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AHV-Rentenrechner Schweiz 2026: Maximalrente, Splitting, Gutschriften
AHV-Rente präzise rechnen: Wir zeigen die Formel aus massgebendem Jahreseinkommen, Skala 44 und Erziehungsgutschriften — plus ein durchgerechnetes Ehepaar-Beispiel mit Splitting und Beitragslücke.
Veröffentlicht am 15. Mai 2026 · Redaktion Ausrechnen
Die AHV-Vollrente beträgt 2026 zwischen CHF 1’260 und CHF 2’520 pro Monat für eine Einzelperson. Welcher Betrag tatsächlich überwiesen wird, hängt von drei Grössen ab: dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen (MdE), den vollen Beitragsjahren und den Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften. Wir zeigen die Formel, ein durchgerechnetes Ehepaar-Beispiel und die häufigsten Beitragslücken.
Quick-Antwort
AHV-Altersrente (Vollrente, Schweiz, 2026):
- Mindestrente Einzelperson: CHF 1’260 / Monat (CHF 15’120 / Jahr)
- Maximalrente Einzelperson: CHF 2’520 / Monat (CHF 30’240 / Jahr)
- Ehepaar-Plafond: 150 % der Maximalrente, also CHF 3’780 / Monat bei gleichzeitigem Bezug beider Ehegatten
- Maximum erreicht bei einem MdE von CHF 90’720 oder höher
- Kürzung pro fehlendes Beitragsjahr: 1/44 der berechneten Rente (rund 2.3 %)
Eine Schweizerin oder ein Schweizer mit 44 vollen Beitragsjahren und einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von CHF 90’720 oder mehr erhält die volle CHF 2’520 — alles darunter wird linear gekürzt.
Die drei Bausteine der AHV-Rente
Die Bundesgesetzgebung (AHVG, Art. 29bis–34) reduziert die individuelle Berechnung auf drei Inputs:
- Massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen (MdE). Das ist der Durchschnitt aller AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen, aufgewertet mit dem Mischindex zum heutigen Lohnniveau, geteilt durch die Anzahl Beitragsjahre.
- Beitragsjahre nach Skala 44. Wer vom 21. Altersjahr bis zum AHV-Alter lückenlos Beiträge bezahlt hat, hat 44 volle Beitragsjahre (Skala 44). Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um 1/44.
- Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Fiktive Einkommen, die das MdE anheben, ohne dass je ein Franken effektiv verdient wurde. Pro Jahr 3 × Mindestjahresrente, also CHF 45’360 (2026). Diese werden bei Ehepaaren je hälftig zugeschlagen.
Die effektive Formel kombiniert die drei: Aus dem aufgewerteten MdE inklusive Gutschriften berechnet die Ausgleichskasse die Vollrente nach der gesetzlichen Rentenskala, danach kürzt sie um die fehlenden Beitragsjahre.
Die Rentenskala 44 in Etappen
Die AHV-Skala ist nicht linear, sondern dreistufig:
| MdE pro Jahr | Monatsrente (44 Beitragsjahre) |
|---|---|
| bis CHF 15’120 | CHF 1’260 (Mindestrente) |
| CHF 30’240 | rund CHF 1’575 |
| CHF 45’360 | rund CHF 1’890 |
| CHF 60’480 | rund CHF 2’100 |
| CHF 75’600 | rund CHF 2’310 |
| ab CHF 90’720 | CHF 2’520 (Maximalrente) |
Über CHF 90’720 MdE steigt die AHV-Rente nicht weiter — wer mehr verdient, baut über die zweite Säule (Pensionskasse) und die Säule 3a zusätzliche Vorsorge auf. Das ist kein Versehen, sondern Konstruktion: die AHV soll das Existenzminimum decken, nicht den Lebensstandard.
Splitting bei Ehepaaren — was es wirklich heisst
Bei verheirateten oder eingetragenen Paaren werden die während der Ehejahre erzielten Einkommen je hälftig auf beide Partner gesplittet, sobald beide rentenberechtigt sind oder die Ehe durch Scheidung oder Tod endet. Konkret:
- Jahreseinkommen während Ehejahren werden addiert und durch zwei geteilt.
- Vorher (vor der Heirat) und nachher (nach Scheidung) erzieltes Einkommen bleibt individuell.
- Auch Erziehungsgutschriften während der Ehe werden hälftig aufgeteilt.
