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Säule 3a Schweiz 2026: Der grosse Ratgeber
Alles zur Säule 3a 2026: Maximalbeträge, Steuervorteile nach Kanton, Bankkonto vs. Versicherung und WEF-Vorbezug — mit CHF-Beispielen und Steuerrechner-Link.
Veröffentlicht am 8. Januar 2026 · Aktualisiert am 29. Juli 2026 · Redaktion Ausrechnen
Stand Januar 2026
Quellen: ESTV, BSV, BVV 3
Von der Redaktion Ausrechnen
In die Säule 3a dürfen Erwerbstätige 2026 maximal CHF 7’258 einzahlen, wenn sie einer Pensionskasse angeschlossen sind — und 20 % des Nettoerwerbseinkommens bis höchstens CHF 36’288, wenn sie keiner angeschlossen sind. Der einbezahlte Betrag ist vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar und senkt die Steuerrechnung je nach Kanton um rund 20 % des Grenzsteuersatzes.
Die Säule 3a ist die private, freiwillige Vorsorge in der Schweiz — und für die meisten Erwerbstätigen die effizienteste Möglichkeit, Steuern zu sparen und gleichzeitig für das Alter vorzusorgen. Mit dem Jahr 2026 hat der Bundesrat die Maximalbeträge angepasst, und wer die Regeln kennt, kann über die gesamte Laufzeit Zehntausende Franken an Steuern einsparen. Dieser Ratgeber erklärt alles, was Sie 2026 wissen müssen: von den aktuellen Einzahlungslimits über die Wahl zwischen Bank und Versicherung bis hin zu den strategisch richtigen Auszahlungsoptionen.
Was ist die Säule 3a?
Die Säule 3a ist die freiwillige private Vorsorge und bildet neben der AHV (Säule 1) und der Pensionskasse (Säule 2) die dritte Säule des Schweizer Drei-Säulen-Systems — wie die drei Säulen zusammenspielen, erklärt der Vorsorge-Ratgeber. Sie ist gesetzlich in Art. 79a BVG und der Verordnung BVV 3 geregelt. Im Gegensatz zur Säule 3b (ungebundene private Vorsorge) ist die Säule 3a an strenge Regeln gebunden: Man kann nur bis zu einem jährlichen Maximalbetrag einzahlen, das Geld ist grundsätzlich bis zum ordentlichen Rentenalter gebunden, und die Auszahlung ist nur unter bestimmten Bedingungen vorzeitig möglich.
Dafür profitiert man von doppelten Steuervorteilen: Die Einzahlungen sind in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abziehbar, und die Erträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) sind während der Ansparphase steuerfrei. Erst bei der Auszahlung wird die Kapitalauszahlung mit einem reduzierten Steuersatz besteuert — in der Regel deutlich tiefer als der Grenzsteuersatz während der Erwerbsphase.
Wer darf einzahlen? Einzahlen darf, wer in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Angestellte mit Pensionskasse fallen unter den «kleinen» Abzug, Selbstständige ohne Pensionskasse unter den «grossen» Abzug (20% des Nettoerwerbseinkommens, max. CHF 36’288 im Jahr 2026). Nicht erwerbstätige Personen (z. B. Hausfrauen und Hausmänner, Studierende ohne Lohn, Frühpensionierte ohne Erwerbstätigkeit) dürfen nicht in die Säule 3a einzahlen. Es genügt ausdrücklich nicht, als Nichterwerbstätige/r AHV-Beiträge zu leisten — verlangt ist Erwerbseinkommen, von dem AHV-Beiträge abgezogen werden.
Maximalbeträge 2026: Wie viel dürfen Sie einzahlen?
Der Bundesrat passt die Maximalbeträge für die Säule 3a periodisch an die Lohnentwicklung an. Für das Jahr 2026 gelten folgende Beträge:
| Kategorie | Maximalbetrag 2026 | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Mit Pensionskasse | CHF 7’258 | Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) |
| Ohne Pensionskasse | CHF 36’288 | Selbstständige ohne PK, max. 20% des Nettoeinkommens |
| Nachzahlung (Einkauf) für Lücken | CHF 7’258 | Zusätzlich zum laufenden Jahr, für Beitragslücken ab 2025 |
| Nicht erwerbstätige Personen | nicht möglich | Ohne AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen kein Zugang zur Säule 3a |
Wichtig: Der Maximalbetrag gilt pro Person und Kalenderjahr. Ehepaare können also jeweils den vollen Betrag einzahlen, sofern beide erwerbstätig sind und einer PK angehören. Eine Einzahlung muss bis zum 31. Dezember auf dem 3a-Konto sein, um im selben Steuerjahr abziehbar zu sein — eine nachträgliche Einzahlung «fürs Vorjahr» bis zur Steuererklärung gibt es nicht.
