Rechner · Schweiz
Nettolohnrechner Schweiz 2026: Brutto-zu-Netto einfach erklärt | ausrechnen.ch
So berechnet sich Ihr Nettolohn in der Schweiz 2026: AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU und kantonale Unterschiede verständlich erklärt — mit Live-Rechner, FAQ und CHF-Beispielen.
Veröffentlicht am 8. Januar 2026 · Redaktion Ausrechnen
Nettolohnrechner Schweiz 2026: Vom Brutto zum Netto
AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU und kantonale Steuerunterschiede — verstehen Sie, was von Ihrem Bruttogehalt abgezogen wird und wie viel netto auf Ihr Konto fliesst. Mit Live-Rechner und konkreten CHF-Beispielen.
Stand Januar 2026
Quellen: AHV/IV, ESTV, BSV, BFS
Von der Redaktion Ausrechnen
Was ist der Nettolohn?
Der Nettolohn ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Bankkonto überwiesen wird, nachdem alle gesetzlichen und freiwilligen Abzüge vom Bruttogehalt abgezogen wurden. In der Schweiz sind das im Wesentlichen die Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die Erwerbsersatzordnung (EO), die Arbeitslosenversicherung (ALV), die Berufliche Vorsorge (BVG) sowie die Nichtberufsunfallversicherung (NBU). Hinzu kommen die Quellensteuer bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung sowie allfällige Berufsauslagen wie Pendlerpauschalen oder Verpflegungszulagen.
Die Berechnung des Nettolohns in der Schweiz folgt einer klaren Reihenfolge: Zuerst werden die sozialversicherungs-pflichtigen Abzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU) vom Bruttogehalt abgezogen. Das Ergebnis ist das steuerbare Einkommen. Davon wird dann die Quellensteuer (falls quellensteuerpflichtig) oder die ordentliche Einkommenssteuer abgezogen. Die Steuern variieren dabei stark nach Wohnkanton, Zivilstand, Kirchenzugehörigkeit und Anzahl Kinder — der gleiche Bruttolohn kann in Zürich ein anderes Netto ergeben als im Kanton Schwyz oder Genf.
Für die sozialversicherungs-pflichtigen Abzüge gibt es 2026 aktualisierte Beitragssätze und Grenzwerte, die wir unten im Detail erklären. Die wichtigste Änderung für 2026: Die AHV-pflichtige Mindestdotierung bleibt bei 2’520 CHF pro Jahr, während die obere Grenze bei 9’600 CHF pro Monat (148’200 CHF pro Jahr) liegt. Der ALV-Beitrag wurde per 1. Januar 2026 angepasst, und die BVG-Obergrenze für die koordinierte Vorsorge beträgt weiterhin 90’480 CHF.
Welche Abzüge gibt es in der Schweiz?
Auf jedem Schweizer Lohnzettel finden sich mehrere Abzugsposten, die vom Bruttogehalt abgezogen werden. Diese gliedern sich in gesetzlich vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge und steuerliche Abzüge. Die Sozialversicherungsbeiträge sind bundesweit einheitlich geregelt, während die Steuern je nach Kanton, Gemeinde, Zivilstand und Konfession variieren.
AHV/IV/EO
5,3 % des AHV-pflichtigen Lohns (Arbeitnehmenden-Anteil). Deckt Altersrenten, Invalidenrenten und Erwerbsersatz bei Militär/Zivildienst.
ALV
1,1 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 148’200 CHF, danach 0,5 % bis zur oberen Grenze von 296’400 CHF (Stand 2026).
BVG (Pensionskasse)
Ab 22’080 CHF Jahressalär: 7 % des koordinierten Lohns (Arbeitnehmenden-Anteil), je nach Vorsorgewerk.
NBU + Quellensteuer
NBU ca. 0,5–1,5 % je nach Risiko. Quellensteuer nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung.
AHV/IV/EO: Die erste Säule
Die AHV/IV/EO bildet die erste Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems und ist für alle Arbeitnehmenden obligatorisch. Der Gesamtbeitragssatz beträgt 10,6 % des AHV-pflichtigen Lohns, wovon der Arbeitnehmende 5,3 % und der Arbeitgeber ebenfalls 5,3 % übernimmt. Die EO ist darin enthalten (0,3 % Arbeitnehmenden-Anteil). Die AHV-pflichtige Mindestdotierung liegt bei 2’520 CHF pro Jahr, die obere Grenze bei 148’200 CHF pro Jahr (9’600 CHF pro Monat) für Nicht-Selbstständige.
Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF pro Jahr zahlte der Arbeitnehmende 2026 4’240 CHF an AHV/IV/EO (5,3 % von 80’000 CHF). Dieser Betrag wird automatisch vom Bruttogehalt abgezogen und auf dem Lohnzettel unter der Position «AHV/IV/EO» ausgewiesen. Bei einem Gehalt über der oberen Grenze von 148’200 CHF werden nur die ersten 148’200 CHF besteuert — jeder Franken darüber ist AHV-frei.
AHV/IV/EO Beitragssätze 2026
ALV: Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) sichert Arbeitnehmende bei Arbeitslosigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt 1,1 % des versicherten Lohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 148’200 CHF. Für Löhne zwischen 148’200 CHF und der oberen Grenze von 296’400 CHF gilt ein reduzierter Satz von 0,5 %. Arbeitnehmende und Arbeitgeber teilen sich die Kosten je zur Hälfte, das heisst der Arbeitnehmende zahlt 0,55 % bzw. 0,25 %.
Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF beträgt der ALV-Abzug für den Arbeitnehmenden 440 CHF pro Jahr (0,55 % von 80’000 CHF). Die ALV-Beiträge werden zusammen mit den AHV/IV/EO-Beiträgen auf dem Lohnzettel ausgewiesen und direkt vom Bruttogehalt abgezogen.
BVG: Pensionskasse (zweite Säule)
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule des Schweizer Rentensystems und ist obligatorisch für Arbeitnehmende, deren Jahresgehalt die Eintrittsschwelle von 22’080 CHF übersteigt. Die Eintrittsschwelle entspricht der dreifachen minimalen monatlichen AHV-Rente. Der koordinierte Lohn berechnet sich als AHV-pflichtiger Lohn minus der Koordinationsabzug von 27’840 CHF. Die BVG-Obergrenze (Maximaler koordinierter Lohn) beträgt 62’640 CHF.
Der Arbeitnehmenden-Beitrag zur BVG hängt vom Vorsorgewerk des Arbeitgebers ab, beträgt aber gesetzlich mindestens 7 % des koordinierten Lohns (für Alter und Tod). Hinzu kommen Beiträge für Invaliditäts- und Hinterlassenenversicherung sowie allfällige Beitragsreserven. In der Praxis zahlt der Arbeitnehmende zwischen 8 % und 12 % des koordinierten Lohns, je nach Pensionskasse.
Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF ergibt sich ein koordinierter Lohn von 52’160 CHF (80’000 − 27’840). Bei einem Arbeitnehmenden-Beitragssatz von 8 % zahlt der Arbeitnehmende 4’173 CHF pro Jahr an die Pensionskasse. Dieser Betrag ist steuerlich absetzbar und reduziert das steuerbare Einkommen.
NBU: Nichtberufsunfallversicherung
Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Unfälle, die ausserhalb der Arbeitszeit passieren. Sie ist obligatorisch für Arbeitnehmende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber arbeiten. Der Beitragssatz hängt vom Risikograd der Branche ab und liegt typischerweise zwischen 0,5 % und 1,5 % des Bruttolohns. Die NBU wird vollständig vom Arbeitgeber bezahlt — sie erscheint also nicht als Abzug auf dem Lohnzettel, wird aber in der Lohnabrechnung ausgewiesen.
Für Arbeitnehmende in Büroberufen liegt der NBU-Satz meist bei 0,25–0,5 %, während in Baubranchen oder Industrie Sätze von 1,5 % oder höher anfallen können. Die NBU ist Teil des UVG (Unfallversicherungsgesetz) und wird zusammen mit der Berufsunfallversicherung (BU) vom Arbeitgeber getragen.
