein. Pro Beitragslücke ist nur ein einziger Einkauf möglich, und für jeden Einkauf ist ein separater Antrag nötig. Wird eine Lücke nur teilweise geschlossen, ist später kein weiterer Einkauf für dasselbe Jahr mehr erlaubt.

Lohnt sich die Nachzahlung steuerlich?

Die Nachzahlung senkt Ihr steuerbares Einkommen im Jahr der Einzahlung, genau wie der ordentliche Beitrag. Die Ersparnis entspricht ungefähr dem Einkauf multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz (Bund, Kanton, Gemeinde). Je höher Ihr Einkommen und Ihr Grenzsteuersatz, desto grösser der Effekt. Beim späteren Bezug fällt eine separate, meist deutlich tiefere Kapitalbezugssteuer an.