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Nettolohnrechner Schweiz 2026: Abzüge & Nettolohn | ausrechnen.ch
Alle Lohnabzüge in der Schweiz 2026 verständlich erklärt: AHV/IV/EO 5,3%, ALV 1,1%, BVG, Quellensteuer, Kinderzulagen — mit CHF-Beispielen, kantonalen Sätzen und Nettolohnrechner.
Veröffentlicht am 15. Januar 2026 · Redaktion Ausrechnen
Stand Januar 2026
Quellen: AHV/IV, ESTV, BFS, BSV
Von der Redaktion Ausrechnen
Wer in der Schweiz arbeitet, sieht auf dem Lohnzettel eine ganze Reihe von Abzügen: AHV/IV/EO, ALV, BVG, Quellensteuer und gegebenenfalls Kantons- und Gemeindesteuern. Dieser Ratgeber erklärt jeden einzelnen Posten für das Jahr 2026 mit konkreten CHF-Beispielen, kantonalen Sätzen und einem Nettolohnrechner, der alle Abzüge automatisch berücksichtigt.
Was ist der Nettolohn und wie wird er berechnet?
Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen und freiwilligen Abzüge auf Ihrem Lohnzettel als auszahlbarer Betrag erscheint. Vom Bruttogehalt werden in der Schweiz folgende Posten abgezogen, bevor das Geld auf Ihr Konto fliesst:
- AHV/IV/EO-Beiträge — Die Sozialversicherungsbeiträge für Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), Invalidenversicherung (IV) und Erwerbsersatzordnung (EO) betragen 5,3% des Bruttolohns für den Arbeitnehmeranteil. Der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag zusätzlich.
- ALV-Beiträge — Die Arbeitslosenversicherung kostet 1,1% des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148’200. Darüber hinaus gilt ein reduzierter Satz von 0,5%.
- BVG-Beiträge — Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) ist obligatorisch ab einem Jahreslohn von CHF 22’680. Die Altersgutschriften steigen mit dem Alter: 7% bis 24 Jahre, 8% bis 34 Jahre, 9% bis 44 Jahre, 10% bis 54 Jahre und 18% ab 55 Jahren.
- Quellensteuer — Für ausländische Arbeitnehmende ohne C-Bewilligung wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Die Sätze hängen vom Wohnkanton, Zivilstand und Kinderzahl ab.
- Kantonale und gemeindliche Steuern — Bei Schweizer Wohnsitz werden diese Steuern in der Regel nicht direkt vom Lohn abgezogen, sondern via Rechnung erhoben. Ausnahme: Quellensteuerpflichtige.
Beispiel: Brutto CHF 80’000 — was bleibt netto?
Bei einem Bruttojahreslohn von CHF 80’000 (Single, Kanton Zürich, reformiert, 2026) sehen die Abzüge wie folgt aus:
| Abzug | Prozentsatz / Betrag | CHF pro Jahr |
|---|---|---|
| AHV/IV/EO | 5,3% | CHF 4’240 |
| ALV | 1,1% | CHF 880 |
| BVG (Pensionskasse) | ca. 8% (Alter 25–34) | ca. CHF 4’600 |
| Quellensteuer (falls anwendbar) | kantonsabhängig | variabel |
| Total Abzüge | ca. CHF 9’720 | |
| Nettolohn | ca. CHF 70’280 |
Die effektiven Zahlen variieren je nach Pensionskasseneinstufung, Wohnkanton, Zivilstand und weiteren Faktoren. Unser Nettolohnrechner weiter unten auf dieser Seite berechnet alle Posten automatisch.
AHV/IV/EO-Beiträge 2026 im Detail
Die AHV/IV/EO-Beiträge sind die grösste einzelne Abzugsposition auf dem Lohnzettel. Der Gesamtbeitragssatz beträgt 10,6%, wovon Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen — also 5,3% pro Seite.
Beitragsbemessungsgrenze
Die AHV/IV/EO-Beiträge werden bis zu einer jährlichen Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148’200 erhoben. Lohnanteile über dieser Grenze sind beitragsfrei. Bei einem Monatslohn von CHF 12’350 (CHF 148’200 / 12) erreicht man also die Maximalbelastung.
