Transparenz · Quellen und Rechenwege
Methodik: Woher unsere Zahlen kommen
Jeder gesetzliche Wert in unseren Rechnern stammt aus einem einzelnen, benannten Bundesdokument — nicht aus einer Sekundärquelle. Die drei Grundlagen sind die BSV-Publikation «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026», das ESTV-Formular 58c-2026 mit dem Tarif der direkten Bundessteuer und das ESTV-Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026. Unten stehen die gesetzlichen Parameter und die wichtigsten Richtwerte mit Wert, Quelle und Abgleichdatum — und ebenso offen, welcher Teil einer Rechnung exakt ist und welcher eine Schätzung.
- Abgleich
- Tabellen zuletzt gegen den Code abgeglichen: 24.08.2026
- Umfang
- 41 Parameter dokumentiert
- Unabhängigkeit
- Keine Affiliate-Links
Kurz zusammengefasst
Gesetzliche Sätze und Grenzwerte — AHV, ALV, BVG, Säule 3a, Bundessteuer, MWST — sind exakt und stammen aus Bundespublikationen mit Jahrgang 2026. Kantons- und Gemeindesteuern sowie Quellensteuer sind bewusst vereinfachte Richtwerte: Die Schweiz hat rund 2'000 Gemeinden mit eigenen Steuerfüssen, die kein Online-Rechner ohne Vollzugriff auf die kantonalen Tarife exakt abbildet. Dasselbe gilt für die Hypothekar-Faustregeln und die Lohnnebenkosten-Zuschläge: Sie sind Bankpraxis beziehungsweise Branchenannahmen und stehen deshalb in einer eigenen Tabelle «Richtwerte ohne amtlichen Satz». Wo geschätzt wird, steht es auf der jeweiligen Seite und in der Tabelle «Was jeder Rechner tatsächlich rechnet». Verbindlich ist immer die amtliche Veranlagung.
Parameter, Werte 2026 und Quellen
Die Tabellen führen die gesetzlichen Parameter und die wichtigsten Richtwerte auf. Die meisten Zeilen sind Werte, die im Code eines Rechners fest hinterlegt sind; wo ein Wert nur im Begleittext einer Rechnerseite vorkommt und in keine Rechnung einfliesst, ist die Zeile entsprechend markiert. Die Spalte «Abgleich» nennt das Datum, an dem wir die Tabellenzeile zuletzt gegen den hinterlegten Wert gehalten haben — nicht das Publikationsdatum des Werts und keine Zusicherung, dass an diesem Tag jedes Quelldokument neu geöffnet wurde. Wo statt eines Datums «laufend» steht, wird der Wert bei jedem Seitenaufruf neu geholt.
Sozialversicherungen und berufliche Vorsorge
| Parameter | Wert 2026 | Quelle | Abgleich |
|---|---|---|---|
| AHV/IV/EO — Gesamtbeitrag | 10,6 % (AHV 8,7 · IV 1,4 · EO 0,5) | AHV/IV, Merkblatt 2.01 Lohnbeiträge | 24.08.2026 |
| AHV/IV/EO — Arbeitnehmeranteil | 5,3 % auf dem ganzen Lohn, ohne Obergrenze | AHVG Art. 5 (SR 831.10) | 24.08.2026 |
| ALV — Beitrag und Höchstlohn | 2,2 % (je 1,1 %) bis 148'200 CHF Jahreslohn | AHV/IV, Merkblatt 2.08 Beiträge an die ALV | 24.08.2026 |
| BVG — Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn) | 22'680 CHF | BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 | 24.08.2026 |
| BVG — Koordinationsabzug | 26'460 CHF | BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 | 24.08.2026 |
| BVG — obere Limite des Jahreslohns | 90'720 CHF | BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 | 24.08.2026 |
| BVG — koordinierter Lohn | min. 3'780 CHF, max. 64'260 CHF | BSV-Beträge 2026; Maximum = 90'720 − 26'460 | 24.08.2026 |
| BVG — Altersgutschriften | 7 % / 10 % / 15 % / 18 % des koordinierten Lohns | BVG Art. 16 (SR 831.40) | 24.08.2026 |
| BVG — Mindestzinssatz | 1,25 % | Bundesrat, Medienmitteilung vom 5.11.2025 | 24.08.2026 |
| BVG — Mindestumwandlungssatz | 6,8 % Nur im Begleittext erwähnt — kein Rechner rechnet damit. | BVG Art. 14 (SR 831.40) | 24.08.2026 |
| Säule 3a — mit Pensionskasse | 7'258 CHF | BSV-Beträge 2026; BVV 3 Art. 7 | 24.08.2026 |
| Säule 3a — ohne Pensionskasse | 20 % des Erwerbseinkommens, max. 36'288 CHF Nur im Begleittext erwähnt — kein Rechner rechnet damit. | BSV-Beträge 2026; BVV 3 Art. 7 | 24.08.2026 |
| AHV-Altersrente bei voller Beitragsdauer | min. 1'260 CHF, max. 2'520 CHF pro Monat Nur im Begleittext erwähnt — kein Rechner rechnet damit. | BSV, Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026 | 24.08.2026 |
| Familienzulagen — gesetzliches Minimum | 215 CHF Kinderzulage, 268 CHF Ausbildungszulage | BSV, Mindestansätze der Familienzulagen (ab 1.1.2025) | 24.08.2026 |
Drei Zeilen sind als «nur im Begleittext erwähnt» markiert: Mindestumwandlungssatz, AHV-Altersrente und der Säule-3a-Maximalabzug ohne Pensionskasse. Sie stehen in den Erklärtexten der Rechnerseiten, weil sie zum Verständnis gehören — aber kein Rechner wandelt Kapital in eine Rente um, schätzt eine AHV-Rente oder rechnet mit dem Selbständigen-Maximum. Wir führen sie hier auf, damit die Herkunft belegt ist, nicht als Beleg für ein Rechenergebnis.