Neu ab 2026: Beitragslücken nachzahlen
Lange galt in der Säule 3a strikt «use it or lose it». Mit der revidierten BVV 3 ist seit 2026 erstmals ein nachträglicher Einkauf möglich. Die Regeln sind eng gefasst:
- Nachgezahlt werden können nur Lücken, die ab dem Beitragsjahr 2025 entstanden sind. Frühere Jahre sind definitiv verloren.
- Eine Lücke lässt sich bis zu zehn Jahre nach ihrem Entstehen schliessen: Die Lücke aus 2025 kann also längstens bis 2035 aufgefüllt werden.
- Pro Jahr ist ein Einkauf möglich, höchstens im Umfang des «kleinen» Abzugs (2026: CHF 7’258) — zusätzlich zum ordentlichen Beitrag.
- Voraussetzung: Sie sind im Einkaufsjahr AHV-pflichtig erwerbstätig und haben den vollen Maximalbetrag des laufenden Jahres bereits einbezahlt.
Der Einkaufsbetrag ist im Jahr der Einzahlung vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Wer eine Lücke aus einem Jahr mit tiefem Einkommen in einem Jahr mit hohem Grenzsteuersatz schliesst, holt den Steuervorteil also zum besseren Satz nach.
Tipp: Wenn Sie den Betrag nicht auf einmal aufbringen können, ist es besser, einen Teil einzuzahlen als gar nichts. Auch CHF 2’000 oder CHF 3’000 bringen eine spürbare Steuerersparnis. Nutzen Sie unseren Säule 3a Rechner, um Ihre persönliche Steuerersparnis live zu berechnen.
Steuervorteile: Wie viel sparen Sie wirklich?
Der Steuervorteil der Säule 3a hängt von zwei Faktoren ab: Ihrem Grenzsteuersatz (also der Steuerbelastung auf den letzten Franken Einkommen) und Ihrem Wohnkanton. Je höher das Einkommen und je höher die kantonale Steuerbelastung, desto grösser die Ersparnis.
Bei der Einzahlung reduzieren Sie das steuerbare Einkommen, was zu einer direkten Steuerersparnis führt. Bei der Auszahlung wird das Kapital getrennt vom übrigen Einkommen und zu einem reduzierten Steuersatz erfasst (Art. 38 DBG). Der Satz ist progressiv: Je höher der in einem Jahr bezogene Betrag, desto höher der Satz — genau daraus ergibt sich das Optimierungspotenzial der gestaffelten Auszahlung. Wie stark die Belastung zwischen den Kantonen auseinanderliegt, zeigt der Steuerrechner; die Systematik erklärt der Steuer-Ratgeber.
| Kanton | Steuerersparnis bei CHF 7’258 (Einzel, CHF 100k Einkommen) | Auszahlungssteuer (Kapital) |
|---|---|---|
| Zug | ~CHF 1’200 | ~2.5% |
| Schwyz | ~CHF 1’600 | ~3.2% |
| Bern | ~CHF 2’000 | ~5.8% |
| Zürich | ~CHF 1’900 | ~5.0% |
| Genf | ~CHF 2’500 | ~7.0% |
| Basel-Landschaft | ~CHF 2’100 | ~6.0% |
Richtwerte für Einzelpersonen mit einem Bruttoeinkommen von CHF 100’000, verheiratet, reformiert. Die tatsächlichen Beträge hängen von Gemeinde, Konfession und Familienstand ab. Quelle: ESTV Steuerrechner 2026.
Der doppelte Hebel: Wenn Sie in einem Hochsteuerkanton leben und bei der Auszahlung in einen Niedrigsteuerkanton ziehen, profitieren Sie doppelt — Sie sparen bei der Einzahlung viel Steuern und zahlen bei der Auszahlung wenig. Das ist völlig legal und eine der beliebtesten Vorsorgestrategien der Schweiz. Die Auszahlungssteuer wird nach dem Wohnsitz zum Zeitpunkt der Auszahlung berechnet.
