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Rechner · Schweiz

Nettolohn Schweiz 2026: Abzüge, Quellensteuer & Grenzgänger-Ratgeber

AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU und KTG 2026 – alle Lohnabzüge mit aktuellen Prozentsätzen. Quellensteuer-Tabelle nach Kanton, Grenzgänger-DBA Deutschland/Italien/Frankreich/Österreich und FAQ.

Veröffentlicht am 15. Januar 2026 · Redaktion Ausrechnen


Nettolohn Schweiz 2026: Abzüge, Quellensteuer & Grenzgänger

Alle Lohnabzüge mit aktuellen Prozentsätzen 2026 – AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU und KTG. Plus: Quellensteuer-Tabelle nach Kanton und Grenzgänger-Ratgeber für Deutschland, Italien, Frankreich und Österreich.

Stand Januar 2026

Quellen: AHV/IV, ESTV, BSV, KVG

Redaktion Ausrechnen

Lohnabzüge 2026 im Überblick

Wer in der Schweiz arbeitet, sieht auf dem Lohnzettel mehrere Abzüge, bevor das Netto auf dem Konto landet. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich, während die Quellensteuer kantonal variiert. Für das Jahr 2026 gelten die folgenden Prozentsätze.

10.6%
AHV/IV/EO (Arbeitnehmer)
1.1%
ALV (bis 148’200 CHF)
6.8%
BVG-Pflichtbeitrag (mind.)
0–3%
KTG (kantonal, branchenabhängig)

AHV/IV/EO: Die erste Säule

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO) bilden zusammen die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Der Gesamtbeitrag beträgt 2026 10,6 % des AHV-pflichtigen Lohns, der sich aus maximal 9’200 CHF (Mindestbeitrag) bis 148’200 CHF (Beitragsplafond) bewegt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich den Beitrag je zur Hälfte, sodass vom Bruttolohn 5,3 % abgezogen werden. Der AHV-pflichtige Höchstlohn bleibt 2026 bei 148’200 CHF; Lohnbestandteile darüber sind beitragsfrei. Die EO wird ab dem 1. Januar nach der Geburt des Kindes bis zum Monatsende gezahlt, was für Arbeitnehmende mit Familien eine wichtige Komponente darstellt.

ALV: Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird mit 1,1 % auf den Lohn bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 148’200 CHF erhoben. Für Lohnbestandteile zwischen 148’200 CHF und 148’200 CHF gilt seit 2024 eine Solidaritätsabgabe von 0,5 %, die 2026 fortbesteht. Der Arbeitnehmeranteil beträgt also 0,55 % bis zur Grenze und 0,25 % darüber. Diese Beiträge finanzieren die Taggelder bei Arbeitslosigkeit sowie die Kurzarbeitsentschädigung.

BVG: Pensionskasse (zweite Säule)

Die berufliche Vorsorge (BVG) ist für Arbeitnehmende mit einem Jahreslohn ab 22’050 CHF (Koordinationsabzugsbetrag) obligatorisch. Der Umwandlungssatz für den Pflichtteil liegt 2026 bei 6,8 % – er wurde per 1. Januar 2024 von 6,8 % auf 6,8 % stabilisiert und bleibt auf diesem Niveau. Der Koordinationsabzug von 25’725 CHU (2026) wird vom Jahreslohn abgezogen; nur der darüber liegende Betrag ist BVG-pflicht. Der Mindestbeitragssatz variiert nach Alter: 18–24 Jahre zahlen nur für Tod/Invalidität (1 %), 25–34 Jahre 7 %, 35–44 Jahre 10 %, 45–54 Jahre 15 % und 55–64/65 Jahre 15 %. Arbeitgeber müssen mindestens gleich viel beitragen wie der Arbeitnehmer.

