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Vorsorge Schweiz 2026: Das Drei-Säulen-System
Der Vorsorge-Ratgeber für die Schweiz: Drei-Säulen-System, BVG-Kennzahlen 2026, Koordinationsabzug, PK-Einkauf und AHV-Renten erklärt mit CHF-Beispielen.
Veröffentlicht am 15. Mai 2026 · Aktualisiert am 29. Juli 2026 · Redaktion Ausrechnen
Stand Januar 2026
Quellen: BSV, AHV/IV, ESTV
Die Schweizer Altersvorsorge steht 2026 auf drei Säulen mit diesen Eckwerten: Die AHV zahlt maximal CHF 2’520 pro Monat, die Pensionskasse wird ab einem Jahreslohn von CHF 22’680 obligatorisch und versichert den koordinierten Lohn (AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von CHF 26’460, höchstens CHF 64’260), den sie im Obligatorium mit mindestens 6,8 % in eine Rente umwandelt. Was darüber hinaus fehlt, muss über die private Säule 3a gedeckt werden.
Die Altersvorsorge in der Schweiz ruht auf drei Säulen. Wie die drei Säulen zusammenspielen, entscheidet darüber, wie viel im Alter tatsächlich auf dem Konto landet: Wie wird der versicherte Lohn in der Pensionskasse überhaupt berechnet? Lohnt sich ein freiwilliger Einkauf? Wie nutzt man den Vorbezug für Wohneigentum (WEF)? Und was leistet die AHV realistischerweise? Dieser Ratgeber liefert die Antworten – faktenbasiert, mit den offiziellen Zahlen für 2026 und konkreten Rechenbeispielen. Alles zur privaten Säule 3a im Detail steht im Säule-3a-Ratgeber.
1. Das Drei-Säulen-System der Schweiz
Seit 1972 in der Bundesverfassung verankert, bildet das Drei-Säulen-Prinzip das Fundament der Schweizer Altersvorsorge. Ziel ist die Sicherung des gewohnten Lebensstandards im Alter – gemeinsam getragen von Staat, Arbeitgebern und Privatpersonen.
1. Säule – Staatliche Vorsorge
AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) + IV (Invalidenversicherung) + EL (Ergänzungsleistungen). Obligatorisch für alle in der Schweiz wohnhaften Personen.
- Deckung des Existenzbedarfs
- Umlageverfahren (laufende Beiträge finanzieren laufende Renten)
- Maximale AHV-Altersrente 2026: CHF 2’520/Monat (Einzelperson)
2. Säule – Berufliche Vorsorge
Pensionskasse (PK) + Unfallversicherung (UVG). Obligatorisch ab CHF 22’680 Jahreslohn (BVG-Eintrittsschwelle 2026).
- Kapitaldeckungsverfahren (individuelles Sparkapital)
- Zusammen mit 1. Säule ≈ 60% des letzten Lohns
- Umwandlungssatz 2026: 6.8% (obligatorisch)
3. Säule – Private Vorsorge
Säule 3a (gebunden) + Säule 3b (frei). Freiwillig, steuerlich privilegiert.
- Säule 3a: jährlicher Maximalbetrag, steuerlich abziehbar
- Säule 3b: freie Anlagen (Aktien, Fonds, Lebensversicherungen)
- Schliesst Vorsorgelücke zwischen 1. und 2. Säule
Die ersten beiden Säulen decken zusammen rund 60% des letzten Lohns ab – aber nur bis zu einem gewissen Einkommen. Wer mehr verdient, hat eine grössere prozentuale Lücke, weil die AHV nach oben gedeckelt ist und die Pensionskasse den Lohn erst ab dem Koordinationsabzug versichert. Genau diese Lücke schliesst die dritte Säule. Wie gross Ihre persönliche Lücke ist, zeigt der Vorsorgerechner.
2. Die dritte Säule im Überblick
Die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) ist für Erwerbstätige das wirkungsvollste Instrument der privaten Altersvorsorge: Die jährlichen Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar, und das Kapital wächst während der Laufzeit steuerfrei. Einzahlen darf, wer AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt – mit Pensionskasse gilt ein tieferer Maximalbetrag als ohne.
Die Details zu Maximalbeträgen, Anbieterwahl und Bezug stehen im Säule-3a-Ratgeber: aktuelle Limiten, Steuervorteile nach Kanton, Bank gegen Versicherung, Auszahlungsstrategie und die seit 2026 mögliche Nachzahlung von Beitragslücken.