Berechnungsbeispiel
- Brutto CHF 60’000/Jahr: AHV/IV/EO-Anteil = CHF 3’180/Jahr (CHF 265/Monat)
- Brutto CHF 100’000/Jahr: AHV/IV/EO-Anteil = CHF 5’300/Jahr (CHF 442/Monat)
- Brutto CHF 150’000/Jahr: AHV/IV/EO-Anteil = CHF 7’855/Jahr (CHF 655/Monat) — nur bis zur Grenze von CHF 148’200
Wer ist beitragspflichtig?
Beitragspflichtig sind alle erwerbstätigen Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres bis zum ordentlichen Rentenalter (65 Jahre für Männer, 64 Jahre für Frauen). Auch Selbstständige entrichten AHV/IV/EO-Beiträge, allerdings nach einem anderen System (basierend auf dem Reingewinn aus der Selbstständigkeit).
ALV-Beiträge 2026: Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung (ALV) ist die zweitwichtigste Sozialversicherungsabzug. Der Arbeitnehmeranteil beträgt 1,1% des Bruttolohns bis zur Beitragsbemessungsgrenze von CHF 148’200 pro Jahr. Für Lohnbestandteile über dieser Grenze gilt ein reduzierter Satz von 0,5%.
Maximalbeitrag
Der Maximalbeitrag an die ALV beträgt somit:
- Bis CHF 148’200: 1,1% = CHF 1’630/Jahr
- Über CHF 148’200: 0,5% auf den übersteigenden Betrag
Bei einem Bruttojahreslohn von CHF 200’000 zahlt man also:
- CHF 1’630 (auf die ersten CHF 148’200)
- CHF 259 (0,5% auf CHF 51’800)
- Total: CHF 1’889/Jahr
Was deckt die ALV?
Die ALV finanziert die Arbeitslosenentschädigung (Taggelder), die nach einer Rahmenfrist von 24 Monaten während 90 bis 400 Tagen ausgerichtet wird — je nach Alter, Beitragsdauer und Beschäftigungsgrad. Zudem finanziert die ALV Kurzarbeitsentschädigung, Insolvenzentschädigung und Massnahmen der arbeitsmarktlichen Eingliederung.
BVG: Berufliche Vorsorge (Pensionskasse)
Die berufliche Vorsorge (BVG) ist die zweite Säule der Schweizer Altersvorsorge. Sie ist obligatorisch für Arbeitnehmende, deren Jahreslohn mindestens CHF 22’680 beträgt (Koordinationsabzug). Der obligatorische Teil bezieht sich auf den Lohn zwischen CHF 22’680 und CHF 90’720 (Versicherungslohn).
Altersgutschriften nach Alter
Die BVG-Altersgutschriften steigen mit dem Alter:
| Alter | Prozentsatz des Versicherungslohns |
|---|---|
| 18–24 Jahre | 7,0% |
| 25–34 Jahre | 8,0% |
| 35–44 Jahre | 9,0% |
| 45–54 Jahre | 10,0% |
| 55–65 Jahre | 18,0% |
Beispielrechnung BVG
Eine 40-jährige Person mit einem Jahreslohn von CHF 80’000:
- Koordinationsabzug: CHF 22’680
- Versicherungslohn: CHF 80’000 – CHF 22’680 = CHF 57’320
- Altersgutschrift (9%): CHF 5’159/Jahr
- Arbeitnehmeranteil (ca. 50%): ca. CHF 2’580/Jahr
Die effektiven Beiträge hängen vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab. Überobligatorische Leistungen können deutlich höher ausfallen.
Quellensteuer in der Schweiz
Die Quellensteuer betrifft ausländische Arbeitnehmende mit Aufenthaltsbewilligung B oder L, die in der Schweiz erwerbstätig sind. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) werden nachträglich veranlagt und zahlen keine Quellensteuer auf dem Lohnzettel.
Wie funktioniert die Quellensteuer?
Der Arbeitgeber berechnet die Quellensteuer anhand von Tabellen, die der Kanton herausgibt. Die massgebenden Faktoren sind:
- Wohnkanton und Gemeinde — Jede Gemeinde hat einen eigenen Quellensteuersatz
- Zivilstand — Verheiratete zahlen in der Regel weniger als Ledige
- Kinderzahl — Kinderabzüge reduzieren die Quellensteuer
- Kirchensteuer — Bei Zugehörigkeit zu einer Landeskirche
- Bruttolohn — Progressive Steuersätze
Freibetrag und Nachversteuerung
Der Bundesgesetzgeber hat für 2026 einen Freibetrag von CHF 12’200 pro Jahr festgelegt. Einkommen unter diesem Betrag ist quellensteuerfrei. Bei höheren Einkommen wird die Quellensteuer auf den gesamten Lohn erhoben (nicht nur auf den übersteigenden Betrag).