Bundessteuer und Mehrwertsteuer
| Parameter | Wert 2026 | Quelle | Abgleich |
|---|---|---|---|
| Bundessteuer — Tarif Alleinstehende | steuerfrei bis 15'200 CHF, Höchstsatz 11,5 % | ESTV, Form. 58c-2026 (Tarife direkte Bundessteuer) | 24.08.2026 |
| Bundessteuer — Tarif Verheiratete und Elterntarif | steuerfrei bis 29'700 CHF, Höchstsatz 11,5 % | ESTV, Form. 58c-2026 (Tarife direkte Bundessteuer) | 24.08.2026 |
| Abzug vom Steuerbetrag pro Kind (Elterntarif) | 263 CHF | ESTV, Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026 | 24.08.2026 |
| Kinderabzug Bund | 6'800 CHF pro Kind | ESTV, Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026 | 24.08.2026 |
| Versicherungsabzug | 1'800 CHF ledig · 3'700 CHF verheiratet · + 700 CHF pro Kind | ESTV, Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026 | 24.08.2026 |
| Verheiratetenabzug | 2'800 CHF | ESTV, Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026 | 24.08.2026 |
| Zweiverdienerabzug | 50 % des tieferen Einkommens, min. 8'600 / max. 14'100 CHF | ESTV, Rundschreiben Nr. 215 zum Steuerjahr 2026 | 24.08.2026 |
| Übrige Berufskosten (Pauschale) | 3 % des Nettolohns, min. 2'000 / max. 4'000 CHF | Berufskostenverordnung Art. 7; ESTV-Rundschreiben Nr. 215 | 24.08.2026 |
| Mehrwertsteuer | 8,1 % Normalsatz · 2,6 % reduziert · 3,8 % Beherbergung | ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersätze (seit 1.1.2024) | 24.08.2026 |
Der Bundessteuertarif ist im Code Stufe für Stufe gegen die amtliche Tabelle abgeglichen: Alleinstehende beginnen bei 15'200 CHF steuerbarem Einkommen mit 0,77 % und erreichen ab 185'100 CHF den Grenzsatz von 13,2 %; die Jahressteuer ist bei 11,5 % des steuerbaren Einkommens gedeckelt (Art. 128 BV). Verheiratete und Einelternfamilien beginnen bei 29'700 CHF. Restbeträge unter 100 CHF fallen ausser Betracht — der Rechner rundet deshalb wie das Formular auf volle 100 CHF ab.
Statistik, Kurse und Branchenstandards
| Parameter | Wert / Vorgabe | Quelle | Abgleich |
|---|---|---|---|
| Währungskurse | EZB-Referenzkurs, beim Seitenaufruf über die offene Frankfurter-API geholt · eingebetteter Fallback 15.07.2026 | EZB, Euro foreign exchange reference rates | laufend |
| Mietmedian 3-Zimmer-Wohnung (10 Städte) | Zürich 1'850 · Genf 1'750 · Bern 1'450 · Biel 1'250 CHF | BFS, Mietwohnungen (Strukturerhebung 2023) — Themenseite, Einzelwerte nicht dokumentbelegt | 15.01.2025 |
| Krankenkassenprämie im Lebenshaltungskosten-Rechner | 397 CHF pro Monat und Erwachsener · Genf 433 · Lausanne 425 · Franchise 300 CHF | BAG-Durchschnittsprämien 2025 (Prämienübersicht, Portalseite) | 15.01.2025 |
| Startwerte Ausgaben im Budget-Rechner | 3'500 CHF pro Monat (Miete 1'500 · Krankenkasse 350 · Strom, Wasser, Internet 180 · Versicherungen 120 · Lebensmittel 600 · Mobilität 200 · Freizeit 350 · Sonstiges 200) | Richtwerte der Redaktion, an BFS-Haushaltsbudgeterhebung und Comparis-Krankenkassenmonitor 2024 angelehnt | Juni 2024 |
| Eigenmittel und Amortisation bei Hypotheken | mind. 10 % des Belehnungswerts nicht aus der 2. Säule · Amortisation linear auf 2/3 des Belehnungswerts innert max. 15 Jahren | SBVg, Richtlinien Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen, Ziff. 2.1 und 2.2 (von der FINMA als Mindeststandard anerkannt) | Fassung 13.12.2023, in Kraft seit 1.1.2025 |
| Belehnungsgrenze 80 % / Eigenkapital 20 % | über 80 % Belehnung meldet der Rechner «nicht finanzierbar» — als Hinweis, nicht als Sperre | verbreitete Bankpraxis — in den SBVg-Mindestanforderungen nicht normiert | keine Jahresanpassung |
| Tragbarkeitsgrenzen Hypothek | bis 33 % tragbar · 33–40 % Grenzbereich · über 40 % Ablehnung | verbreitete Bankpraxis — in den SBVg-Mindestanforderungen nicht normiert | keine Jahresanpassung |
| Kalkulatorischer Zinssatz | 5,0 % (Voreinstellung im Hypothekenrechner, frei verstellbar) | verbreitete Bankpraxis — in den SBVg-Mindestanforderungen nicht normiert | keine Jahresanpassung |
| Unterhalt und Nebenkosten | 1 % des Immobilienwerts pro Jahr | verbreitete Bankpraxis — in den SBVg-Mindestanforderungen nicht normiert | keine Jahresanpassung |
| Vorbelegte Zinssätze in den Rechnern | Zinseszinsrechner 4,5 % · Vorsorgerechner 2,5 % (Säule 3a), 7 % + 7 % (PK-Beiträge) und 1,25 % (BVG-Zins) · Hypothekenrechner 5,0 % | Startwerte der Formulare, alle vom Nutzer überschreibbar; kein Marktwert wird automatisch übernommen. Plausibilitätsreferenz: SNB-Datenportal | 24.08.2026 |
Zwei Einschränkungen zu dieser Tabelle. Erstens: Die Statistikwerte sind älter als die gesetzlichen. Das ist kein Versehen — die BFS-Mietmediane beruhen auf der Strukturerhebung 2023, die Prämienwerte auf den BAG-Durchschnitten 2025. Neuere Erhebungen lagen beim letzten Abgleich nicht vor; wir schreiben solche Werte nicht selbst fort, sondern nennen den Erhebungsjahrgang. Zweitens: Bei BFS und BAG verlinken wir die Themenseite des Amtes und nicht eine einzelne Tabellenzelle. Die dort publizierten Erhebungen wechseln die Dateiadresse; die Themenseite bleibt der verlässliche Einstieg. Das ist eine schwächere Belegkette als bei den PDF-verlinkten Bundesdokumenten weiter oben, und wir bezeichnen sie hier bewusst als solche.