3. Konto oder Wertschriften: die Grundsatzfrage
Praxis-Tipp: Viele Vorsorgeexpertinnen und -experten empfehlen eine Kombination: ein 3a-Konto für den Sicherheitsanteil und ein 3a-Wertschriftendepot für den Wachstumsanteil. Da Sie mehrere 3a-Konten parallel führen können, lassen sich die Depots später gestaffelt auflösen und so die Steuerprogression beim Bezug brechen. Als Faustregel gilt: Je kürzer der Anlagehorizont, desto stärker das Gewicht auf dem Konto; je länger, desto eher lohnen Wertschriften.
Den vollständigen Vergleich von Konto und Wertschriftendepot – mit Renditeannahmen, Kosten und Modellrechnungen über 30 Jahre – finden Sie im Säule-3a-Ratgeber. Wie stark sich ein Renditeunterschied über Jahrzehnte auswirkt, zeigt der Zinseszins-Ratgeber.
4. Pensionskasse: Kennzahlen, Einkauf & Vorbezug WEF
Die Pensionskasse (2. Säule) ist für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der grösste Vermögensbaustein neben dem Eigenheim. Drei Themen sind besonders relevant: wie der versicherte Lohn überhaupt zustande kommt, der freiwillige Einkauf in Beitragslücken und der Vorbezug für Wohneigentum (WEF).
Koordinationsabzug und versicherter Lohn
Die Pensionskasse versichert nicht den ganzen Lohn, sondern nur den koordinierten Lohn. Der Grund: Den untersten Teil des Einkommens deckt bereits die AHV ab. Dieser Teil wird deshalb abgezogen – das ist der Koordinationsabzug. Die Rechnung für 2026 lautet:
koordinierter Lohn = AHV-Lohn − CHF 26’460
AHV-Lohn gedeckelt bei CHF 90’720 | Ergebnis begrenzt auf CHF 3’780 bis CHF 64’260
| BVG-Kennzahl 2026 | Betrag | Bedeutung |
|---|---|---|
| Eintrittsschwelle | CHF 22’680 | Ab diesem Jahreslohn ist die 2. Säule obligatorisch |
| Koordinationsabzug | CHF 26’460 | Wird vom AHV-Lohn abgezogen (AHV-Anteil) |
| Obere Limite Jahreslohn | CHF 90’720 | Darüber ist der Lohn im Obligatorium nicht versichert |
| Max. koordinierter Lohn | CHF 64’260 | CHF 90’720 minus CHF 26’460 |
| Min. koordinierter Lohn | CHF 3’780 | Mindestbetrag, falls die Differenz kleiner ausfällt |
Auf dem koordinierten Lohn werden die Altersgutschriften berechnet. Ihr Satz steigt mit dem Alter (Art. 16 BVG); mindestens die Hälfte davon trägt der Arbeitgeber:
| Altersgruppe | Altersgutschrift | Beispiel: koord. Lohn CHF 40’000 |
|---|---|---|
| 25–34 Jahre | 7% | CHF 2’800/Jahr |
| 35–44 Jahre | 10% | CHF 4’000/Jahr |
| 45–54 Jahre | 15% | CHF 6’000/Jahr |
| 55–65 Jahre | 18% | CHF 7’200/Jahr |
Das angesparte Altersguthaben wird bei der Pensionierung mit dem Umwandlungssatz in eine lebenslange Rente umgerechnet. Im BVG-Obligatorium beträgt der Mindestumwandlungssatz weiterhin 6.8%: Aus CHF 100’000 Altersguthaben wird eine Jahresrente von CHF 6’800. Die BVG-Reform, die unter anderem eine Senkung dieses Satzes vorsah, wurde am 22. September 2024 in der Volksabstimmung abgelehnt – es gelten daher unverändert die bisherigen Sätze. Ihren versicherten Lohn und die Altersgutschriften können Sie mit dem BVG-Rechner nachrechnen.
PK-Einkauf: Beitragslücken schliessen
Ein Einkauf in die Pensionskasse lohnt sich vor allem dann, wenn Sie Beitragslücken haben – etwa durch ein Studium, eine längere Auslandabwesenheit oder eine Scheidung (während der das angesparte Kapital geteilt wurde). Der Einkauf wirkt doppelt: Er erhöht Ihre spätere Rente und reduziert Ihr steuerbares Einkommen im Einzahlungsjahr.
Wann lohnt sich ein PK-Einkauf?
