Zum Hauptinhalt springen

Lohnkostenrechner Schweiz

Was kostet ein Mitarbeiter den Arbeitgeber 2026?

Ein Mitarbeiter mit 6'500 CHF Bruttolohn kostet den Arbeitgeber 2026 real rund 7'300 CHF pro Monat. Zum Bruttolohn kommen 5,3 % AHV/IV/EO, 1,1 % ALV (bis 148'200 CHF Jahreslohn), der BVG-Arbeitgeberanteil sowie UVG, KTG und FAK — zusammen typischerweise 12–20 % Lohnnebenkosten (Quelle: Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO»).

Dieser Lohnkostenrechner zeigt die Arbeitgeber-Sicht: alle Sozialbeiträge einzeln, die Gesamtkosten pro Monat und Jahr sowie den Kostenfaktor. Die Arbeitnehmer-Sicht (brutto zu netto) rechnet der Brutto-Netto-Lohnrechner.

AHV-Gesetz SR 831.10 BVG SR 831.40 Stand 2026
CHF
CHF 1'000 CHF 50'000

Voreingestellt ist das gesetzliche Minimum: die halbe Altersgutschrift (BVG Art. 66). Ihr Vorsorgeplan kann höher liegen.

UVG-Berufsunfall: branchenabhängig, Bürobetriebe oft 0,1–0,3 %, Bau deutlich mehr. FAK: kantonal ca. 1,0–2,7 %, massgebend ist der Satz Ihrer Familienausgleichskasse.

Verwaltungskostenbeitrag der AHV-Ausgleichskasse: Richtwert 2 % der gesamten AHV/IV/EO-Beiträge (10,6 % des Lohns), je nach Kasse unterschiedlich.

Arbeitgeberwissen

Lohnnebenkosten Schweiz 2026 im Überblick

Die Lohnnebenkosten eines Schweizer Arbeitgebers setzen sich 2026 aus sieben Positionen zusammen: dem AHV/IV/EO-Arbeitgeberanteil von 5,3 % auf dem gesamten massgebenden Lohn, dem ALV-Beitrag von 1,1 % bis zur Jahresgrenze von 148'200 CHF, dem BVG-Arbeitgeberanteil von mindestens der halben Altersgutschrift (3,5–9 % des koordinierten Lohns, je nach Alter), der Berufsunfallversicherung (UVG-BU, branchenabhängig), einem allfälligen Krankentaggeld-Anteil (KTG), dem FAK-Beitrag für die Familienzulagen (kantonal rund 1,0–2,7 %) und den Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Zusammen ergeben sie typischerweise 12–20 % Aufschlag auf den Bruttolohn — den Kostenfaktor 1,12 bis 1,20. Die Sätze der ersten Säule sind im Merkblatt 2.01 «Lohnbeiträge an die AHV, die IV und die EO» publiziert, die BVG-Grenzbeträge in den Vorsorge-Kennzahlen des Bundes auf Fedlex (BVV 2).

Arbeitgeberbeiträge Schweiz 2026: Sätze, Bemessungsgrundlage und Rechtsgrundlage
Beitrag Arbeitgeber-Satz 2026 Bemessungsgrundlage Rechtsgrundlage
AHV/IV/EO 5,30 % ganzer AHV-Lohn, keine Obergrenze AHVG SR 831.10, Art. 5/13
ALV 1,10 % Jahreslohn bis CHF 148'200 AVIG SR 837.0, Art. 3
BVG (Altersgutschriften) mind. 3,5–9 %
= halbe Gutschrift von 7/10/15/18 %
koordinierter Lohn (Jahreslohn − CHF 26'460, max. CHF 64'260) BVG SR 831.40, Art. 16/66
UVG-Berufsunfall (BU) ~0,17 % Richtwert, branchenabhängig versicherter Verdienst bis CHF 148'200 UVG SR 832.20, Art. 91
KTG (AG-Anteil) ~0,5 % Richtwert, vertraglich Bruttolohn VVG / OR — nicht obligatorisch
FAK (Familienzulagen) ~1,7 % Richtwert, kantonal ca. 1,0–2,7 % AHV-Lohnsumme FamZG SR 836.2
Verwaltungskosten AHV ~2 % der AHV/IV/EO-Beiträge Richtwert AHV/IV/EO-Beiträge (10,6 % des Lohns) je Ausgleichskasse

Gesetzliche Sätze (AHV/IV/EO, ALV, BVG-Minimum) sind fix; mit «Richtwert» markierte Positionen hängen von Branche, Police, Kasse und Kanton ab und sind im Rechner anpassbar.