Das Splitting glättet ungleiche Erwerbskarrieren — typisches Beispiel: ein Partner arbeitet voll, der andere reduziert für Kinderbetreuung. Ohne Splitting hätte der reduzierte Partner eine deutlich tiefere AHV; mit Splitting nähern sich die individuellen Renten an.
Beispielrechnung: Ehepaar Brunner, beide Jahrgang 1962
Annahme: Beide haben 44 volle Beitragsjahre und beziehen ab 2027 Rente. Während der Ehe (35 Jahre) erzielte er ein durchschnittliches Bruttoeinkommen von CHF 110’000, sie CHF 40’000. Zwei Kinder, beide unter 16 lebten während 16 Ehejahren im Haushalt.
| Position | Wert |
|---|---|
| Einkommen Ehemann während Ehejahre | CHF 110’000 |
| Einkommen Ehefrau während Ehejahre | CHF 40’000 |
| Summe Ehejahre | CHF 150’000 |
| Nach Splitting je Person | CHF 75’000 |
| Erziehungsgutschrift pro Jahr (16 J) | CHF 45’360 |
| EG-Beitrag pro Ehepartner und Ehejahr (Hälfte) | CHF 22’680 |
| Anteil EG am MdE (16 / 44 Beitragsjahre × CHF 22’680) | rund CHF 8’247 |
| MdE pro Ehepartner (vereinfacht) | rund CHF 83’247 |
| Vollrente bei MdE 83’247 nach Skala 44 | rund CHF 2’380 / Monat |
| Plafond-Check (2 × 2’380 = 4’760, Plafond 3’780) | gekappt auf CHF 1’890 pro Person |
| Total Ehepaar-Rente | CHF 3’780 / Monat |
Die Plafonierung greift, sobald die Summe beider Individualrenten 150 % der Maximalrente überschreitet. Faustregel: Verdient eines der Eheleute MdE ≥ CHF 75’000, ist die Plafonierung wahrscheinlich. Die effektive AHV-Rente eines gut verdienenden Ehepaars liegt deshalb fast immer bei CHF 3’780 / Monat, fast nie höher.
Beitragslücken — und wie viel sie kosten
Eine Beitragslücke entsteht, wenn in einem Kalenderjahr zwischen dem 21. Altersjahr und dem AHV-Alter kein AHV-Beitrag bezahlt wurde — typisch durch:
- Auslandsjahre ohne Schweizer AHV-Pflicht (Studium, Sabbatical, Auswanderung)
- nicht erwerbstätige Jahre ohne Beitrag als »Nichterwerbstätige/r« (Mindestbeitrag 2026: CHF 530 / Jahr)
- fehlende Anmeldung als Selbständige/r in den ersten Erwerbsjahren
Jedes fehlende Jahr kürzt die Rente um 1/44. Bei der Maximalrente sind das rund CHF 57 pro Monat, also über 20 Jahre Rentenbezug etwa CHF 13’700 pro fehlendes Jahr.
Lücken nachträglich schliessen: Beiträge können rückwirkend für die letzten fünf Jahre nachgezahlt werden (AHVG Art. 16). Wer früher merkt, dass eine Lücke vorliegt, kann sie also häufig noch reparieren — wer es nach der Pensionierung merkt, nicht mehr. Ein Auszug bei der Ausgleichskasse (»Individuelles Konto IK«) zeigt jede Beitragslücke schwarz auf weiss.
Vorbezug, Aufschub und Teilbezug
AHV 21 (in Kraft seit 1. Januar 2024) flexibilisierte den Rentenbezug erheblich. Die Eckdaten 2026:
- Vorbezug ab Alter 63 (bzw. 62 für Übergangsfrauen). Kürzung um 6.8 % pro vorbezogenes Jahr (maximal 13.6 % bei 2 Jahren Vorbezug). Übergangsfrauen mit Jahrgang 1961–1969 erhalten reduzierte Kürzungssätze.
- Aufschub bis Alter 70. Zuschlag von 5.2 % nach 1 Jahr bis 31.5 % nach 5 Jahren Aufschub.
- Teilbezug: Zwischen 20 % und 80 % der berechneten Rente vorziehen oder aufschieben, der Rest läuft regulär.
Die Vorbezugskürzung wirkt lebenslang — wer mit 63 vorzieht und 87 wird, verliert 24 Jahre lang die 13.6 % Kürzung. Aufschub lohnt sich nur bei robuster Lebenserwartung und ausreichender Liquidität in den Aufschubjahren.