Kantonale Unterschiede 2026
Die kantonalen Steuerunterschiede sind in der Schweiz erheblich und beeinflussen den Nettolohn massiv. Bei ordentlicher Veranlagung (Schweizer Staatsangehörige und C-Bewilligung) hängt die Steuerlast vom Wohnkanton, der Gemeinde, dem Zivilstand und der Konfession ab. Bei Quellensteuerpflichtigen (ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung) wird die Steuer direkt vom Lohn abgezogen, basierend auf kantonalem Quellensteuertarif.
| Kanton | Netto bei 80’000 CHF (ledig) | Netto bei 80’000 CHF (verheiratet) |
|---|---|---|
| Zürich | ~58’400 CHF | ~62’100 CHF |
| Bern | ~57’200 CHF | ~61’000 CHF |
| Genf | ~55’800 CHF | ~59’600 CHF |
| Schwyz | ~61’300 CHF | ~64’500 CHF |
| Basel-Stadt | ~57’900 CHF | ~61’400 CHF |
| Waadt | ~56’700 CHF | ~60’300 CHF |
| Tessin | ~56’100 CHF | ~59’900 CHF |
| Zug | ~60’800 CHF | ~64’000 CHF |
- Richtwerte für 2026, inkl. AHV/IV/EO, ALV, BVG (8 %), NBU, Kirchensteuer. Tatsächliche Werte variieren nach Gemeinde, Pensionskasse und Abzügen. Quelle: ESTV Steuerbelastungskalender, BSV Faktenblätter, Stand Januar 2026.
Konkretes CHF-Beispiel: 80’000 CHF Brutto im Kanton Zürich
Um die Berechnung vom Brutto zum Netto zu veranschaulichen, nehmen wir eine ledige Person im Kanton Zürich mit einem Bruttogehalt von 80’000 CHF pro Jahr, ohne Kirchensteuer, mit einer Pensionskasse (8 % Arbeitnehmenden-Beitrag):
Brutto-zu-Netto-Abrechnung
Das bedeutet: Von 80’000 CHF Brutto bleiben in Zürich (ledig, keine Kirchensteuer) rund 58’400 CHF netto übrig — das sind 73 % des Bruttogehalts. Im Kanton Schwyz wären es ca. 61’300 CHF (76,6 %), in Genf nur 55’800 CHF (69,8 %). Der Unterschied zwischen dem teuersten und günstigsten Kanton beträgt bei gleichem Bruttogehalt über 5’500 CHF pro Jahr.
Verwandte Rechner für Ihre Finanzplanung
Wenn Sie Ihren Nettolohn kennen, helfen Ihnen diese weiteren Rechner, Ihre Finanzen in der Schweiz zu planen:
Budgetrechner Schweiz
Planen Sie Ihre monatlichen Ausgaben basierend auf Ihrem Nettolohn — Miete, Krankenkasse, Lebensmittel und mehr.
Säule 3a-Rechner
Berechnen Sie, wie viel Steuern Sie mit Einzahlungen in die Säule 3a sparen können — direkt von Ihrem Nettolohn abzugsfähig.
Einkommenssteuerrechner
Berechnen Sie Ihre kantonale und Bundessteuer detailliert — mit und ohne Säule 3a-Einzahlung.
Krankenkassenrechner
Vergleichen Sie Krankenkassenprämien nach Kanton und Modell — oft der zweitgrösste Posten im Budget nach der Miete.
Häufige Fragen zum Nettolohn in der Schweiz
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor Abzügen — also der Betrag im Arbeitsvertrag. Der Nettolohn ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Konto überwiesen wird, nachdem alle gesetzlichen Abzüge (AHV/IV/EO, ALV, BVG, NBU) und Steuern abgezogen wurden. Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF im Kanton Zürich (ledig) bleiben beispielsweise ca. 58’400 CHF netto übrig — der Unterschied beträgt also rund 21’600 CHF pro Jahr.
Welche Abzüge gibt es in der Schweiz auf dem Lohn?
In der Schweiz werden folgende Abzüge vom Bruttolohn abgezogen: AHV/IV/EO (5,3 % Arbeitnehmenden-Anteil), ALV (0,55 % bis 148’200 CHF, danach 0,25 %), BVG/Pensionskasse (7–12 % des koordinierten Lohns, je nach Vorsorgewerk), NBU (wird vom Arbeitgeber getragen), Quellensteuer (nur bei ausländischen Arbeitnehmenden ohne C-Bewilligung) oder ordentliche Einkommenssteuer (bei Schweizer und C-Bewilligung-Inhabern). Hinzu können Berufsauslagen und private Zusatzversicherungen kommen.
Wie hoch ist der AHV-Beitrag 2026?