5,30 %

AHV/IV/EO
Arbeitgeber

1,10 %

ALV
bis CHF 148'200

3,5–9 %

BVG Arbeitgeber
nach Alter, Minimum

1,12–1,25

Kostenfaktor
Gesamtkosten ÷ Brutto

Beispielrechnung: Mitarbeiter mit 6'500 CHF Bruttolohn

Ein 38-jähriger Mitarbeiter mit 6'500 CHF Monatslohn (78'000 CHF/Jahr, ohne 13. Monatslohn) kostet den Arbeitgeber 2026 rund 7'300 CHF pro Monat. Der koordinierte BVG-Lohn beträgt 78'000 − 26'460 = 51'540 CHF; in der Altersgruppe 35–44 gilt die Altersgutschrift von 10 %, wovon der Arbeitgeber mindestens die Hälfte (5 %) trägt. Alle übrigen Positionen rechnen direkt auf dem Bruttolohn beziehungsweise auf den AHV-Beiträgen:

Beispielrechnung Arbeitgeberkosten bei 6'500 CHF Bruttolohn pro Monat
Position Satz CHF/Monat
Bruttolohn 6'500.00
AHV/IV/EO Arbeitgeberanteil 5,30 % 344.50
ALV Arbeitgeberanteil 1,10 % 71.50
BVG-Arbeitgeberanteil (koord. Lohn 51'540) 5,00 % 214.75
UVG-Berufsunfall (Richtwert) 0,17 % 11.05
KTG-Arbeitgeberanteil (Richtwert) 0,50 % 32.50
FAK (Richtwert) 1,70 % 110.50
Verwaltungskosten (2 % der AHV/IV/EO-Beiträge von 689.00) ~0,21 % 13.80
Lohnnebenkosten total 12,3 % 798.60
Arbeitgeber-Gesamtkosten Faktor 1,12 7'298.60

Mit 13. Monatslohn steigt das Jahresbrutto auf 84'500 CHF und die Gesamtkosten auf rund 95'000 CHF pro Jahr — der Faktor bleibt bei etwa 1,12, weil alle Beiträge proportional mitwachsen. Deutlich teurer wird derselbe Lohn bei älteren Mitarbeitenden: In der Altersgruppe 55–65 verdoppelt sich die BVG-Altersgutschrift auf 18 % (Arbeitgeberanteil mindestens 9 %), womit die Gesamtkosten auf rund 7'470 CHF pro Monat und der Faktor auf etwa 1,15 steigen. Wer einen umhüllenden Pensionskassen-Plan mit tieferem Koordinationsabzug oder überobligatorischen Sparbeiträgen führt, liegt nochmals höher — Faktoren bis 1,25 sind in der Praxis realistisch.

Arbeitgeber-Sicht vs. Arbeitnehmer-Sicht

Dieselben Sozialversicherungen erscheinen zweimal: einmal als Arbeitgeberbeitrag zusätzlich zum Bruttolohn, einmal als Abzug vom Bruttolohn. Beim Beispiel mit 6'500 CHF zahlt der Arbeitgeber rund 7'300 CHF Vollkosten, während dem Mitarbeiter nach Abzug von AHV/IV/EO (5,3 %), ALV (1,1 %), Pensionskasse, NBU und KTG rund 5'770 CHF Nettolohn bleiben — zwischen Vollkosten und Nettolohn liegen also gut 1'500 CHF Sozialbeiträge pro Monat. AHV/IV/EO, ALV und BVG werden paritätisch finanziert (je zur Hälfte), die Berufsunfallversicherung und die FAK trägt allein der Arbeitgeber, die Nichtberufsunfallversicherung allein der Arbeitnehmer. Die Gegenrechnung aus Sicht des Mitarbeiters — vom Brutto- zum Nettolohn inklusive Quellensteuer — macht der Brutto-Netto-Lohnrechner Schweiz 2026.

Lohnkosten senken: legale Hebel für Arbeitgeber

An den gesetzlichen Sätzen der ersten Säule lässt sich nichts drehen — AHV/IV/EO und ALV sind fix. Spielraum besteht bei den vertraglich oder kassenabhängig festgelegten Positionen, und dort ist er beträchtlich:

