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Mehrwertsteuer Schweiz 2026: Sätze, Befreiungen & Abrechnung
Aktuelle MWST-Sätze der Schweiz für 2026 (3,8 %, 2,6 %, 3,8 % Hotellerie), befreite Leistungen, Abrechnungsfristen und Meldegrenzen — mit Praxisbeispielen und Quellen der ESTV.
Veröffentlicht am 8. Januar 2026 · Redaktion Ausrechnen
Mehrwertsteuer Schweiz 2026 — Ratgeber
Die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) ist eine der wichtigsten indirekten Steuern des Bundes. Seit dem 1. Januar 2024 gelten die Sätze, die auch 2026 unverändert fortbestehen: 3,8 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz und 3,8 % Hotellerie-Satz (vorher 3,7 %). Dieser Ratgeber erklärt, welche Sätze gelten, wer MWST abrechnen muss, welche Leistungen befreit sind und wie die Abrechnung bei der ESTV funktioniert.
Die drei MWST-Sätze 2026 im Überblick
| Satz | Prozentsatz | Typische Leistungen |
|---|---|---|
| Normalsatz | 3,8 % | Standardfall: Waren, Dienstleistungen, digitale Produkte |
| Reduzierter Satz | 2,6 % | Lebensmittel (ohne alkoholische Getränke), Bücher, Zeitungen, Medikamente |
| Hotellerie-Satz | 3,8 % | Beherbergung mit Frühstück (bis 31.12.2023: 3,7 %) |
Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV), Infothek MWST, Stand 1. Januar 2026. Die Sätze wurden per 1. Januar 2024 angepasst (Bundesbeschluss vom 29.09.2023) und bleiben bis auf Weiteres unverändert.
Wer muss MWST abrechnen?
Jede Person oder jedes Unternehmen, das in der Schweiz eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt und weltweit einen Umsatz von mehr als CHF 100’000 pro Jahr erzielt, ist mehrwertsteuerpflichtig (Art. 10 MWSTG). Für ausländische Unternehmen liegt die Grenze bei CHF 0 — ab dem ersten Franken muss registriert werden.
Meldegrenzen und Befreiung
- CHF 100’000 weltweiter Umsatz → Pflicht zur MWST-Registrierung
- CHF 150’000 weltweiter Umsatz → Option zur Befreiung von der Steuerpflicht möglich (Art. 11 MWSTG)
- Für Vereine, Stiftungen und Non-Profit-Organisationen gilt ebenfalls die Grenze von CHF 100’000, sofern sie wirtschaftlich tätig sind.
Beispiele
- Einzelunternehmer mit Online-Shop: Umsatz 2025 = CHF 85’000 → keine MWST-Pflicht. Erreicht er 2026 jedoch CHF 105’000, muss er sich innert 30 Tagen bei der ESTV registrieren.
- GmbH mit Beratungsleistungen: Umsatz 2025 = CHF 200’000 → steuerpflichtig, quartalsweise Abrechnung.
- Ausländische IT-Agentur: Erbringt Dienstleistungen an Schweizer Kunden, Umsatz CHF 5’000 → Registrierungspflicht ab dem ersten Franken.
Befreite Leistungen (Art. 21 MWSTG)
Bestimmte Leistungen sind von der MWST ausgenommen. Wer nur befreite Leistungen erbringt, ist nicht steuerpflichtig und darf auch keine Vorsteuer abziehen.
| Kategorie | Beispiele |
|---|---|
| Gesundheitswesen | Arzt- und Zahnarztpraxen, Spitalkrankenhausleistungen, Psychotherapie |
| Sozialwesen | Sozialhilfe, Alters- und Pflegeheime (eingeschränkt) |
| Bildung | Schulunterricht, Volkshochschulkurse, Berufsbildung |
| Kultur | Museen, Theater, Konzerte |
| Sport | Sportanlässe, Sportvereine |
| Finanzdienstleistungen | Kreditgewährung, Vermögensverwaltung, Versicherungen |
| Immobilien | Vermietung und Verpachtung (Option möglich) |
Wichtig: Die Vermietung von Wohnungen ist standardmässig befreit. Wer jedoch neue Bauten vermietet, kann sich optionell der MWST unterstellen, was den Vorsteuerabzug auf Baukosten ermöglicht (Art. 22 MWSTG).
Bezugsteuer (Reverse Charge)
Wer Leistungen aus dem Ausland bezieht, muss die sogenannte Bezugsteuer abrechnen. Das bedeutet: Der Schweizer Empfänger der Leistung schuldet die MWST, nicht der ausländische Erbringer.