Richtwerte ohne amtlichen Satz
Diese Parameter stecken ebenfalls im Code, aber es gibt kein Bundesdokument, das ihre Höhe festlegt — nur eines, das die Pflicht begründet. Sie stehen in einer eigenen Tabelle, damit sie nicht wie gesetzliche Sätze aussehen. Alle sind entweder im Formular überschreibbar oder abwählbar.
| Parameter | Hinterlegter Richtwert | Grundlage | Abgleich |
|---|---|---|---|
| NBU-Abzug im Lohnrechner | 1,0 % des Bruttolohns | Annahme; die Prämie hängt von der Risikoklasse des Betriebs ab (UVG SR 832.20 regelt die Pflicht, nicht die Höhe) | 24.08.2026 |
| KTG-Abzug im Lohnrechner | 0,5 % des Bruttolohns, abwählbar | Annahme; KTG ist nicht bundesrechtlich obligatorisch, die Höhe ist vertraglich | 24.08.2026 |
| UVG-BU im Lohnkostenrechner | 0,17 %, im Formular überschreibbar | Annahme für Bürobetriebe; branchenabhängig | 24.08.2026 |
| KTG-Arbeitgeberanteil im Lohnkostenrechner | 0,5 %, im Formular überschreibbar | Annahme; vertraglich geregelt | 24.08.2026 |
| FAK-Beitrag im Lohnkostenrechner | 1,7 %, im Formular überschreibbar | Annahme in der kantonalen Spanne von rund 1,0–2,7 %; massgebend ist der Satz Ihrer Familienausgleichskasse | 24.08.2026 |
| Verwaltungskosten der Ausgleichskasse | 2 % der AHV/IV/EO-Beiträge, im Formular überschreibbar | Annahme; je Ausgleichskasse unterschiedlich | 24.08.2026 |
| Quellensteuer-Durchschnittstarif im Lohnrechner | je Kanton ein Satz von 5,8 % (ZG) bis 11,5 % (GE) | Schätzung; kein amtlicher Tarifcode — siehe Abschnitt «Quellensteuer im Lohnrechner» | 24.08.2026 |
| Kantonaler Grenzsteuersatz im Säule-3a-Rechner | Richtwert je Kanton und Zivilstand, auf rund 90'000 CHF Einkommen kalibriert | Schätzung; im Rechner überschreibbar — siehe Abschnitt «Grenzsteuersatz im Säule-3a-Rechner» | 24.08.2026 |
Diese Liste ist so vollständig, wie wir sie halten können, aber wir behaupten nicht, dass sie jede Konstante im Code erfasst. Fällt Ihnen eine Zahl in einem Rechner auf, die hier fehlt, schreiben Sie uns — wir tragen sie nach oder erklären, warum sie entfällt.
Was jeder Rechner tatsächlich rechnet
Ein Rechner ist nur dann nachvollziehbar, wenn die Rechenlogik benannt ist und nicht nur das Ergebnis. Die Spalte «Charakter» kennt genau vier Werte: exakt heisst, die Rechnung folgt vollständig einer gesetzlichen Formel; gemischt heisst, ein Teil ist exakt und ein anderer geschätzt; Richtwert heisst, das Ergebnis hängt an Durchschnitts- oder Branchenwerten; Szenario heisst, es hängt an Annahmen, die Sie selbst setzen.
| Rechner | Rechenkern | Charakter | Einschränkung |
|---|---|---|---|
| Lohnrechner | AHV/IV/EO 5,3 %, ALV 1,1 % bis 148'200 CHF, halbe BVG-Altersgutschrift auf dem koordinierten Lohn, NBU und KTG als Richtwerte | gemischt | Sozialabzüge exakt nach Gesetz. Die Quellensteuer ist ein kantonaler Durchschnittstarif, keine Tarifcode-Rechnung. |
| Steuerrechner | Bundessteuer nach dem ESTV-Tarif 2026, Kantons- und Gemeindesteuer über eine vereinfachte Progression je Kanton | gemischt | Bundesanteil exakt. Der Kantonsteil ist eine Schätzung — siehe Abschnitt unten. |
| Säule-3a-Rechner | Grenzsteuersatz = exakter Bundesanteil aus dem DBG-Tarif plus kalibrierter Kantons- und Gemeindeanteil | gemischt | Maximalbetrag exakt, Grenzsteuersatz teils gemessen, teils fortgeschrieben. |
| BVG-Rechner | Koordinierter Lohn und Altersgutschrift direkt aus den BVG-Grenzwerten 2026 | exakt | Bildet das Obligatorium ab. Überobligatorische Reglemente rechnen anders. |
| MWST-Rechner | Netto × (1 + Satz) beziehungsweise Brutto ÷ (1 + Satz) mit den gesetzlichen Sätzen | exakt | Reine Prozentrechnung, kein Schätzanteil. |
| Lohnkostenrechner | Gesetzliche Arbeitgeberbeiträge plus UVG-BU, KTG, FAK und Verwaltungskosten | gemischt | Gesetzliche Beiträge exakt. UVG-BU 0,17 %, KTG 0,5 %, FAK 1,7 % und 2 % Verwaltungskosten sind Richtwerte und im Formular überschreibbar. |
| Hypothekenrechner | Jährliche Kosten = Hypothek × Zins + Amortisation der 2. Hypothek + 1 % des Immobilienwerts, gemessen am Bruttoeinkommen | Richtwert | Die Amortisationsregel folgt der SBVg-Selbstregulierung. Die Grenzen 33/40 %, der Kalkulationszins 5 % und die 1 % Nebenkosten sind Bankpraxis, nicht Vorschrift — einzelne Banken rechnen mit 4,5 % oder gewichten Zweiteinkommen anders. |