Säule 3a bei der Bank vs. bei der Versicherung
Eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Säule 3a ist die Wahl des Anbieters. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Banklösungen (3a-Konto oder 3a-Fonds bei einer Bank) und Versicherungslösungen (3a-Versicherung mit Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsdeckung). Beide Modelle haben spezifische Vor- und Nachteile.
| Kriterium | Bank (3a-Konto / Fonds) | Versicherung (3a-Police) |
|---|---|---|
| Flexibilität | Hoch: jederzeit auflösbar (bei Vorliegen der Gründe) | Niedrig: Police ist verbindlich, vorzeitige Auflösung kostet Stornogebühren |
| Rendite | Konto: ~0.5–1.5% / Fonds: historisch ~4–6% p.a. | Garantierter Zins + Überschussbeteiligung, historisch ~2–4% |
| Risikoabsicherung | Keine integrierte Todesfall-/Erwerbsunfähigkeitsdeckung | Integrierte Todesfall- und optional Erwerbsunfähigkeitsrente |
| Kosten | Niedrig (Konto: meist gratis, Fonds: ~0.5–1.0% p.a. TER) | Höher: Abschlusskosten (bis 5% der Prämie), Verwaltungskosten |
| Teilauszahlung | Bei mehreren Konten: ja, stufenweise möglich | Nein, die Police kann nur als Ganzes aufgelöst werden |
| Empfohlen für | Flexibilitätsorientierte, Selbstbestimmte, Fonds-Anleger | Personen mit Absicherungsbedarf und Planungssicherheit |
Unsere Empfehlung: Für die meisten Erwerbstätigen ist eine Kombination sinnvoll. Eine Versicherungspolice lohnt sich vor allem dann, wenn Sie eine Risikolücke bei der Erwerbsunfähigkeit haben und die integrierte Deckung günstiger ist als eine separate Versicherung. Wenn Sie bereits eine gute Erwerbsunfähigkeitsversicherung (BU) haben, ist eine reine Bank- oder Fondslösung in der Regel kosteneffizienter und flexibler.
Moderne digitale Anbieter wie VIAC, finpension und frankly bieten 3a-Fondslösungen mit sehr niedrigen Kosten (oft unter 0.5% p.a.) an und erlauben eine freie Auswahl der Anlagestrategie — von konservativ bis hochaktienlastig. Diese Lösungen haben in den letzten Jahren den Markt stark verändert und die klassischen Bank-3a-Konten mit ihren tiefen Zinsen unter Druck gesetzt.
Säule 3a in Wertschriften (Fonds): Lohnt sich das?
Ein klassisches 3a-Bankkonto bringt 2026 typischerweise 0.5% bis 1.5% Zins pro Jahr. Nach Abzug der Inflation (historisch ~1% in der Schweiz) bleibt real kaum ein Zuwachs. Eine 3a-Fondslösung investiert das Guthaben in Aktien, Obligationen und weitere Anlageklassen und kann historisch deutlich höhere Renditen erzielen — bei entsprechendem Risiko.
Ein 3a-Portfolio mit hohem Aktienanteil (70–95%) hat über lange Anlagedauern historisch im Mittel rund 4–6% Rendite pro Jahr erzielt, verglichen mit etwa 1% auf einem reinen Zinskonto. Bei einer Einzahlung von CHF 7’258 pro Jahr über 30 Jahre summiert sich dieser Unterschied im Modell auf rund CHF 200’000 mehr Endkapital — allerdings mit Kursschwankungen und ohne Garantie.
3a-Konto (Bank)
~CHF 255’000 Endkapital bei 1.0% p.a. über 30 Jahre, CHF 7’258/Jahr
3a-Fonds (70% Aktien)
~CHF 463’000 Endkapital bei 4.5% p.a. über 30 Jahre
3a-Fonds (95% Aktien)
~CHF 555’000 Endkapital bei 5.5% p.a. über 30 Jahre
Vergleichswerte sind Modellrechnungen mit jährlichen Einzahlungen von CHF 7’258 jeweils zu Jahresbeginn, konstanter Nettorendite nach Kosten über 30 Jahre. Die Renditen sind Annahmen, keine Prognose — tatsächliche Verläufe schwanken und können deutlich abweichen.