WEF-Vorbezug: Wohneigentum mit Pensionskassengeldern
Die Wohneigentumsförderung (WEF) erlaubt es, Pensionskassengelder vorzeitig für den Kauf oder Bau von selbstgenutztem Wohneigentum zu beziehen – oder für die Amortisation einer Hypothek. Wichtig: Der Vorbezug reduziert Ihre Altersrente und muss später versteuert werden.
| Aspekt | Regelung |
|---|---|
| Maximaler Bezug | Bis Alter 50: gesamtes PK-Guthaben. Ab 50: max. das Guthaben mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens |
| Mindestbetrag | CHF 20’000 |
| Steuerfolge | Vorbezug wird zu einem reduzierten Satz besteuert (getrennt vom übrigen Einkommen) |
| Rückzahlung | Freiwillig, aber bis 3 Jahre vor Pensionierung möglich. Nach Rückzahlung ist WEF-Steuer rückforderbar |
| Wiederholung | Ein Vorbezug kann alle 5 Jahre geltend gemacht werden (Art. 5 WEFV) |
| Sperrfrist nach Einkauf | Nach einem freiwilligen Einkauf ist ein Kapitalbezug erst nach 3 Jahren möglich (Art. 79b Abs. 3 BVG) |
Strategischer Hinweis: Ein WEF-Vorbezug zur Hypothekaramortisation kann sinnvoll sein, wenn die erwartete PK-Verzinsung unter dem Hypothekarzins liegt – die Rechnung kippt aber, sobald der Vorbezug die Altersrente spürbar schmälert. Prüfen Sie die Zahlen mit unserem Hypothekenrechner; die Tragbarkeitsregeln erklärt der Hypotheken-Ratgeber.
5. AHV: Grundlagen & aktuelle Zahlen
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist die erste und wichtigste Säule der Schweizer Vorsorge. Sie sichert den Existenzbedarf – nicht mehr, aber auch nicht weniger. Seit der AHV-21-Reform (in Kraft seit 2024) gilt für Frauen das gleiche Referenzalter wie für Männer.
AHV-Renten 2026 (monatlich)
AHV/IV/EO-Beiträge 2026
Bei Selbstständigen mit einem Einkommen unter CHF 60’500 greift eine sinkende Beitragsskala, damit tiefe Einkommen nicht überproportional belastet werden. Die Beiträge der Nichterwerbstätigen richten sich nach Vermögen und Renteneinkommen. Was Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer konkret vom Bruttolohn abgezogen bekommen, zeigt der Lohnrechner; die einzelnen Positionen erklärt der Ratgeber zu den Lohnabzügen.
Neu seit 2026: die 13. AHV-Rente
Seit 2026 wird eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Sie entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr ausgerichteten Altersrenten und wird einmal jährlich im Dezember automatisch als Zuschlag zur Dezemberrente überwiesen – ohne Antrag. Bei einer maximalen Altersrente sind das zusätzlich CHF 2’520, bei einer minimalen CHF 1’260. Die Rentenbeträge selbst sind gegenüber 2025 unverändert.
Für eine volle Rente braucht es lückenlose Beitragsjahre ab dem 21. Altersjahr bis zum Referenzalter – das sind 44 Beitragsjahre (Skala 44). Jedes fehlende Beitragsjahr kürzt die Rente um 1/44, also rund 2.3%. Erziehungs- und Betreuungsgutschriften schützen Eltern vor Beitragslücken. Wie sich Beitragsjahre, Splitting und Erziehungsgutschriften konkret auf den Rentenbetrag auswirken, rechnet der AHV-Rentenrechner-Ratgeber Schritt für Schritt durch.
6. Steueroptimierung mit der 3. Säule
Die Säule 3a ist das letzte grosse legale Steuersparinstrument für Angestellte in der Schweiz. Mit der richtigen Strategie sparen Sie über 30 Berufsjahre hinweg einen sechsstelligen Betrag an Steuern.
Die 5-Depot-Strategie
Der Bezug von 3a-Geldern wird separat vom übrigen Einkommen besteuert – aber progressiv. Wer fünf separate 3a-Konten führt und diese gestaffelt über fünf Jahre bezieht, vermeidet die Progression und spart substanziell Steuern.
Vergleich: Einmalbezug vs. gestaffelter Bezug über 5 Jahre
Einmalbezug (1 Depot à CHF 250’000)
Steuerbelastung ca. CHF 18’000–25’000
je nach Kanton, Beispiel Zürich
Gestaffelt (5 Depots à CHF 50’000)
Steuerbelastung ca. CHF 7’500–10’000
je nach Kanton, Beispiel Zürich
Ersparnis: CHF 10’000–15’000 durch die Staffelung – allein durch kluge Verteilung der Depots.
Häufige Fragen zur Vorsorge (FAQ)
Was ist der Koordinationsabzug und wie wird der versicherte Lohn berechnet?