| Budget-Rechner | Summe Ihrer Eingaben, Sparquote als Anteil am Einkommen; die Startwerte sind Richtwerte der Redaktion | Richtwert | Die Voreinstellungen ergeben zusammen 3'500 CHF Ausgaben pro Monat. Das ist ein Ausgangspunkt zum Überschreiben, keine Prognose für Ihren Haushalt. |
| Lebenshaltungskosten-Rechner | Städtevergleich aus BFS-Mietmedianen, BAG-Prämien und LIK-Anpassungsfaktoren | Richtwert | Rechnet bewusst keine Steuern — dafür ist der Steuerrechner da. |
| Vorsorgerechner | Zwei getrennte Hochrechnungen auf das Alter 65: Säule-3a-Endkapital aus Ihrer Jahreseinzahlung und Ihrer Renditeannahme, PK-Altersguthaben aus dem koordinierten Lohn, Ihren Beitragssätzen und dem BVG-Zins | Szenario | Der Rechner beziffert Kapital, keine Rente und keine Vorsorgelücke: Es gibt keine Eingabe für Zieleinkommen, Zielquote oder AHV-Rente und keine Lücken-Ausgabe. Wie eine Lücke bestimmt wird, steht im Begleittext der Seite — rechnen müssen Sie sie selbst. Das Ergebnis hängt vollständig an Ihren Annahmen. |
| Währungsrechner | EZB-Referenzkurs mit ausgewiesenem Kursdatum, dazu Gebühren- und Spread-Annahmen | gemischt | Kurs amtlich, Gebührenannahmen sind Durchschnitte und keine Offerte. |
| Zinseszinsrechner | Zinseszinsformel mit monatlicher Kapitalisierung | exakt | Kein externer Parameter — alle Eingaben stammen von Ihnen. |
Sechs Rechner berühren die 2. Säule: Lohn-, Lohnkosten-, BVG-, Steuer-, Säule-3a- und Vorsorgerechner. Alle sechs wenden dieselben Grenzwerte an — Eintrittsschwelle 22'680 CHF, Koordinationsabzug 26'460 CHF, obere Limite 90'720 CHF und den minimalen koordinierten Lohn von 3'780 CHF nach BVG Art. 8 Abs. 2. Es gibt keinen Rechner, der die Eintrittsschwelle übergeht oder den Mindestbetrag unterschreitet.
Wo wir schätzen — und wie stark
Kantons- und Gemeindesteuer im Steuerrechner
Der Kantonsteil ist kein amtlicher Tarif. Der Rechner legt für alle 26 Kantone dieselben sieben Einkommensstufen zugrunde — 20'000, 40'000, 60'000, 80'000, 100'000, 150'000 und 250'000 CHF — und hinterlegt je Kanton einen Satz pro Stufe, einen voreingestellten Gemeindesteuerfuss und den kantonalen Kinderabzug. Verheiratete werden mit vollem Splitting angenähert, also mit der doppelten Steuer auf dem halben Einkommen; die Kantone lösen die Ehepaarbesteuerung tatsächlich unterschiedlich, über Splitting, Doppeltarif oder Steuerermässigung. Die Kirchensteuer wird als Prozentsatz der Kantonssteuer aufgeschlagen und nur, wenn Sie eine Konfession wählen; für Waadt, Neuenburg und Genf ist sie auf null gesetzt, weil dort natürliche Personen keine obligatorische Kirchensteuer entrichten. Genf rechnet zudem mit «centimes additionnels» statt mit einem Gemeindesteuerfuss — der hinterlegte Faktor nähert beides zusammen an.
Praktische Folge: Die Rangfolge der Kantone und die Grössenordnung stimmen, der Frankenbetrag auf der letzten Stelle nicht. Wer die verbindliche Zahl braucht, nimmt den amtlichen Steuerrechner der ESTV oder die Veranlagung der kantonalen Steuerverwaltung.
Grenzsteuersatz im Säule-3a-Rechner
Der Grenzsteuersatz besteht aus zwei Teilen. Der Bundesanteil wird exakt gerechnet: Aus Ihrem Bruttoeinkommen ermittelt der Rechner das steuerbare Einkommen nach Sozialabgaben, Berufsauslagen und Versicherungsabzug und vergleicht die Bundessteuer mit und ohne Einzahlung nach dem Tarif 2026. Der Kantons- und Gemeindeanteil ist ein Richtwert je Kanton und Zivilstand, kalibriert auf ein Referenzeinkommen von rund 90'000 CHF. Zehn Kantone sind an diesem Referenzpunkt direkt bestimmt, die übrigen sechzehn sind aus diesen zehn über die bisherige Kantonsrangfolge fortgeschrieben — eine lineare Anpassung, die die Rangfolge erhält und deren Abweichungen innerhalb von rund 1,7 Prozentpunkten liegen. Der Anteil bleibt über die Einkommen konstant, während der Bundesanteil mit dem Einkommen steigt. Kennen Sie Ihren Satz aus der Steuererklärung, überschreiben Sie ihn im Rechner — dann rechnet er mit Ihrer Zahl.