Wichtig: Je näher Sie dem Rentenalter kommen, desto mehr sollten Sie den Aktienanteil reduzieren und auf sicherere Anlagen umschichten, um Kursschwankungen vor der Auszahlung zu minimieren. Viele digitale 3a-Anbieter bieten hierfür automatische Umschichtungs-Strategien (Life-Cycling) an, die das Risiko mit zunehmendem Alter schrittweise abbauen.
Vergleichen Sie die besten 3a-Anbieter in unserem Vorsorge-Vergleich.
Auszahlungsoptionen: Wann und wie kommt das Geld?
Das angesparte 3a-Guthaben kann frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter bezogen werden — bei einem Referenzalter von 65 also ab Alter 60. Mit der Reform AHV 21 gilt das Referenzalter 65 für Frauen und Männer gleichermassen; für Frauen der Übergangsgeneration (Jahrgänge 1961–1969) wird es schrittweise angehoben, weshalb bei ihnen der früheste Bezugszeitpunkt entsprechend etwas tiefer liegen kann. Bleiben Sie über das Referenzalter hinaus erwerbstätig, können Sie den Bezug um maximal fünf Jahre aufschieben, längstens bis Alter 70. Sobald Sie die Erwerbstätigkeit aufgeben, muss das Guthaben bezogen werden.
Folgende vorzeitige Auszahlungsgründe erlaubt das Gesetz (Art. 10 BVV 3):
- Aufnahme eines Eigenheims (WEF-Vorbezug) — für selbst bewohnten Immobilienbesitz
- Gründung eines eigenen Unternehmens oder Übernahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Endgültiger Wegzug aus der Schweiz (Abmeldung bei der Wohngemeinde)
- Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit (nur bei Selbstständigen)
- Eintritt einer dauernden vollständigen Erwerbsunfähigkeit
- Todesfall — das Guthaben geht an die begünstigten Personen (Ehepartner, Kinder)
Strategischer Tipp — mehrere 3a-Konten eröffnen: Wenn Sie Ihr 3a-Guthaben auf mehrere Konten bei verschiedenen Anbietern aufteilen, können Sie diese in unterschiedlichen Jahren auszahlen lassen und so die Auszahlungssteuer stufenweise reduzieren. Da die Steuer progressiv steigt, ist die Auszahlung von drei Konten in drei aufeinanderfolgenden Jahren deutlich günstiger als eine Einmalauszahlung. Dies ist eine der wirkungsvollsten legalen Steuerstrategien der Schweiz.
Vorbezug für Wohneigentum (WEF)
Eine der beliebtesten Verwendungsmöglichkeiten der Säule 3a ist der Vorbezug für Wohneigentum (Wohnungseigentumsförderung, WEF). Sie können Ihr 3a-Guthaben vorzeitig beziehen, um ein Eigenheim zu finanzieren — entweder für den Kauf, den Bau oder den Umbau einer selbst bewohnten Immobilie. Auch der Kauf von Anteilen an einer Genossenschaft oder das Bezahlen von Amortisationen (Tilgung der Hypothek) sind erlaubt.
Regeln für den WEF-Vorbezug:
- Das Geld muss für eine selbst bewohnte Immobilie verwendet werden (nicht für Vermietung)
- Der Vorbezug kann alle fünf Jahre wiederholt werden, sofern neue Gelder angespart wurden
- Bei Verkauf der Immobilie muss das bezogene Geld (mit Zinsen) in die Pensionskasse oder ein neues 3a-Konto zurückgeführt werden
- Beim WEF-Vorbezug fällt die Auszahlungssteuer an — planen Sie den Zeitpunkt sorgfältig
Achtung: Wenn Sie das Geld für die Immobilienfinanzierung verwenden, verzichten Sie auf die spätere Auszahlung im Rentenalter. Das kann sinnvoll sein (weniger Hypothekarschuld, tiefe Amortisation), bedeutet aber auch, dass Sie im Alter über weniger flüssige Mittel verfügen. Rechnen Sie den Vor- und Nachteil sorgfältig durch — unser Hypothekenrechner hilft bei der Budgetierung.
Häufige Fehler vermeiden
In der Praxis sehen wir immer wieder dieselben Fehler, die Schweizer Erwerbstätige bei der Säule 3a machen. Hier die wichtigsten und wie Sie sie umgehen:
1. Nur ein einziges 3a-Konto eröffnen. Wer alles auf einem Konto ansammelt, muss bei der Auszahlung den gesamten Betrag in einem Jahr beziehen — und zahlt progressiv viel höhere Steuern. Eröffnen Sie stattdessen 2–3 Konten bei verschiedenen Anbietern und verteilen Sie die Einzahlungen. So können Sie die Auszahlung auf mehrere Steuerperioden strecken.