NBU und KTG: Unfall- und Krankentaggeld

Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) wird vom Arbeitgeber getragen, wenn der Arbeitnehmer mehr als acht Stunden pro Woche beschäftigt ist. Der Satz liegt typischerweise zwischen 0,3 % und 1,5 % des Lohns, je nach Beruf und Risiko. Das Krankentaggeld (KTG) sichert 80 % des Lohns bei Krankheit ab und wird in den meisten Kantonen vom Arbeitnehmer getragen, in Genf, Waadt, Tessin und Basel-Stadt jedoch vom Arbeitgeber. Der KTG-Prämienanteil liegt branchenabhängig zwischen 0,5 % und 3,0 % des Bruttolohns.

Quellensteuer: Wer zahlt sie?

Die Quellensteuer wird direkt vom Lohn abgezogen und betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne Wohnsitz in der Schweiz (Wochenaufenthalter, Grenzgänger, Kurzaufenthalter) sowie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, die nicht das ordentliche Steuerrecht erfüllen (z. B. erstes Jahr nach Eintritt). Der Arbeitgeber behält die Steuer ein und überweist sie an die kantonale Steuerbehörde. Die Sätze variieren nach Kanton, Zivilstand, Kinderzahl und Konfession. Für Grenzgänger aus Deutschland, Frankreich, Italien und Österreich gelten zusätzlich die Regelungen der Doppelbesteuerungsabkommen (DBA).

KantonQuellensteuer ledig (ca.)Quellensteuer verheiratet (ca.)Bemerkung
Zürich15–27%10–22%Progressiv nach Einkommen
Genf18–32%12–25%Höchste Quellensteuersätze
Basel-Stadt14–26%9–20%Mit Kirchensteuer
Bern13–25%8–19%Grosse kantonale Spanne
Tessin16–28%11–22%Beliebt bei Italien-Grenzgängern
Waadt15–28%10–22%Mit Frankreich-DBA

Die exakten Sätze hängen vom Bruttoeinkommen, Zivilstand, Kinderzahl und Kirchensteuer ab. Die obigen Spannen gelten für ein Bruttoeinkommen von 60’000–150’000 CHF. Quelle: ESTV, Stand Januar 2026.

Grenzgänger: Doppelbesteuerungsabkommen mit Nachbarländern

Grenzgänger wohnen in einem Land und arbeiten in der Schweiz. Die Besteuerung hängt vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Regelungen für die vier Nachbarländer.

Deutschland

Das DBA Schweiz-Deutschland regelt, dass Grenzgänger (Wohnsitz Deutschland, Arbeitsort Schweiz, wöchentliche Rückkehr) in der Schweiz mit Quellensteuer besteuert werden. Deutschland rechnet diese auf die deutsche Einkommensteuer an. Seit 2023 gilt eine 90-Tage-Regel statt der bisherigen 60-Tage-Grenze – wer an mehr als 90 Tagen nicht physisch in die Schweiz pendelt, verliert den Grenzgängerstatus. Die Quellensteuer wird dabei vom Kanton am Arbeitsort erhoben.

Italien

Das DBA Schweiz-Italien sieht vor, dass Grenzgänger aus Italien in der Schweiz quellensteuerpflichtig sind und Italien eine Befreiung mit Progressionsvorbehalt gewährt. Die 40-km-Zone beidseits der Grenze definiert den Grenzgängerstatus. Das Tessin ist der wichtigste Kanton für italienische Grenzgänger. Italien erhebt zusätzlich eine Grenzgängerpauschale, die 2026 bei 1’200 EUR pro Jahr liegt.

Frankreich

Das DBA Schweiz-Frankreich erlaubt eine Besteuerung im Wohnsitzstaat Frankreich, wenn der Arbeitnehmer weniger als 25 % des Einkommens in der Schweiz erzielt. Andernfalls wird die Schweiz besteuert. Die Genfer und Waadter Kantone wenden hier eine spezielle Quellensteuer-Tabelle an. Frankreich rechnet die Schweizer Quellensteuer auf die französische Steuer an.