Quellensteuer im Lohnrechner
Hier ist die Schätzung am gröbsten, und das sagen wir auf der Rechnerseite auch so. Wir verwenden einen kantonalen Durchschnittstarif für Ledige mit rund 100'000 CHF Jahreseinkommen und passen ihn pauschal an Zivilstand und Kinderzahl an. Die amtlichen Tarife A bis H hängen zusätzlich von Einkommenshöhe, Tarifcode und Gemeinde ab, und die Codes «Y» und «N» unterscheiden zusätzlich nach Kirchensteuerpflicht — beides bildet der Rechner nicht ab. Wer ordentlich veranlagt wird, erhält im Lohnrechner deshalb gar keine Steuerzahl; dafür ist der Steuerrechner für die Einkommenssteuer zuständig.
Was unsere Rechner bewusst weglassen
Diese Punkte fehlen nicht aus Nachlässigkeit — sie sind weggelassen, weil sie ohne persönliche Belege nicht seriös zu schätzen sind und ein Ergebnis eher verfälschen als verbessern würden:
- Vermögenssteuer — kantonal geregelt, hängt am Reinvermögen und nicht am Einkommen.
- Eigenmietwert, Liegenschaftserträge, Schuldzinsenabzug — erfordern Angaben zum Objekt.
- Individuelle Abzüge — Fahrkosten, auswärtige Verpflegung, Weiterbildung, Kinderdrittbetreuung, Krankheitskosten, Spenden, Alimente.
- Nebenerwerb und selbständiges Einkommen — andere Beitragspflicht, andere Abzüge.
- Individuelle Pensionskassen-Reglemente — viele Kassen versichern über dem Obligatorium, mit tieferem Koordinationsabzug und höheren Sparbeiträgen. Der Rechner setzt das gesetzliche Minimum ein; tragen Sie den Wert aus Ihrem Vorsorgeausweis ein, wenn Sie ihn haben.
- Kirchensteuer ausserhalb des Steuerrechners — im Säule-3a- und im Lohnrechner ist sie nicht separat ausgewiesen.
- Gemeindespezifische Steuerfüsse — voreingestellt ist ein Kantonswert; die tatsächliche Spanne innerhalb eines Kantons ist erheblich und im Rechner überschreibbar.
Alle Ergebnisse sind Näherungswerte und keine Beratung. Für verbindliche Entscheidungen — Hypothek, Pensionskassen-Einkauf, Steuererklärung, Kapitalbezug — ist die Rechnung einer Fachperson oder der zuständigen Behörde massgebend. Verbindlich ist die amtliche Veranlagung beziehungsweise das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung. Angaben ohne Gewähr.
Prüfrhythmus: wann welcher Wert kontrolliert wird
Jährlich per 1. Januar. Die meisten Grundlagen ändern auf den Jahreswechsel: der Tarif der direkten Bundessteuer und die Abzüge (das EFD publiziert sie üblicherweise im September davor), die AHV-Renten und die BVG-Grenzwerte (BSV, üblicherweise im Herbst), der Säule-3a-Maximalbetrag, der BVG-Mindestzinssatz (Beschluss des Bundesrates im Herbst) und die Familienzulagen. Wir führen einen Wert nach, sobald das zuständige Amt oder der Bundesrat den Entscheid publiziert hat — nicht schon bei einer angekündigten Absicht. Als amtliche Publikation zählt dabei auch eine Medienmitteilung des Bundesrates oder des Amtes: Der BVG-Mindestzinssatz und die Mindestansätze der Familienzulagen stützen sich in unseren Quellenangaben genau darauf, weil es dazu keine andere Erstpublikation gibt. Nicht als Grundlage zählt die Berichterstattung Dritter über eine geplante Änderung.
Bei Inkrafttreten. Gesetzesänderungen ausserhalb des Jahresrhythmus — etwa die Erhöhung der Mehrwertsteuersätze per 1. Januar 2024 — übernehmen wir auf den Tag des Inkrafttretens, nicht auf den Tag der Abstimmung.
Bei jedem Aufruf. Der Währungsrechner holt die EZB-Referenzkurse beim Laden der Seite — über eine offene Kurs-API, die die EZB-Reihen weitergibt, nicht direkt von der EZB. Scheitert der Abruf, rechnet er mit eingebetteten Richtwerten weiter und weist das über dem Kurs sichtbar aus. Das Datum des tatsächlich verwendeten Kurses steht immer dabei.
Wenn eine neue Erhebung erscheint. Statistikwerte von BFS und BAG folgen dem Erhebungsrhythmus der Ämter, nicht dem Kalenderjahr. Deshalb tragen sie in der Tabelle oben ein älteres Abgleichdatum als die gesetzlichen Werte. Wir schreiben sie nicht selbst fort.
Stand-Datum auf den Rechner-Seiten. Zehn der zwölf Rechner weisen unten ein Stand- oder Prüfdatum aus. Steht dort ein älteres Jahr als das laufende, ist die Seite noch nicht nachgeführt — dann gilt das ausgewiesene Datum, nicht Ihre Erwartung. Konkret betrifft das den Budget-Rechner («Stand: Juni 2024») und den Lebenshaltungskosten-Rechner («Geprüft: Januar 2025»). Zwei Seiten tragen derzeit gar kein Stand-Datum: der BVG-Rechner — seine Grenzwerte stehen in der Tabelle oben — und der Zinseszinsrechner, der keinen Parameter enthält, der veralten könnte.
Wie diese Seite entsteht
Verantwortung und Fachwissen sind zwei verschiedene Dinge. Auf dieser Seite haftet eine Person für das Veröffentlichte; das Fachliche steckt nicht in dieser Person, sondern im Verfahren, mit dem die Zahlen hierherkommen. Beides sagen wir offen, statt das eine mit dem anderen zu verwechseln.
Wer verantwortet — und wie die Inhalte entstehen
Herausgeber von ausrechnen.ch ist die Santoro Capital UG (haftungsbeschränkt); verantwortlich für den Inhalt nach § 18 Abs. 2 MStV ist Andreas Santoro. Er ist kein Steuerberater, kein Vorsorgeexperte und kein Hypothekarspezialist — ausrechnen.ch behauptet an keiner Stelle eine persönliche Fachqualifikation im Finanzbereich, und Sie werden auf dieser Seite keine finden.