Personen, die in der Schweiz quellensteuerpflichtig sind und deren Bruttoeinkommen CHF 120’000 pro Jahr übersteigt, müssen sich zusätzlich nachträglich veranlagen lassen (Nachversteuerung).
Quellensteuersätze ausgewählter Kantone (Ledig, keine Kinder, 2026)
| Kanton | CHF 60’000 | CHF 100’000 | CHF 150’000 |
|---|---|---|---|
| Zürich | ca. 8,2% | ca. 11,5% | ca. 14,8% |
| Genf | ca. 9,5% | ca. 13,2% | ca. 16,8% |
| Basel-Stadt | ca. 7,8% | ca. 10,9% | ca. 14,1% |
| Bern | ca. 7,2% | ca. 10,1% | ca. 13,3% |
| Waadt | ca. 8,8% | ca. 12,3% | ca. 15,6% |
Die exakten Sätze hängen von der Wohngemeinde ab. Die Tabelle zeigt Richtwerte für die jeweiligen Kantonalhauptorte.
Kinderzulagen in der Schweiz 2026
Kinderzulagen (Familienzulagen) sind ein wichtiger Bestandteil des Schweizer Lohnsystems. Arbeitgebende sind verpflichtet, Familienzulagen an berechtigte Arbeitnehmende auszurichten.
Kinderzulage
Die monatliche Kinderzulage beträgt je nach Kanton zwischen CHF 215 und CHF 330 pro Kind. Der Mindestbetrag von CHF 215 ist bundesrechtlich garantiert; einige Kantone zahlen mehr.
| Kanton | Kinderzulage pro Monat |
|---|---|
| Zürich | CHF 250 |
| Bern | CHF 230 |
| Genf | CHF 300 |
| Basel-Stadt | CHF 270 |
| Waadt | CHF 260 |
| Tessin | CHF 280 |
| St. Gallen | CHF 240 |
| Luzern | CHF 230 |
Geburtzulage
Zusätzlich zur monatlichen Kinderzulage gibt es in einigen Kantonen eine einmalige Geburtzulage (Tessin: CHF 1’200, Waadt: CHF 1’500, Genf: CHF 1’000). Diese wird beim ersten Kind ausgerichtet.
Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, die:
- In der Schweiz erwerbstätig sind oder selbstständig ein Unternehmen führen
- Kinder unter 16 Jahren haben (für ältere Kinder in Ausbildung bis 25 Jahre gibt es Ausbildungszulagen)
- Das Einkommen die Mindestgrenze nicht übersteigt (bei Selbstständigen)
Nettolohnrechner: So berechnen Sie Ihr Netto
Unser Nettolohnrechner auf ausrechnen.ch berücksichtigt alle oben genannten Abzüge automatisch. Sie geben Ihren Bruttolohn, Wohnkanton, Zivilstand und Alter ein — der Rechner zeigt Ihnen den Nettolohn in Echtzeit.
So funktioniert der Rechner
- Bruttolohn eingeben — Als Monats- oder Jahresbetrag
- Wohnkanton wählen — Bestimmt die Quellensteuersätze und Familienzulagen
- Zivilstand und Kinder — Beeinflusst Steuerklasse und Abzüge
- Alter angeben — Relevant für die BVG-Altersgutschrift
- Resultat ablesen — Der Rechner zeigt Nettolohn, alle Abzüge im Detail und eine Vergleichstabelle
Der Rechner nutzt die offiziellen Sätze der AHV/IV/EO, ALV und BVG für das Jahr 2026 sowie die kantonalen Quellensteuertarife.
Bruttolohn vs. Nettolohn: Der Unterschied
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen. Er steht im Arbeitsvertrag und ist die Basis für alle Berechnungen.