Österreich

Das DBA Schweiz-Österreich regelt, dass Grenzgänger in der Schweiz quellensteuerpflichtig sind und Österreich die Einkommensteuer mit Progressionsvorbehalt erhebt. Die 90-Tage-Regel gilt analog zu Deutschland. Vorarlberg und Tirol sind die wichtigsten Grenzkantone für österreichische Pendler. Die Quellensteuer wird im Kanton Graubünden oder St. Gallen abgeführt.

Beispiel: 80’000 CHF Brutto in Zürich

Eine ledige Person ohne Kinder mit 80’000 CHF Jahresbrutto in Zürich hat 2026 folgende Abzüge:

Bruttolohn jährlich80’000 CHF
AHV/IV/EO (5,3 %)−4’240 CHF
ALV (1,1 %)−880 CHF
BVG (ca. 7 % v. koord. Lohn)−3’808 CHF
KTG (ca. 1,5 %)−1’200 CHF
Quellensteuer (ca. 17 %)*−13’600 CHF
Nettolohn jährlich≈56’272 CHF

*Quellensteuer nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung. Schweizer mit C-Bewilligung zahlen ordentliche Einkommensteuer (deutlich günstiger).

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Häufige Fragen (FAQ)

Wie viel Nettolohn bleibt mir bei 80’000 CHF in Zürich?

Bei 80’000 CHF Jahresbrutto in Zürich bleiben einer ledigen Person ohne Kinder rund 56’000–58’000 CHF netto, je nach Pensionskassenbeitrag und KTG-Satz. Die Sozialabzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, KTG) belaufen sich auf ca. 10’100 CHF. Die ordentliche Einkommensteuer in Zürich für diese Konstellation liegt bei ca. 5–7 %, bei Quellensteuerpflichtigen kann sie höher ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Quellensteuer und ordentlicher Steuer?

Die Quellensteuer wird direkt vom Arbeitgeber vom Lohn abgezogen und an die Steuerbehörde überwiesen. Sie betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung. Die ordentliche Veranlagung erfolgt durch das Steueramt nachträglich aufgrund der Steuererklärung. C-Bewilligte und Schweizer Staatsbürger werden ordentlich veranlagt und können Abzüge geltend machen, was in der Regel zu einer niedrigeren Steuerlast führt.

Wie funktioniert die Grenzgänger-Regelung mit Deutschland?

Grenzgänger aus Deutschland, die in der Schweiz arbeiten und wöchentlich zurückkehren, werden in der Schweiz quellensteuerpflichtig. Deutschland rechnet die Schweizer Quellensteuer auf die deutsche Einkommensteuer an. Wer an mehr als 90 Tagen pro Jahr nicht physisch in die Schweiz pendelt (z. B. Homeoffice), verliert den Grenzgängerstatus. Die Steuer wird im Arbeitskanton erhoben, also z. B. in Zürich oder Basel-Stadt.

Wie hoch ist der BVG-Beitrag 2026?

Der BVG-Beitrag hängt vom Alter und dem koordinierten Lohn (Bruttolohn minus 25’725 CHF Koordinationsabzug) ab. Die altersabhängigen Beitragssätze liegen 2026 bei 7 % (25–34 Jahre), 10 % (35–44 Jahre), 15 % (45–54 Jahre) und 15 % (55–64/65 Jahre). Der Arbeitgeber muss mindestens den gleichen Beitrag leisten. Bei einem koordinierten Lohn von 54’275 CHF (Brutto 80’000 CHF) zahlt ein 35-Jähriger ca. 5’427 CHF pro Jahr, also ca. 452 CHF pro Monat.

Wer muss in der Schweiz Quellensteuer zahlen?

Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Wohnsitz in der Schweiz ohne C-Bewilligung (also mit L- oder B-Bewilligung), sowie Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten (Grenzgänger, Wochenaufenthalter, Kurzaufenthalter). Schweizer Staatsbürger und C-Bewilligungsinhaber werden ordentlich veranlagt. Ausnahme: Bei einem Jahreseinkommen über 120’000 CHF können auch Quellensteuerpflichtige nachträglich ordentlich veranlagt werden.

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