Recherchiert, zusammengeführt und aufbereitet werden die Inhalte durch ein KI-gestütztes System, das aus den amtlichen Primärquellen im Quellenverzeichnis weiter unten arbeitet: den BSV-Beträgen, den Tarifen und Rundschreiben der ESTV, den Gesetzestexten auf Fedlex sowie den Erhebungen von BFS und BAG. Veröffentlicht wird nichts, was der Herausgeber nicht verantwortet — die Haftung für das Publizierte lässt sich an kein System delegieren, und wir tun auch nicht so, als ginge das.
Was das bedeutet — und was nicht
Es bedeutet: Jeder gesetzliche Wert dieser Seite ist auf ein benanntes Dokument zurückführbar. Lässt sich eine Zahl nicht so belegen, steht sie nicht bei den Gesetzeswerten, sondern in der Tabelle «Richtwerte ohne amtlichen Satz» — und ist dort als Annahme bezeichnet. Anbieter-Broschüren, Berichterstattung Dritter und andere Vergleichsportale sind als Grundlage ausgeschlossen.
Es bedeutet nicht, dass hier beraten wird. Ein Rechner kann eine Grössenordnung liefern und seine Rechenlogik offenlegen; er kennt Ihre Steuerakte nicht, Ihr Pensionskassenreglement nicht und Ihre Absichten nicht. Verbindlich sind die amtliche Veranlagung, das Reglement Ihrer Vorsorgeeinrichtung und die Rechnung einer Fachperson — nicht das Ergebnis auf dieser Seite.
Der überprüfbare Teil
Statt einer Biografie legen wir das Verfahren offen, und zwar so, dass Sie es nachprüfen können. Es besteht aus zwei Teilen.
Erstens: dokumentiert. Jeder gesetzliche Parameter steht oben in einer Tabelle — mit dem Wert, mit der Quelle, aus der er stammt, und mit dem Datum, an dem er zuletzt gegen den hinterlegten Wert im Rechner gehalten wurde. Derzeit sind das 41 Parameter. Sie brauchen uns nicht zu glauben, dass eine Zahl stimmt: Wo es ein amtliches Dokument gibt, führt der Link daneben direkt dorthin; wo keines existiert, steht in der Spalte «Grundlage», dass es sich um eine Annahme handelt.
Zweitens: erzwungen. Bevor eine
einzige Seite erzeugt wird, läuft beim Bauen das Skript
scripts/check-calculators.mjs.
Es liest jede .astro-,
.ts- und
.mjs-Datei unter
src/ und wendet Regeln nach
einem Muster an: Wer einen bestimmten Wert verwendet, muss die dazugehörigen Grenzwerte
ebenfalls führen. Hinterlegt ist derzeit genau eine Regel, die für den koordinierten Lohn der
2. Säule — eine Datei, in der der Koordinationsabzug von 26'460 CHF vorkommt, muss auch die
Eintrittsschwelle von 22'680 CHF, den minimalen koordinierten Lohn von 3'780 CHF und die
obere Limite von 90'720 CHF enthalten. Fehlt einer dieser Werte, endet das Skript mit einem
Fehler, der Build bricht ab, und die Seite geht gar nicht erst online.
Diese Regel hat einen konkreten Anlass. Mehrere Rechner wendeten Eintrittsschwelle und Mindestbetrag korrekt an, einer nicht: Er zog den Koordinationsabzug ab, ohne die Eintrittsschwelle und den minimalen koordinierten Lohn zu berücksichtigen, und lag bei tiefen Löhnen deshalb deutlich daneben. Zwei Rechner, die sich über dasselbe Gesetz uneinig sind, sind schlimmer als einer, der allein falsch liegt: Das trifft den Kern dessen, wofür diese Seite da ist. Der Fehler ist behoben; geblieben ist die Regel, damit er nicht unbemerkt zurückkehren kann.
Was diese Prüfung nicht leistet
Ein Prüfskript, dessen Grenzen man verschweigt, ist eine Behauptung wie jede andere. Deshalb im Klartext:
- Es vergleicht Zeichenfolgen, keine Formeln. Das Skript stellt fest, dass ein Wert in einer Datei vorkommt — nicht, dass er an der richtigen Stelle der Rechnung steht.
- Es prüft nicht gegen das Gesetz. Die Werte, gegen die geprüft wird, stehen im Skript selbst und werden von Hand zusammen mit den Tabellen oben nachgeführt. Ein Wert, der von Anfang an falsch übernommen wurde, fällt dabei nicht auf. Und wird ein Grenzwert geändert, im Skript aber nicht nachgeführt, greift die Regel stillschweigend nicht mehr.
- Es deckt eine Regel ab, nicht die ganze Seite. Bundessteuertarif, Abzüge, Mehrwertsteuersätze, die Hypothekar-Faustregeln und sämtliche Richtwerte ohne amtlichen Satz sind davon nicht erfasst.
- Es prüft Konsistenz, nicht Rechtsauslegung. Ob ein Grenzwert auf die richtige Bemessungsgrundlage angewendet wird, ob eine Vereinfachung zulässig ist, ob eine Norm im Einzelfall überhaupt einschlägig ist — das entscheidet kein Skript. Konsistenz ist nicht Korrektheit.
Genau diese letzte Lücke schliesst kein Verfahren, sondern nur ein Leser, der genau hinsieht. Wie eine Meldung bei uns behandelt wird, steht im nächsten Abschnitt.
Fehler melden — und was danach passiert
Wir korrigieren lieber, als recht zu behalten. Damit eine Meldung schnell überprüfbar ist, hilft uns dreierlei: die betroffene Seite, der Wert, den Sie für falsch halten, und die Quelle, die Sie für richtig halten.
-
1. Meldung
E-Mail an andreas.santoro@santoro-capital.de mit Seite, Wert und Quelle. Ein Screenshot der Eingaben hilft, wenn es um ein Rechenergebnis und nicht um einen hinterlegten Wert geht.