  • Pensionskassen-Plan ausschreiben: Risikoprämien und Kostenbeiträge unterscheiden sich zwischen Sammelstiftungen erheblich — bei gleichen gesetzlichen Altersgutschriften. Eine Offertrunde alle drei bis fünf Jahre lohnt sich besonders für KMU mit junger Belegschaft.
  • Verwaltungskostenbeitrag der Ausgleichskasse prüfen: Der Zuschlag auf die AHV/IV/EO-Beiträge variiert je nach Kasse. Verbandsausgleichskassen bieten Mitgliedern oft tiefere Ansätze als der Standardsatz.
  • UVG- und KTG-Policen periodisch neu verhandeln: Die BU/NBU-Prämien richten sich nach Branchenzuteilung und Schadenverlauf, KTG-Prämien nach Leistungsumfang (Wartefrist, Taggeldhöhe, Dauer). Längere Wartefristen senken die Prämie deutlich.
  • Spesen sauber trennen: Effektive Spesenvergütungen sind kein massgebender Lohn und damit AHV-frei. Ein von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigtes Spesenreglement schafft Rechtssicherheit bei der AHV-Arbeitgeberkontrolle.
  • Altersstruktur kennen: Unter 25 fallen keine BVG-Altersgutschriften an (nur Risikobeiträge), ab 55 kostet der gleiche Lohn wegen der 18-%-Gutschrift am meisten. Für erwerbstätige AHV-Rentner gilt ein Freibetrag von 1'400 CHF pro Monat (16'800 CHF/Jahr), auf dem keine AHV/IV/EO-Beiträge anfallen; ALV-Beiträge entfallen nach dem Referenzalter ganz.

Nicht zulässig ist dagegen, obligatorische Beiträge auf die Mitarbeitenden abzuwälzen: Der Arbeitgeber schuldet der Ausgleichskasse stets die vollen Beiträge und darf nur den gesetzlichen Arbeitnehmeranteil vom Lohn abziehen (AHVG Art. 14). Auch beim BVG ist der Mindest-Arbeitgeberanteil von 50 % zwingend.

Häufige Fragen zu den Arbeitgeber-Lohnkosten

Wie hoch sind die Lohnnebenkosten in der Schweiz 2026?

Die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge betragen 2026: 5,3 % AHV/IV/EO auf dem ganzen Lohn, 1,1 % ALV bis 148'200 CHF Jahreslohn, die halbe BVG-Altersgutschrift (mindestens 3,5–9 % des koordinierten Lohns, je nach Alter), die Berufsunfallversicherung (branchenabhängig, im Bürobetrieb oft unter 0,2 %) sowie der FAK-Beitrag von kantonal rund 1,0–2,7 %. Dazu kommen die Verwaltungskosten der Ausgleichskasse und meist ein KTG-Arbeitgeberanteil. In Summe ergeben sich typischerweise 12–20 % Lohnnebenkosten — der Kostenfaktor liegt also bei 1,12 bis 1,20, mit grosszügigem Pensionskassen-Plan auch bis etwa 1,25.

Was kostet ein Mitarbeiter mit 6'000 CHF Bruttolohn pro Monat?

Bei 6'000 CHF Bruttolohn (72'000 CHF/Jahr, Alter 35–44, ohne 13. Monatslohn) zahlt der Arbeitgeber zusätzlich rund 318 CHF AHV/IV/EO (5,3 %), 66 CHF ALV (1,1 %), rund 190 CHF BVG-Arbeitgeberanteil (5 % auf dem koordinierten Lohn von 45'540 CHF), rund 10 CHF Berufsunfallversicherung (Richtwert 0,17 %), 30 CHF KTG (Richtwert 0,5 %), 102 CHF FAK (Richtwert 1,7 %) und rund 13 CHF Verwaltungskosten der Ausgleichskasse. Total ergibt das rund 730 CHF Lohnnebenkosten oder Gesamtkosten von etwa 6'730 CHF pro Monat — ein Kostenfaktor von 1,12.

Erhöht der 13. Monatslohn die Lohnnebenkosten?

Ja. Der 13. Monatslohn ist ganz normaler AHV-pflichtiger Lohn: Auf ihm fallen AHV/IV/EO, ALV (bis zur Jahresgrenze von 148'200 CHF), BVG, UVG, KTG und FAK genauso an wie auf den übrigen zwölf Monatslöhnen. Die jährlichen Gesamtkosten steigen also proportional um rund einen Zwölftel — der Kostenfaktor pro Franken Lohn bleibt praktisch gleich. Beispiel: 6'500 CHF × 13 ergibt ein Jahresbrutto von 84'500 CHF und Arbeitgeber-Gesamtkosten von rund 95'000 CHF pro Jahr.

Was ist der Unterschied zwischen BU und NBU?

Die Berufsunfallversicherung (BU) deckt Unfälle und Berufskrankheiten bei der Arbeit; ihre Prämie trägt zwingend der Arbeitgeber (UVG SR 832.20, Art. 91). Die Nichtberufsunfallversicherung (NBU) deckt Freizeitunfälle; sie ist obligatorisch für Mitarbeitende, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeiten, und ihre Prämie darf dem Arbeitnehmer vom Lohn abgezogen werden. In der Arbeitgeber-Kostenrechnung erscheint deshalb nur die BU — die NBU sehen Sie im Brutto-Netto-Lohnrechner als Abzug beim Arbeitnehmer.

Warum ist der FAK-Beitrag kantonal unterschiedlich?