AHV-Berechnung und Tragbarkeit im Rentenalter
Die AHV-Rente entscheidet mit über die Wohnkosten-Tragbarkeit nach der Pensionierung. Banken rechnen die Hypothek-Tragbarkeit mit dem zukünftigen Renteneinkommen — typischerweise AHV plus BVG plus Erträge aus 3a — und prüfen, ob das Drittel-Verhältnis weiterhin eingehalten ist (siehe Hypothek-Tragbarkeit). Wer eine Beitragslücke hat, sieht den Effekt doppelt: tiefere AHV und tiefere Tragbarkeit.
Steuerlich wird die AHV-Rente als ordentliches Einkommen besteuert. Die genaue Belastung variiert kantonal und kommunal stark; die Methodik im Steuerrechner-Kantonsvergleich zeigt die Spannbreite. Die AHV-Beiträge selbst während der Erwerbszeit erscheinen netto im Lohnzettel — die mechanischen Sätze 2026 (5.3 % Arbeitnehmer, 5.3 % Arbeitgeber) sind im Lohnrechner-Beitrag dokumentiert.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die maximale AHV-Rente 2026?
Die maximale AHV-Vollrente beträgt 2026 für eine Einzelperson CHF 2’520 pro Monat oder CHF 30’240 pro Jahr. Für Ehepaare mit gleichzeitigem Rentenbezug gilt ein Plafond von 150 % der Maximalrente, also CHF 3’780 pro Monat. Voraussetzung sind 44 volle Beitragsjahre (Skala 44) und ein massgebendes durchschnittliches Jahreseinkommen von mindestens CHF 90’720.
Was sind Erziehungsgutschriften und wie werden sie berechnet?
Erziehungsgutschriften sind fiktive Einkommen, die für jedes Jahr angerechnet werden, in dem ein Elternteil ein Kind unter 16 Jahren im gemeinsamen Haushalt hatte. Pro Jahr entspricht die Gutschrift dem Dreifachen der jährlichen Mindestrente, also 2026 CHF 45’360. Bei Verheirateten wird die Gutschrift während der Ehejahre hälftig auf beide Partner aufgeteilt. Sie erhöht das massgebende Jahreseinkommen und damit die Rente, auch wenn in diesen Jahren nicht erwerbstätig.
Kann ich Beitragslücken in der AHV nachzahlen?
Ja, aber nur für die letzten fünf Jahre. Wer in einem Jahr keinen AHV-Beitrag bezahlt hat — typisch nach Auslandsaufenthalt oder als Nichterwerbstätige/r ohne Anmeldung — kann den Beitrag innerhalb von fünf Jahren nachzahlen. Spätere Lücken bleiben endgültig bestehen und kürzen die Rente um 1/44 pro fehlendes Jahr. Ein Auszug aus dem individuellen Konto (IK-Auszug) bei der Ausgleichskasse zeigt jede Lücke.
Was bringt mir der AHV-Vorbezug finanziell?
Wer die AHV ein Jahr früher bezieht, verliert 6.8 % lebenslang; bei zwei Jahren Vorbezug 13.6 %. Bei einer Maximalrente von CHF 2’520 sind das CHF 171 weniger pro Monat (1 Jahr Vorbezug) oder CHF 343 weniger pro Monat (2 Jahre Vorbezug). Rechnerisch lohnt sich der Vorbezug nur, wenn die effektive Lebenserwartung deutlich unter dem statistischen Durchschnitt liegt. Umgekehrt erhöht ein Aufschub die Rente um 5.2 % bis 31.5 %, lohnt sich aber nur bei langer Lebenserwartung und ausreichender Liquidität in den Aufschubjahren.
Quellen
- BSV — Merkblatt 3.01 »Flexibler Rentenbezug der AHV-Altersrente«. https://www.bsv.admin.ch/bsv/de/home/sozialversicherungen/ahv/grundlagen-gesetze.html
- Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG, SR 831.10), insb. Art. 29bis (Beitragsdauer), Art. 29sexies (Erziehungsgutschriften) und Art. 33ter (Rentenanpassung). https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/63/837_843_843/de
- AHV/IV — offizielle Rententabellen und ESCAL-Schätzung. https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen/Alters-und-Hinterlassenenversicherung-AHV
- AHV 21 — Bundesblatt zum Referendum vom 25. September 2022. https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2021/2693/de
- Pro Senectute Schweiz — Merkblatt »Die AHV-Rente«. https://www.prosenectute.ch/de/dienstleistungen/beratung/sozialversicherungen.html
Stand: Mai 2026. Redaktionelle Information, keine Vorsorge- oder Finanzberatung.