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2. Abgleich gegen das Primärdokument
Wir prüfen nicht gegen andere Rechner, sondern gegen die Publikation des zuständigen Amtes — BSV, ESTV, BAG, BFS oder den Gesetzestext auf Fedlex.
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3. Korrektur an einer Stelle
Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir den Wert im Rechner, im Begleittext und in der Tabelle auf dieser Seite. Betrifft ein Wert mehrere Rechner — der Koordinationsabzug etwa steckt im Lohn-, Steuer-, BVG- und Lohnkostenrechner —, wird er überall gleichzeitig angepasst, damit die Rechner sich nicht widersprechen.
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4. Rückmeldung und neues Abgleichdatum
Sie erhalten das Ergebnis der Prüfung. Bestätigt sich der Fehler nicht, nennen wir die Fundstelle, auf die wir uns stützen — dann können Sie unsere Grundlage selbst nachlesen. Nach jeder Korrektur wird das Abgleichdatum in der Parametertabelle aktualisiert.
Wer hinter ausrechnen.ch steht, steht unter Über uns; die vollständige Anbieterkennzeichnung im Impressum.
Unabhängigkeit: was uns nicht beeinflusst
ausrechnen.ch enthält keine bezahlten Partner- oder Affiliate-Links und erhält keine Provisionen von Banken, Versicherern, Pensionskassen oder 3a-Anbietern. Eine Platzierung, eine Empfehlung oder eine Bewertung ist bei uns nicht käuflich, und kein Anbieter hat Einfluss auf die Rechenlogik. Sollte sich das Finanzierungsmodell ändern, weisen wir es an dieser Stelle und an den betroffenen Links aus.
Aus demselben Grund verlinken wir in den Quellenangaben Behörden, Gesetzestexte und statistische Ämter — keine Produktseiten und keine Anbieter. Eine Ausnahme gibt es: die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zu den Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen. Die SBVg ist ein Branchenverband und keine Behörde, aber ihre Richtlinien sind von der FINMA als aufsichtsrechtlicher Mindeststandard anerkannt (FINMAG Art. 7 Abs. 3) — deshalb verlinken wir sie in der von der FINMA publizierten Fassung und nicht über die Verbands-Website.
Alle Rechner laufen vollständig in Ihrem Browser. Ihre Eingaben — Lohn, Vermögen, Kanton,
Zivilstand — werden an keinen Server gesendet und nirgends gespeichert. Sichtbar sind sie
an einer Stelle: Die Rechner schreiben die Eingaben in die Adresszeile, damit Sie ein
Ergebnis per Link teilen können. Wer diesen Link weitergibt, gibt die Werte mit weiter.
Damit dieser Query-String nicht an die Reichweitenmessung gerät, ist unser
Analytics-Skript mit data-exclude-search
konfiguriert: Es meldet nur den Seitenpfad, nie die Parameter dahinter. Die einzige
ausgehende Verbindung eines Rechners ist der Kursabruf des Währungsrechners über eine
offene Kurs-API; auch dabei wird kein Eingabewert übermittelt.
Quellenverzeichnis
Die Dokumente, aus denen die Werte oben stammen. Wo ein Gesetzestext und eine Amtstabelle dasselbe regeln, gilt der Gesetzestext.
Amtstabellen und Rundschreiben
- BSV, «Beträge gültig ab dem 1. Januar 2026» (PDF) — AHV-Renten, BVG-Grenzbeträge, Säule-3a-Maximalabzüge.
- ESTV, Form. 58c-2026, Tarife der direkten Bundessteuer (PDF) — Tarifstufen für Alleinstehende sowie Verheiratete und Einelternfamilien; Übersicht aller Jahrgänge bei der ESTV.
- ESTV, Rundschreiben Nr. 215 «Ausgleich der Folgen der kalten Progression … für das Steuerjahr 2026» (PDF) — Kinder-, Versicherungs-, Verheiraten- und Zweiverdienerabzug, Berufskostenpauschalen.
- ESTV, Schweizer Mehrwertsteuersätze — Normal-, reduzierter und Beherbergungssatz seit 1.1.2024.
- Bundesrat, «Berufliche Vorsorge: Der Mindestzinssatz bleibt bei 1,25 %» — Beschluss vom 5. November 2025 für das Jahr 2026.
- BSV, «Mindestansätze der Familienzulagen werden erhöht» — 215 CHF Kinder- und 268 CHF Ausbildungszulage seit 1.1.2025.
- AHV/IV, Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO» und Merkblatt 2.08 «Beiträge an die Arbeitslosenversicherung».
Gesetzestexte auf Fedlex
- AHVG — Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (SR 831.10)
- BVG — Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge (SR 831.40), insbesondere Art. 8 (koordinierter Lohn), Art. 14 (Umwandlungssatz), Art. 16 (Altersgutschriften) und Art. 66 (Beitragsteilung).
- BVV 3 — Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (SR 831.461.3), Art. 7 zum Maximalbetrag der Säule 3a.
- DBG — Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (SR 642.11), insbesondere Art. 33 (allgemeine Abzüge), Art. 35 (Sozialabzüge) und Art. 36 (Tarife).
- MWSTG — Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (SR 641.20), Art. 25 zu den Steuersätzen.
Statistik, Kurse und Branchenstandards
- BFS, Mietwohnungen — Mietpreise aus der Strukturerhebung, Grundlage der Städtewerte.
- BFS, Landesindex der Konsumentenpreise (LIK) — Anpassungsfaktoren für Lebensmittel und Transport.
- BFS, Haushaltsbudgeterhebung (HABE) — Grössenordnung der Haushaltsausgaben, an der die Startwerte des Budget-Rechners orientiert sind.
- BFS, Steuerbelastung und Steuern — Referenz für die kantonalen Grössenordnungen.
- BAG, Prämienvergleich und Prämienübersichten — Durchschnittsprämien je Kanton und Franchise.