Der Nettolohn ist der Betrag, der tatsächlich auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Die Differenz zwischen Brutto und Netto kann erheblich sein:
| Bruttolohn | Nettolohn (ca.) | Abzüge (ca.) | Abzugsquote |
|---|---|---|---|
| CHF 50’000 | CHF 43’500 | CHF 6’500 | 13,0% |
| CHF 80’000 | CHF 65’800 | CHF 14’200 | 17,8% |
| CHF 120’000 | CHF 93’500 | CHF 26’500 | 22,1% |
| CHF 180’000 | CHF 135’000 | CHF 45’000 | 25,0% |
Diese Werte sind Richtgrössen für eine alleinstehende Person ohne Quellensteuerpflicht im Kanton Zürich. Die effektiven Abzüge hängen von vielen Faktoren ab.
Die 13. Monatslohn und Sonderzahlungen
In der Schweiz ist der 13. Monatslohn weit verbreitet — besonders im Bauhauptgewerbe, im Gastgewerbe und in vielen Branchen mit Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Der 13. Monatslohn wird in der Regel im November oder Dezember ausgerichtet.
Auswirkung auf die Abzüge
Der 13. Monatslohn unterliegt denselben Sozialversicherungsabzügen wie der reguläre Lohn:
- AHV/IV/EO: 5,3% Arbeitnehmeranteil
- ALV: 1,1% bis zur Beitragsbemessungsgrenze
- BVG: Je nach Pensionskassenreglement
- Quellensteuer: Wird auf den 13. Monatslohn ebenfalls erhoben
Bei einem Monatslohn von CHF 6’000 (13× = CHF 78’000/Jahr) erhöht sich der Jahreslohn durch den 13. Monatslohn auf CHF 84’000. Die AHV/IV/EO-Abzüge steigen entsprechend um CHF 318/Jahr.
Selbstständige: AHV/IV/EO-Beiträge
Selbstständige entrichten AHV/IV/EO-Beiträge nicht als Prozentsatz des Lohns, sondern als Prozentsatz des Reingewinns aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit. Der Beitragssatz variiert je nach Höhe des Gewinns:
| Reingewinn pro Jahr | AHV/IV/EO-Satz | Minimalbeitrag |
|---|---|---|
| bis CHF 9’800 | CHF 518 (Minimalbeitrag) | CHF 518 |
| CHF 9’800 – CHF 58’800 | 5,3% | steigend |
| über CHF 58’800 | 10,6% (max. CHF 15’664) | CHF 15’664 |
Der Maximalbeitrag für Selbstständige entspricht dem doppelten Arbeitnehmeranteil an der Beitragsbemessungsgrenze.
Lohnabzüge für Grenzgänger
Grenzgänger (Personen mit Wohnsitz im EU/EFTA-Raum, die in der Schweiz arbeiten) unterliegen besonderen Regelungen:
- AHV/IV/EO: Werden in der Schweiz entrichtet (5,3% Arbeitnehmeranteil)
- ALV: Werden in der Schweiz entrichtet, sofern die Person in der Schweiz arbeitet
- BVG: Obligatorisch wie für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz
- Quellensteuer: Grenzgänger zahlen in der Regel keine Quellensteuer, sondern werden im Wohnsitzstaat besteuert (mit möglicher Nachversteuerung in der Schweiz, je nach Wohnsitzstaat und Abkommen)
Die genaue Regelung hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Wohnsitzstaat ab.
Wie sich Pensionskassenbeiträge auf den Nettolohn auswirken
Die Pensionskassenbeiträge (BVG) sind der variabelste Teil der Lohnabzüge. Während AHV/IV/EO und ALV fixe Prozentsätze haben, hängen die BVG-Beiträge vom Reglement der jeweiligen Pensionskasse ab.
Obligatorischer vs. überobligatorischer Teil
Der obligatorische Teil deckt den Lohn zwischen CHF 22’680 (Koordinationsabzug) und CHF 90’720. Die Altersgutschriften sind gesetzlich vorgegeben (siehe Tabelle oben).
Der überobligatorische Teil betrifft Lohnbestandteile über CHF 90’720. Hier kann die Pensionskasse eigene Regeln festlegen — die Beiträge können höher oder niedriger sein als im obligatorischen Bereich.