Die Familienzulagen (mindestens 215 CHF Kinderzulage und 268 CHF Ausbildungszulage pro Monat, FamZG SR 836.2) werden über die Familienausgleichskassen (FAK) finanziert — in fast allen Kantonen allein vom Arbeitgeber. Weil die Kantone unterschiedlich hohe Zulagen zahlen (2026 zwischen 215 und 330 CHF pro Kind und Monat) und jede Kasse ihren Beitragssatz selbst festlegt, schwankt der FAK-Beitrag je nach Kanton und Kasse zwischen rund 1,0 % und 2,7 % der AHV-Lohnsumme. Der Rechner verwendet den Richtwert 1,7 % — den effektiven Satz nennt Ihnen Ihre Ausgleichskasse.

Muss der Arbeitgeber die Hälfte der BVG-Beiträge zahlen?

Ja, mindestens. Nach Art. 66 BVG muss der Beitrag des Arbeitgebers mindestens gleich hoch sein wie die Summe der Beiträge aller seiner Arbeitnehmer. Bei den obligatorischen Altersgutschriften von 7, 10, 15 oder 18 % des koordinierten Lohns trägt der Arbeitgeber also mindestens 3,5 %, 5 %, 7,5 % bzw. 9 %. Viele Pensionskassen-Reglemente sehen freiwillig einen höheren Arbeitgeberanteil vor (z. B. 60/40) — tragen Sie in diesem Fall den Satz aus Ihrem Vorsorgeplan in den Rechner ein.

Glossar: die wichtigsten Begriffe

Lohnnebenkosten
Alle Kosten, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Bruttolohn trägt: Arbeitgeberanteile an AHV/IV/EO, ALV und BVG sowie UVG-BU, KTG-Anteil, FAK und Verwaltungskosten. In der Schweiz typischerweise 12–20 % des Bruttolohns.
Kostenfaktor
Arbeitgeber-Gesamtkosten geteilt durch den Bruttolohn. Ein Faktor von 1,15 bedeutet: Jeder Lohnfranken kostet den Betrieb effektiv 1.15 CHF. Übliche Werte liegen zwischen 1,12 und 1,25.
Koordinationsabzug
Fixbetrag von 26'460 CHF (2026), der vom AHV-Jahreslohn abgezogen wird, weil dieser Lohnteil bereits über die AHV versichert ist. Das Resultat ist der koordinierte Lohn.
Koordinierter Lohn
BVG-pflichtiger Lohnteil: AHV-Jahreslohn (gekappt bei 90'720 CHF) minus Koordinationsabzug von 26'460 CHF — maximal 64'260 CHF, minimal 3'780 CHF. BVG-obligatorisch wird ein Mitarbeiter ab der Eintrittsschwelle von 22'680 CHF Jahreslohn.
Altersgutschrift
Jährlicher BVG-Sparbeitrag in Prozent des koordinierten Lohns, nach Alter gestaffelt: 7 % (25–34), 10 % (35–44), 15 % (45–54), 18 % (55–65). Der Arbeitgeber trägt mindestens die Hälfte (BVG Art. 66).
BU / NBU
Berufsunfall- und Nichtberufsunfallversicherung nach UVG. Die BU-Prämie zahlt der Arbeitgeber, die NBU-Prämie darf dem Arbeitnehmer abgezogen werden (obligatorisch ab 8 Wochenstunden).
KTG
Krankentaggeldversicherung: deckt die Lohnfortzahlung bei Krankheit, meist 80 % des Lohns während 720 Tagen. Nicht bundesrechtlich obligatorisch; die Prämienaufteilung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt der Arbeits- oder Gesamtarbeitsvertrag.
FAK
Familienausgleichskasse: finanziert die Kinder- und Ausbildungszulagen (mindestens 215/268 CHF pro Monat, FamZG). Der Beitragssatz auf der AHV-Lohnsumme ist je Kanton und Kasse unterschiedlich, rund 1,0–2,7 %.
Verwaltungskostenbeitrag
Zuschlag der AHV-Ausgleichskasse zur Deckung ihrer Verwaltungskosten, berechnet in Prozent der AHV/IV/EO-Beiträge. Die Höhe legt jede Kasse selbst fest; als Richtwert rechnet dieser Rechner mit 2 %.

Stand: 2026. Beitragssätze gemäss AHV-Gesetz (SR 831.10), AVIG (SR 837.0), BVG (SR 831.40) und UVG (SR 832.20); Familienzulagen gemäss FamZG (SR 836.2). UVG-BU, KTG, FAK und Verwaltungskosten sind branchen-, vertrags- bzw. kassenabhängige Richtwerte und ersetzen Ihre effektiven Policen und Kassenansätze nicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an Ihre AHV-Ausgleichskasse, Ihre Pensionskasse und Ihren Versicherer.