- EZB, Euro foreign exchange reference rates — Mittelkurse, publiziert an Werktagen um ca. 16:00 MEZ.
- SNB, Datenportal data.snb.ch — Zinsstatistiken als Plausibilitätsreferenz; kein Wert wird automatisch übernommen.
- SBVg, «Richtlinien betreffend Mindestanforderungen bei Hypothekarfinanzierungen», Fassung vom 13.12.2023 (PDF, von der FINMA publiziert) — Eigenmittel (Ziff. 2.1) und Amortisation (Ziff. 2.2), in Kraft seit 1.1.2025. Die Tragbarkeitsgrenzen 33/40 %, der Kalkulationszins von 5 % und die 1 % Unterhaltspauschale stehen nicht in diesem Dokument — sie sind verbreitete Bankpraxis.
- ESTV, amtlicher Steuerrechner swisstaxcalculator.estv.admin.ch — massgebende Referenz für kantonale Steuerbeträge.
Häufige Fragen zur Methodik
Woher stammen die Werte in den Rechnern?
Die gesetzlichen Werte stammen aus amtlichen Primärquellen: den BSV-Beträgen ab 1. Januar 2026 für AHV-, BVG- und Säule-3a-Grenzwerte, dem ESTV-Formular 58c-2026 für den Bundessteuertarif, dem ESTV-Rundschreiben Nr. 215 für die Abzüge und den ESTV-Angaben zu den Mehrwertsteuersätzen. Statistik- und Kurswerte kommen von BFS, BAG und EZB. Für die Startwerte des Budget-Rechners nennen wir daneben den Comparis-Krankenkassenmonitor 2024 — das ist ein Vergleichsportal und keine amtliche Quelle, und es ist die einzige Ausnahme. Sie betrifft nur überschreibbare Voreinstellungen, keinen gesetzlichen Satz. Anbieter-Broschüren verwenden wir gar nicht.
Wer schreibt die Inhalte von ausrechnen.ch?
Herausgeber und nach § 18 Abs. 2 MStV verantwortlich ist Andreas Santoro (Santoro Capital UG, haftungsbeschränkt). Er ist weder Steuerberater noch Vorsorge- oder Hypothekarfachmann, und diese Seite behauptet an keiner Stelle eine persönliche Fachqualifikation. Recherchiert, zusammengeführt und aufbereitet werden die Inhalte durch ein KI-gestütztes System, das aus den amtlichen Primärquellen im Quellenverzeichnis arbeitet; verantwortet wird das Veröffentlichte vom Herausgeber. Nachprüfbar ist das an zwei Stellen: an den Parametertabellen oben, die jeden gesetzlichen Wert mit Quelle und Abgleichdatum ausweisen, und an einem Prüfskript, das den Build abbricht, wenn ein Rechner die BVG-Grenzwerte nur teilweise führt. Was dieses Skript prüft und was es nicht prüft, steht im Abschnitt «Wie diese Seite entsteht».
Wie genau ist die Kantons- und Gemeindesteuer im Steuerrechner?
Sie ist eine Schätzung, kein amtlicher Tarif. Der Rechner verwendet für alle 26 Kantone dieselben sieben Einkommensstufen (20'000, 40'000, 60'000, 80'000, 100'000, 150'000 und 250'000 CHF) und legt darauf kantonsspezifische Sätze, einen voreingestellten Gemeindesteuerfuss und den kantonalen Kinderabzug. Die Bundessteuer daneben ist exakt. Für eine verbindliche Zahl gibt es den amtlichen Steuerrechner der ESTV und die Veranlagung Ihrer Steuerbehörde.
Wann werden die Werte aktualisiert?
Die gesetzlichen Grundlagen ändern in der Regel per 1. Januar. Wir führen sie nach, sobald das zuständige Amt oder der Bundesrat den Entscheid publiziert hat — auch wenn das eine amtliche Medienmitteilung ist, wie beim BVG-Mindestzinssatz und bei den Mindestansätzen der Familienzulagen. Nicht als Grundlage zählt die Berichterstattung Dritter über eine geplante Änderung. Bei unterjährigen Gesetzesänderungen aktualisieren wir auf den Tag des Inkrafttretens. Am 24.08.2026 haben wir zuletzt jeden Wert dieser Seite gegen den im Rechner hinterlegten Wert gehalten; das ist ein Abgleich Tabelle gegen Code und keine Neuprüfung sämtlicher Quelldokumente an diesem Tag.
Was bilden die Rechner bewusst nicht ab?
Vermögenssteuer, Liegenschaftserträge, Eigenmietwert, Nebenerwerb, Alimente, Quellensteuer-Tarifcodes, individuelle Pensionskassen-Reglemente und kantonale Sonderabzüge. Die Kirchensteuer ist nur im Steuerrechner enthalten und nur, wenn Sie eine Konfession wählen. Die Gemeindesteuer arbeitet mit einem voreingestellten Steuerfuss, den Sie überschreiben können.
Wie melde ich einen Fehler und was passiert dann?
Schreiben Sie an andreas.santoro@santoro-capital.de mit der betroffenen Seite, dem falschen Wert und der Quelle, die Sie für richtig halten. Wir gleichen die Meldung gegen das Primärdokument ab. Bestätigt sich der Fehler, korrigieren wir den Wert im Rechner und auf dieser Seite, aktualisieren das Abgleichdatum und melden Ihnen das Ergebnis zurück. Bestätigt er sich nicht, erhalten Sie die Fundstelle, auf die wir uns stützen.
Verdient ausrechnen.ch an den Empfehlungen?
Nein. ausrechnen.ch enthält keine bezahlten Partner- oder Affiliate-Links und erhält keine Provisionen von Banken, Versicherern oder 3a-Anbietern. Anbieter können weder eine Platzierung noch eine Bewertung kaufen und haben keinen Einfluss auf die Rechenlogik. Sollte sich das ändern, weisen wir es an dieser Stelle und an den betroffenen Links aus.