Sparbeitrag vs. Risikobeitrag
Die BVG-Beiträge setzen sich zusammen aus:
- Sparbeitrag — Fliessen auf das persönliche Vorsorgekonto (Altersguthaben)
- Risikobeitrag — Finanziert Todesfall- und Invalidenleistungen
- Verwaltungskostenbeitrag — Deckt die Verwaltungskosten der Pensionskasse
Nur der Sparbeitrag fliessen in Ihr Altersguthaben. Die anderen Anteile sind reine Kosten. Bei der Wahl der Pensionskasse (falls Sie als Arbeitgebender wählen können) sollten Sie auf das Verhältnis von Sparbeitrag zu Gesamtkosten achten.
Steuern als Lohnabzug: Wann und wie?
In der Schweiz werden Steuern in der Regel nicht direkt vom Lohn abgezogen — mit Ausnahme der Quellensteuer. Schweizer Staatsangehörige und C-Bewilligungsinhaber erhalten eine Steuerrechnung von der Kantonalen Steuerverwaltung und überweisen den Betrag selbst.
Quellensteuer als Ausnahme
Bei Quellensteuerpflichtigen wird die Einkommenssteuer direkt vom Lohn abgezogen. Der Arbeitgeber überweist den Betrag an die kantonale Steuerverwaltung. Der Arbeitnehmende muss sich nicht selbst um die Steuer kümmern — es sei denn, er verdient über CHF 120’000 pro Jahr (Nachversteuerungspflicht).
Steuerabzüge reduzieren die Steuerlast
Auch wenn Steuern nicht direkt vom Lohn abgezogen werden, ist es wichtig, alle möglichen Abzüge geltend zu machen:
- Berufskosten: Pendlerpauschale, Aus- und Weiterbildung, Arbeitskleider
- Säule 3a: Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich absetzbar (bis CHF 7’280 für Angestellte, 2026)
- Kinderbetreuungskosten: Bis CHF 25’000 pro Kind absetzbar
- Krankheits- und Unfallkosten: Selbstbehalt ab CHF 100 bzw. CHF 2’500
Diese Abzüge reduzieren das steuerbare Einkommen und damit die Steuerlast — aber nicht direkt den Lohnabzug.
Säule 3a als Ergänzung zum Nettolohn
Die Säule 3a (gebundene Vorsorge) ist eine freiwillige Ergänzung zur AHV (Säule 1) und BVG (Säule 2). Einzahlungen in die Säule 3a sind steuerlich absetzbar und reduzieren somit das steuerbare Einkommen.
Maximalbetrag 2026
Für Angestellte mit Pensionskassenanschluss beträgt der Maximalbetrag CHF 7’280 pro Jahr. Für Selbstständige ohne Pensionskassenanschluss sind es 20% des Reingewinns, maximal CHF 36’400.
Steuerersparnis durch Säule 3a
Die Steuerersparnis hängt vom Wohnkanton, Einkommen und Zivilstand ab. Bei einem steuerbaren Einkommen von CHF 80’000 im Kanton Zürich (Single) spart eine Einzahlung von CHF 7’280 etwa CHF 1’500–2’000 an Steuern.
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Häufige Fragen
Wie viel bleibt von CHF 5’000 brutto netto?
Bei einem Monatsbruttolohn von CHF 5’000 (CHF 60’000/Jahr) bleiben nach AHV/IV/EO (CHF 265), ALV (CHF 55) und BVG (ca. CHF 150–200) etwa CHF 4’480–4’530 netto pro Monat übrig — falls keine Quellensteuer anfällt. Bei Quellensteuerpflichtigkeit im Kanton Zürich (Single) kommen noch ca. CHF 400–500 Quellensteuer hinzu, sodass der Nettolohn bei ca. CHF 3’980–4’130 liegt.
Wie viel bleiben von CHF 8’000 brutto netto?
Bei einem Monatsbruttolohn von CHF 8’000 (CHF 96’000/Jahr) betragen die Abzüge: AHV/IV/EO CHF 424, ALV CHF 88, BVG ca. CHF 300–400. Der Nettolohn liegt bei ca. CHF 7’100–7’200 ohne Quellensteuer. Mit Quellensteuer (Zürich, Single) sind es ca. CHF 6’200–6’400.
Was ist der Koordinationsabzug beim BVG?
Der Koordinationsabzug beträgt CHF 22’680 pro Jahr (Stand 2026). Er entspricht dem 7/8 der einfachen AHV-Rente und stellt den Teil des Lohns dar, der nicht der BVG-Pflicht unterliegt, weil er durch die AHV abgedeckt ist. Nur der Lohn über CHF 22’680 (bis max. CHF 90’720) ist BVG-pflichtig.