Die Pensionskasse versichert im Obligatorium nicht den ganzen Lohn, sondern nur den koordinierten Lohn. Er berechnet sich 2026 als AHV-Lohn minus Koordinationsabzug von CHF 26’460, wobei der AHV-Lohn bei CHF 90’720 gedeckelt ist. Daraus ergibt sich ein maximal koordinierter Lohn von CHF 64’260 und ein minimal koordinierter Lohn von CHF 3’780. Obligatorisch versichert ist, wer mehr als CHF 22’680 im Jahr verdient (Eintrittsschwelle).
Wie hoch ist der BVG-Umwandlungssatz 2026?
Der Mindestumwandlungssatz im BVG-Obligatorium beträgt unverändert 6.8%. Aus CHF 100’000 obligatorischem Altersguthaben ergibt sich damit eine lebenslange Jahresrente von CHF 6’800. Die BVG-Reform, die eine Senkung vorsah, wurde am 22. September 2024 in der Volksabstimmung abgelehnt. Im überobligatorischen Bereich sind die Kassen frei und wenden häufig deutlich tiefere Sätze an, weshalb der effektive Mischsatz Ihrer Kasse unter 6.8% liegen kann.
Lohnt sich ein Einkauf in die Pensionskasse?
Ein PK-Einkauf lohnt sich in drei Fällen besonders: (1) Sie haben einen hohen Grenzsteuersatz (>30%) und sparen substanziell Steuern. (2) Ihre Pensionskasse ist gesund (Deckungsgrad >100%). (3) Sie planen keinen baldigen Kapitalbezug (3-Jahres-Sperrfrist beachten). Bei einem Einkauf von CHF 50’000 und 33% Grenzsteuersatz sparen Sie rund CHF 16’500 Steuern – bei gleichzeitiger Erhöhung Ihrer Altersrente.
Wie funktioniert der WEF-Vorbezug für den Hauskauf?
Mit WEF (Wohneigentumsförderung) können Sie Pensionskassengelder für selbstgenutztes Wohneigentum vorbeziehen. Bis Alter 50 ist der gesamte PK-Bestand verfügbar, danach nur noch das Altersguthaben mit 50 oder die Hälfte des aktuellen Guthabens. Der Mindestbetrag beträgt CHF 20’000, und ein Vorbezug kann alle fünf Jahre geltend gemacht werden. Achtung: Der Vorbezug wird separat besteuert und reduziert Ihre Altersrente dauerhaft. Eine Rückzahlung ist freiwillig, aber steuerlich attraktiv.
Was passiert mit der Pensionskasse bei einer Scheidung?
Das während der Ehe angesparte Guthaben der Pensionskasse wird bei einer Scheidung grundsätzlich hälftig geteilt (Vorsorgeausgleich). Massgebend ist die Austrittsleistung, die zwischen Eheschluss und Einleitung des Scheidungsverfahrens aufgebaut wurde; Guthaben aus der Zeit davor bleibt unangetastet. Die geteilten Mittel bleiben im Vorsorgekreislauf und werden in die Pensionskasse oder auf ein Freizügigkeitskonto der berechtigten Person übertragen – ausbezahlt wird nichts. Die dadurch entstandene Lücke lässt sich später durch einen freiwilligen Einkauf wieder schliessen.
Was ist die 13. AHV-Rente und wer bekommt sie?
Seit 2026 wird eine 13. AHV-Altersrente ausbezahlt. Anspruch hat, wer im Dezember eine AHV-Altersrente bezieht. Sie entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr ausgerichteten Altersrenten und wird einmal jährlich im Dezember automatisch zusammen mit der Dezemberrente überwiesen – ein Antrag ist nicht nötig. Bei einer maximalen Altersrente von CHF 2’520 beträgt der Zuschlag CHF 2’520, bei der Mindestrente CHF 1’260. Nicht eingerechnet werden Kinder- und Zusatzrenten.
Was bringt die AHV-Reform 21 konkret für meine Rente?
Die AHV-21-Reform (in Kraft seit 1. Januar 2024) brachte drei wesentliche Änderungen: (1) Einheitliches Referenzalter 65 für Frauen und Männer (vorher Frauen 64). (2) Flexibler Rentenbezug zwischen 63 und 70 Jahren mit entsprechenden Zu- oder Abschlägen. (3) Die Mehrwertsteuer wurde um 0.4 Prozentpunkte erhöht, um die AHV-Finanzierung zu stärken. Für Ihre Rente bedeutet das: Sie können den Rentenbeginn flexibler wählen und erhalten bei einem Aufschub bis 70 einen Zuschlag von bis zu 31.5%.