Beispiel: Eine Zürcher Agentur bezieht Werbeleistungen von einer Berliner Firma für CHF 10’000. Die Zürcher Agentur muss 3,8 % (CHF 380) als Bezugsteuer in ihrer MWST-Abrechnung deklarieren und kann gleichzeitig als Vorsteuer wieder abziehen (sofern die Leistung für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird).
Abrechnung bei der ESTV
Die MWST-Abrechnung erfolgt elektronisch über das Portal der ESTV. Die Fristen richten sich nach dem Jahresumsatz:
| Umsatz | Abrechnungsperiode | Einreichungsfrist |
|---|---|---|
| > CHF 5 Mio. | monatlich | bis zum letzten Tag des Folgemonats |
| CHF 500’001 – 5 Mio. | quartalsweise | bis 60 Tage nach Quartalsende |
| ≤ CHF 500’000 | halbjährlich | bis 60 Tage nach Halbjahresende |
Vorsteuerabzug
Steuerpflichtige können die MWST, die ihnen von Lieferanten in Rechnung gestellt wurde, als Vorsteuer abziehen. Voraussetzung: Die Rechnung enthält alle Pflichtangaben nach Art. 26 MWSTG (insbesondere Name und UID von leistender und empfangender Partei, Datum, Leistung, Betrag, Steuersatz und Steuerbetrag).
Sonderfall Hotellerie
Seit dem 1. Januar 2024 gilt für die Beherbergung (inkl. Frühstück) ein Sondersteuersatz von 3,8 % (vorher 3,7 %). Die Erhöhung um 0,1 Prozentpunkte wurde beschlossen, um die AHV-Finanzierung zu unterstützen. Für Gastronomie (Restaurants, Take-away) gilt weiterhin der Normalsatz von 3,8 %.
Häufige Fehler in der MWST-Abrechnung
- Falscher Steuersatz: Lebensmittel im Take-away werden oft fälschlich mit 2,6 % abgerechnet, obwohl der Normalsatz (3,8 %) gilt, da es sich um eine Restaurantleistung handelt (Art. 24 Abs. 2 MWSTG).
- Fehlende UID auf Rechnungen: Ohne korrekte UID des Empfängers ist der Vorsteuerabzug für den Kunden nicht möglich.
- Bezugsteuer vergessen: Leistungen aus dem Ausland (insbesondere digitale Dienstleistungen) müssen deklariert werden.
- Verspätete Abrechnung: Die ESTV verlangt die Abrechnung fristgerecht; bei Verspätung fallen Verzugszinsen an.
FAQ
Was ist der Normalsatz der MWST in der Schweiz 2026?
Der Normalsatz beträgt 3,8 %. Er gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht ausdrücklich dem reduzierten Satz oder einer Befreiung unterliegen.
Ab wann muss ich MWST abrechnen?
Ab einem weltweiten Jahresumsatz von mehr als CHF 100’000. Ausländische Unternehmen müssen sich ab dem ersten Franken registrieren.
Kann ich mich von der MWST-Pflicht befreien lassen?
Ja, bei einem weltweiten Umsatz von bis zu CHF 150’000 kann eine Befreiung beantragt werden (Art. 11 MWSTG). Diese lohnt sich nur, wenn fast nur steuerbefreite Leistungen erbracht werden oder der Vorsteuerabzug gering ist.
Wie funktioniert der Vorsteuerabzug?
Die MWST, die auf Geschäftsrechnungen von Lieferanten ausgewiesen ist, kann als Vorsteuer in der MWST-Abrechnung geltend gemacht werden. Sie mindert die geschuldete Steuer (Umsatzsteuer minus Vorsteuer = zu zahlende MWST).
Was ist die Bezugsteuer?
Wenn ein Schweizer Unternehmen eine Leistung aus dem Ausland bezieht, schuldet es die MWST selbst (Reverse-Charge-Verfahren). Die Steuer wird deklariert und — sofern die Leistung für steuerpflichtige Umsätze verwendet wird — gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen.
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Mit unserem MWST-Rechner können Sie schnell und einfach Beträge brutto/netto umrechnen — inklusive aller drei Schweizer Steuersätze. Der Rechner berücksichtigt den Normalsatz (3,8 %), den reduzierten Satz (2,6 %) und den Hotellerie-Satz (3,8 %).
Quellen und Stand
- Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV): Infothek MWST, Stand 1. Januar 2026
- Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG), SR 641.20
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über die Anpassung der MWST-Sätze
- ESTV-Merkblätter: Nr. 01 (Steuerpflicht), Nr. 09 (Vorsteuerabzug), Nr. 14 (Bezugsteuer)
Stand: Januar 2026 | Autor: Redaktion Ausrechnen