2. Den Maximalbetrag nicht ausschöpfen. Selbst wenn Sie nur CHF 2’000 oder CHF 3’000 einzahlen können — jede Einzahlung bringt eine Steuerersparnis. «Ganz oder gar nicht» ist hier die falsche Strategie.
3. Zu spät im Jahr einzahlen. Wenn Sie erst im Dezember einzahlen, verpassen Sie fast ein ganzes Jahr Zinseszins. Besser: Am Jahresanfang (Januar/Februar) einzahlen, so wirkt der Betrag das ganze Jahr.
4. Bei einer Versicherung die Police vorzeitig auflösen. Stornogebühren können bis zu 5% oder mehr betragen. Prüfen Sie vor Abschluss, ob Sie die Prämien langfristig tragen können.
5. Den Aktienanteil kurz vor der Auszahlung nicht reduzieren. Ein Börsencrash im Jahr vor der geplanten Auszahlung kann das Guthaben massiv schmälern. Nutzen Sie Life-Cycling-Strategien oder schichten Sie 3–5 Jahre vor der Auszahlung schrittweise auf sicherere Anlagen um.
6. Keine 3a-Einzahlung machen, weil man eine Versicherung hat. Die 3a-Versicherung und ein 3a-Bank-/Fondskonto schliessen sich nicht aus — Sie können beide parallel betreiben und den Maximalbetrag aufteilen.
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Mit Provisions-Disclosure: Wir erhalten ggf. eine Vergütung von verlinkten Anbietern. Dies hat keinen Einfluss auf die redaktionelle Bewertung.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie hoch ist der Maximalbetrag für die Säule 3a im Jahr 2026?
Der Maximalbetrag 2026 beträgt CHF 7’258 für Personen, die einer Pensionskasse angehören. Für Selbstständige ohne Pensionskasse gilt ein Maximalbetrag von CHF 36’288 (maximal 20% des Nettoeinkommens). Diese Beträge werden vom Bundesrat periodisch angepasst und gelten pro Person und Kalenderjahr.
Wie viel Steuern spare ich mit der Säule 3a?
Die Steuerersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab, der von Kanton, Gemeinde, Einkommen, Familienstand und Konfession abhängt. Bei einem Bruttoeinkommen von CHF 100’000 sparen Sie in Zürich rund CHF 1’900, in Genf rund CHF 2’500 und in Zug etwa CHF 1’200 pro Jahr, wenn Sie den vollen Betrag von CHF 7’258 einzahlen. Nutzen Sie unseren 3a-Rechner für eine exakte Berechnung.
Sollte ich ein 3a-Bankkonto oder eine 3a-Versicherung wählen?
Eine Bank- oder Fondslösung ist flexibler, günstiger und erlaubt eine freie Anlagestrategie — ideal für selbstbestimmte Sparer. Eine Versicherung bietet eine integrierte Todesfall- und Erwerbsunfähigkeitsdeckung, ist aber weniger flexibel und mit höheren Kosten verbunden. Wenn Sie bereits eine gute BU-Versicherung haben, ist die Bank-/Fondslösung meist die bessere Wahl. Vergleichen Sie die Optionen in unserem Vorsorge-Vergleich.
Kann ich das 3a-Guthaben vorzeitig auszahlen lassen?
Ja, unter bestimmten Bedingungen: für den Kauf oder Bau von selbst bewohntem Wohneigentum (WEF-Vorbezug), bei Gründung eines eigenen Unternehmens, bei dauernder Erwerbsunfähigkeit, bei Wegzug aus der Schweiz oder im Todesfall. Der ordentliche Bezug ist frühestens fünf Jahre vor dem Referenzalter möglich, bei Referenzalter 65 also ab Alter 60. In jedem Fall wird die Kapitalauszahlungssteuer fällig.
Lohnt sich eine 3a-Fondslösung mit Aktien?
Bei einer Anlagedauer von über 15 Jahren und einer ausreichenden Risikotoleranz kann ein 3a-Fonds mit hohem Aktienanteil historisch deutlich höhere Renditen erzielen als ein Zinskonto (4–6% p.a. vs. 0.5–1.5%). Über 30 Jahre kann der Unterschied im Endkapital über CHF 200’000 betragen. Je näher Sie dem Rentenalter kommen, sollten Sie den Aktienanteil jedoch schrittweise reduzieren (Life-Cycling), um Kursschwankungen vor der Auszahlung zu minimieren.