Wer muss Quellensteuer zahlen?
Quellensteuerpflichtig sind ausländische Arbeitnehmende mit Aufenthaltsbewilligung B oder L. Schweizer Staatsangehörige und Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) werden nachträglich veranlagt und zahlen keine Quellensteuer auf dem Lohnzettel. Ausnahmen gelten für bestimmte Künstler, Sportler und Aufsichtsratsmitglieder.
Wie hoch ist die AHV/IV/EO-Beitragsbemessungsgrenze 2026?
Die Beitragsbemessungsgrenze für AHV/IV/EO beträgt CHF 148’200 pro Jahr. Lohnbestandteile über dieser Grenze sind beitragsfrei. Die gleiche Grenze gilt für die ALV (allerdings mit reduziertem Satz von 0,5% über der Grenze).
Wie viel Steuern zahlt man bei CHF 100’000 in der Schweiz?
Die Einkommenssteuer bei CHF 100’000 hängt stark vom Wohnkanton ab. Für einen Single im Kanton Zürich liegt die Gesamtsteuerbelastung (Bund, Kanton, Gemeinde) bei ca. CHF 12’000–14’000. In Genf sind es ca. CHF 14’000–16’000, in Zug ca. CHF 8’000–10’000. Bei Quellensteuerpflichtigen wird der Betrag direkt vom Lohn abgezogen.
Was ist der Minimalbeitrag für Selbstständige bei der AHV?
Der Minimalbeitrag für Selbstständige bei der AHV/IV/EO beträgt CHF 518 pro Jahr (Stand 2026). Dieser Betrag wird geschuldet, auch wenn der Reingewinn sehr gering ist. Ab einem Reingewinn von CHF 9’800 steigt der Beitrag progressiv an, bis zum Maximalbeitrag von CHF 15’664 bei einem Reingewinn von CHF 148’200.
Wird der 13. Monatslohn auch besteuert?
Ja, der 13. Monatslohn unterliegt denselben Sozialversicherungsabzügen (AHV/IV/EO, ALV, BVG) und derselben Quellensteuer wie der reguläre Lohn. Er erhöht den Jahreslohn und damit auch die Beitragsgrundlage. Bei der nachträglichen Veranlagung wird der 13. Monatslohn zum übrigen Einkommen hinzugerechnet.
Wie viel kann ich in die Säule 3a einzahlen 2026?
Für Angestellte mit Pensionskassenanschluss beträgt der Maximalbetrag CHF 7’280 pro Jahr (Stand 2026). Für Selbstständige ohne Pensionskassenanschluss sind es 20% des Reingewinns, maximal CHF 36’400. Die Einzahlung kann bis zur Erreichung des ordentlichen Rentenalters steuerlich abgezogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn?
Der Bruttolohn ist der vereinbarte Lohn vor allen Abzügen, der im Arbeitsvertrag steht. Der Nettolohn ist der Betrag, der nach Abzug aller gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (AHV/IV/EO, ALV, BVG) und gegebenenfalls der Quellensteuer tatsächlich auf das Bankkonto überwiesen wird. Die Differenz liegt typischerweise zwischen 13% und 25% des Bruttolohns.
Wie wirken sich Kinder auf den Nettolohn aus?
Kinder wirken sich auf zwei Arten positiv auf den Nettolohn aus: Erstens erhalten Sie monatliche Kinderzulagen (CHF 215–330 pro Kind, je nach Kanton), die den Nettolohn erhöhen. Zweitens reduzieren Kinder die Quellensteuerbelastung, da die Quellensteuertabellen Kinderabzüge vorsehen. Bei der nachträglichen Veranlagung führen Kinder ebenfalls zu Steuerabzügen.
Was bedeutet BVG auf dem Lohnzettel?
BVG steht für Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge. Auf dem Lohnzettel ist dies der Abzug für die Pensionskasse (2. Säule). Der Betrag setzt sich aus Sparbeitrag (fliessen auf Ihr Altersguthaben), Risikobeitrag (für Todesfall- und Invalidenleistungen) und Verwaltungskosten zusammen. Der Arbeitgeber zahlt mindestens denselben Betrag wie der Arbeitnehmer.