Der AHV/IV/EO-Beitrag beträgt 2026 insgesamt 10,6 % des AHV-pflichtigen Lohns. Der Arbeitnehmende zahlt davon 5,3 %, der Arbeitgeber ebenfalls 5,3 %. Die AHV-pflichtige Mindestdotierung liegt bei 2’520 CHF pro Jahr, die obere Grenze bei 148’200 CHF pro Jahr (9’600 CHF pro Monat). Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF zahlt der Arbeitnehmende 4’240 CHF pro Jahr an AHV/IV/EO. Löhne über 148’200 CHF sind AHV-frei für den übersteigenden Betrag.
Kann ich meinen Nettolohn mit einem 13. Monatslohn berechnen?
Ja. Bei einem 13. Monatslohn wird der Jahresbruttolohn durch 13 statt durch 12 geteilt, um den monatlichen Nettoauszahlungsbetrag zu ermitteln. Beispiel: Bei 80’000 CHF Jahresbrutto entspricht ein Monatslohn (1/13) ca. 4’492 CHF netto (Kanton Zürich, ledig). Der 13. Monatslohn ist voll sozialversicherungs- und steuerpflichtig — die Abzüge fallen also proportional gleich aus. Achtung: Die Quellensteuer wird bei der 13. Monatslohn-Auszahlung oft mit einem höheren Steuersatz berechnet, da der monatliche Bruttolohn höher ausfällt und in eine höhere Tarifstufe rutscht.
Wie viel bleibt von 100’000 CHF Brutto netto übrig?
Bei 100’000 CHF Brutto im Kanton Zürich (ledig, keine Kirchensteuer, 8 % BVG) bleiben ca. 71’000 CHF netto pro Jahr übrig — das sind etwa 71 % des Bruttogehalts. Im Kanton Schwyz sind es ca. 75’000 CHF (75 %), in Genf ca. 68’000 CHF (68 %). Der Nettolohn steigt also nicht linear mit dem Bruttogehalt, da die Steuerprogression bei höheren Einkommen überproportional zuschlägt.
Was ist die Quellensteuer und wer muss sie zahlen?
Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt vom Lohn abgezogen und vom Arbeitgeber an das Steueramt überwiesen wird. Sie betrifft ausländische Arbeitnehmende ohne Niederlassungsbewilligung (C-Bewilligung), also Personen mit L-, B- oder G-Bewilligung. Der Quellensteuersatz hängt vom Wohnkanton, Zivilstand und der Anzahl Kinder ab. Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF in Zürich (ledig) beträgt die Quellensteuer ca. 11’200 CHF pro Jahr. Wer eine C-Bewilligung hat oder Schweizer Staatsbürger ist, wird ordentlich veranlagt und zahlt die Steuer nicht direkt vom Lohn, sondern nachträglich per Rechnung.
Wie wirken sich Kinder auf den Nettolohn aus?
Kinder wirken sich auf zwei Arten auf den Nettolohn aus: Erstens erhalten Sie Kinderzulagen (2026: 260 CHF pro Monat pro Kind im Kanton Zürich, je nach Kanton 200–340 CHF), die zum Bruttogehalt addiert werden. Zweitens senken Kinder das steuerbare Einkommen durch Kinderabzüge (z.B. 7’100 CHF pro Kind im Kanton Zürich) und reduzieren die Steuerprogression. Bei verheirateten Paaren mit zwei Kindern kann der Nettolohn bei gleichem Bruttogehalt um 3’000–5’000 CHF pro Jahr höher ausfallen als bei einer ledigen Person ohne Kinder.
Was ist der Koordinationsabzug bei der BVG?
Der Koordinationsabzug beträgt 2026 27’840 CHF und entspricht der 7/8-fachen maximalen monatlichen AHV-Rente. Er wird vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen, um den koordinierten Lohn zu berechnen, auf den die BVG-Beiträge erhoben werden. Die BVG-Eintrittsschwelle liegt bei 22’080 CHF — erst wenn Ihr Jahresgehalt darüber liegt, sind Sie BVG-pflichtig. Die BVG-Obergrenze (maximaler koordinierter Lohn) beträgt 62’640 CHF. Bei einem Bruttogehalt von 80’000 CHF ergibt sich ein koordinierter Lohn von 52’160 CHF.
Berechnen Sie jetzt Ihren Nettolohn
Nutzen Sie unseren kostenlosen Nettolohnrechner mit allen aktuellen Schweizer Beitragssätzen für 2026 — inklusive kantonaler Steuerunterschiede und 13. Monatslohn-Option.
Zum Nettolohnrechner