Wie funktioniert die Auszahlungssteuer und wie kann ich sie optimieren?
Bei der Auszahlung wird das 3a-Kapital separat vom übrigen Einkommen mit einem reduzierten Steuersatz besteuert. Dieser Satz ist progressiv — je höher der Auszahlungsbetrag, desto höher der Steuersatz. Die beste Optimierungsstrategie: Eröffnen Sie 2–3 3a-Konten bei verschiedenen Anbietern und lassen Sie diese in unterschiedlichen Jahren auszahlen. So bleibt der Auszahlungsbetrag pro Jahr klein und die Steuerlast sinkt deutlich. Ein Umzug in einen Niedrigsteuerkanton vor der Auszahlung kann zusätzlich helfen.
Kann ich die Säule 3a für die Hypothek verwenden?
Ja, Sie können das 3a-Guthaben als Eigenmittel für die Immobilienfinanzierung einsetzen oder für die Amortisation (Tilgung) der Hypothek verwenden. Das Geld muss für eine selbst bewohnte Immobilie verwendet werden. Der Vorbezug kann alle fünf Jahre wiederholt werden. Bei Verkauf der Immobilie muss das bezogene Guthaben in die Pensionskasse oder ein neues 3a-Konto zurückgeführt werden. Nutzen Sie unseren Hypothekenrechner für die Budgetierung.
Was passiert mit dem 3a-Guthaben beim Tod?
Beim Tod der einzahlenden Person geht das 3a-Guthaben an die gesetzlich begünstigten Personen über: in erster Linie an den Ehepartner oder eingetragenen Partner, in zweiter Linie an die direkten Nachkommen. Das Guthaben kann als Kapital oder (bei Versicherungen) als Rente ausgezahlt werden. Die Auszahlung ist steuerbar, aber die Begünstigten profitieren vom reduzierten Auszahlungssteuersatz. Eine Begünstigungsklausel im Vorsorgevertrag erlaubt es, die Reihenfolge der Begünstigten individuell festzulegen.
Kann ich nicht ausgeschöpfte Einzahlungen nachträglich einzahlen?
Teilweise. Der ordentliche Maximalbetrag gilt pro Kalenderjahr; die Einzahlung muss bis zum 31. Dezember erfolgen. Neu ist seit 2026 aber ein nachträglicher Einkauf möglich: Beitragslücken ab dem Jahr 2025 können bis zu zehn Jahre nach ihrem Entstehen geschlossen werden, pro Jahr höchstens im Umfang des kleinen Abzugs (2026: CHF 7’258) und nur, wenn der volle Beitrag des laufenden Jahres bereits einbezahlt ist. Lücken aus Jahren vor 2025 bleiben endgültig verloren.
Was ist der Unterschied zwischen Säule 3a und Säule 3b?
Die Säule 3a ist die gebundene Vorsorge mit steuerlichen Vergünstigungen bei der Einzahlung, aber mit strengen Regeln: Maximalbetrag, Bindung bis zum Rentenalter (mit Ausnahmen), und reduzierte Auszahlungssteuer. Die Säule 3b ist die ungebundene private Vorsorge — es gibt keinen Maximalbetrag, keine Bindung und keine Einschränkungen bei der Auszahlung. Die Steuervorteile sind jedoch deutlich geringer: Nur die Erträge sind steuerbar, und es gibt keinen Abzug vom steuerbaren Einkommen bei der Einzahlung.
Quellen und Methodik
Gesetzliche Grundlagen
- Art. 79a BVG (BVG/Artikel über die freiwillige Vorsorge)
- BVV 3 (Verordnung über die steuerbegünstigte Vorsorge)
- Art. 38 DBG (Besteuerung von Kapitalleistungen aus Vorsorge)
Datenquellen
- ESTV: Merkblatt «Säule 3a» Stand 2026
- BSV: Kennzahlen berufliche Vorsorge 2026 (PDF)
- ESTV Steuerrechner 2026 (kantonale Steuersätze)
Stand: Januar 2026. Alle Angaben ohne Gewähr. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich an einen zertifizierten Finanzberater oder Steuerexperten.